Da wir in den beyden vorhergehenden Hauptstü- cken das Ausmeßbare theils an sich, theils auch in Absicht auf die Continuität und Gleichartig- keit betrachtet haben, so bleibt dabey noch ein Be- griff zurücke, welcher von diesen beyden Begriffen zwar verschieden, daneben aber mit denselben in ei- ner sehr genauen Verbindung ist. Wir haben näm- lich bereits in dem §. 811. gesehen, daß das Gleich- artige, welches man in den Dingen eigentlich aus- mißt, nicht die Dinge selbst nach allen Absichten be- trachtet, sondern mehrentheils eine sehr speciale Be- stimmung, Eigenschaft, Verhältniß etc. derselben be- trifft, und (§. 808.) daß man dabey, auch wo etwas unterbrochenes darinn vorkömmt, dasselbe dennoch, so viel es sich thun läßt, als eine Continuität anzu- sehen, und dadurch die Berechnung leichter und ein- facher zu machen suche. Um dieses zu erhalten, nimmt man den Begriff der Gleichförmigkeit oder Ein- förmigkeit und die Gesetze zu Hülfe, die dieser Be- griff angiebt, und welche fordern, daß die wirkliche oder angenommene Continuität nicht nur in einem fortgehe, sondern, daß sie nach einem und eben dem- selben Gesetze, gleichförmig fortgehe, (§. 807.). Was dieses nun sagen will, das werden wir in ge- genwärtigem Hauptstücke aufzuklären suchen.
§. 837.
Neun und zwanzigſtes Hauptſtuͤck. Das Einfoͤrmige.
§. 836.
Da wir in den beyden vorhergehenden Hauptſtuͤ- cken das Ausmeßbare theils an ſich, theils auch in Abſicht auf die Continuitaͤt und Gleichartig- keit betrachtet haben, ſo bleibt dabey noch ein Be- griff zuruͤcke, welcher von dieſen beyden Begriffen zwar verſchieden, daneben aber mit denſelben in ei- ner ſehr genauen Verbindung iſt. Wir haben naͤm- lich bereits in dem §. 811. geſehen, daß das Gleich- artige, welches man in den Dingen eigentlich aus- mißt, nicht die Dinge ſelbſt nach allen Abſichten be- trachtet, ſondern mehrentheils eine ſehr ſpeciale Be- ſtimmung, Eigenſchaft, Verhaͤltniß ꝛc. derſelben be- trifft, und (§. 808.) daß man dabey, auch wo etwas unterbrochenes darinn vorkoͤmmt, daſſelbe dennoch, ſo viel es ſich thun laͤßt, als eine Continuitaͤt anzu- ſehen, und dadurch die Berechnung leichter und ein- facher zu machen ſuche. Um dieſes zu erhalten, nimmt man den Begriff der Gleichfoͤrmigkeit oder Ein- foͤrmigkeit und die Geſetze zu Huͤlfe, die dieſer Be- griff angiebt, und welche fordern, daß die wirkliche oder angenommene Continuitaͤt nicht nur in einem fortgehe, ſondern, daß ſie nach einem und eben dem- ſelben Geſetze, gleichfoͤrmig fortgehe, (§. 807.). Was dieſes nun ſagen will, das werden wir in ge- genwaͤrtigem Hauptſtuͤcke aufzuklaͤren ſuchen.
§. 837.
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Neun und zwanzigſtes Hauptſtuͤck.
Das Einfoͤrmige.
§. 836.
Da wir in den beyden vorhergehenden Hauptſtuͤ-
cken das Ausmeßbare theils an ſich, theils
auch in Abſicht auf die Continuitaͤt und Gleichartig-
keit betrachtet haben, ſo bleibt dabey noch ein Be-
griff zuruͤcke, welcher von dieſen beyden Begriffen
zwar verſchieden, daneben aber mit denſelben in ei-
ner ſehr genauen Verbindung iſt. Wir haben naͤm-
lich bereits in dem §. 811. geſehen, daß das Gleich-
artige, welches man in den Dingen eigentlich aus-
mißt, nicht die Dinge ſelbſt nach allen Abſichten be-
trachtet, ſondern mehrentheils eine ſehr ſpeciale Be-
ſtimmung, Eigenſchaft, Verhaͤltniß ꝛc. derſelben be-
trifft, und (§. 808.) daß man dabey, auch wo etwas
unterbrochenes darinn vorkoͤmmt, daſſelbe dennoch,
ſo viel es ſich thun laͤßt, als eine Continuitaͤt anzu-
ſehen, und dadurch die Berechnung leichter und ein-
facher zu machen ſuche. Um dieſes zu erhalten, nimmt
man den Begriff der Gleichfoͤrmigkeit oder Ein-
foͤrmigkeit und die Geſetze zu Huͤlfe, die dieſer Be-
griff angiebt, und welche fordern, daß die wirkliche
oder angenommene Continuitaͤt nicht nur in einem
fortgehe, ſondern, daß ſie nach einem und eben dem-
ſelben Geſetze, gleichfoͤrmig fortgehe, (§. 807.).
Was dieſes nun ſagen will, das werden wir in ge-
genwaͤrtigem Hauptſtuͤcke aufzuklaͤren ſuchen.
§. 837.
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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 463. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/471>, abgerufen am 01.11.2024.
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