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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764.

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IV. Hauptstück, von dem Unterschiede
ist für sich klar, daß wir hier das alles läugnen
nicht in dem strengsten Verstande nehmen, weil durch-
aus alles läugnen so viel sagen will, als durchaus
nichts denken. (§. 258.)

§. 265.

Wer einen Satz läugnet, dem bleibt im
läugnen der Beweise allezeit eine Auswahl.

Denn 1) will man ihm den Satz directe durch Schlüs-
se erweisen, so gebraucht man wenigstens zween Vor-
dersätze. Da nun, wenn auch nur einer derselben
nicht zugegeben wird, der Schlußsatz dahin gestellt
bleibt, so hat der Läugnende die Wahl, welchen von
den Vordersätzen, oder ob er beyde läugnen wolle.
2. Will man ihm aber beweisen, daß aus dem ange-
nommenen Gegentheile des Satzes andre Wahrheiten
umgestoßen würden, so muß man immer noch we-
nigstens einen wahren Satz zu Hülfe nehmen, um
den Schluß machen zu können. Nun aber kann der
Gegner entweder diesen Satz läugnen, und so bleibt
der Schluß dahingestellt, oder wenn er ihn zugiebt,
so kann er läugnen, daß die durch den Schluß umge-
stoßene Sätze wahr seyn. Demnach bleibt ihm auch
bey dem indirecten oder apogogischen Beweise eine
Auswahl. Uebrigens ist für sich klar, daß diese
Auswahl bey Gegnern, die die Wahrheit suchen, und
nicht für die lange Weile, oder unsinnig zanken, sich
gleichsam von selbst einschränkt, weil solche eben nicht
so weit gehen, daß sie dem Licht die Klarheit abspre-
chen etc.

§. 266.

Ein irriger Satz wird mißlicher zum Ober-
satze, als aber zum Untersatze von Schlüssen
der ersten Figur gebraucht.
Denn gebraucht
man ihn zum Obersatze, so verwechselt man Barbara
mit Celarent, oder Darii mit Ferio, und dadurch

zieht

IV. Hauptſtuͤck, von dem Unterſchiede
iſt fuͤr ſich klar, daß wir hier das alles laͤugnen
nicht in dem ſtrengſten Verſtande nehmen, weil durch-
aus alles laͤugnen ſo viel ſagen will, als durchaus
nichts denken. (§. 258.)

§. 265.

Wer einen Satz laͤugnet, dem bleibt im
laͤugnen der Beweiſe allezeit eine Auswahl.

Denn 1) will man ihm den Satz directe durch Schluͤſ-
ſe erweiſen, ſo gebraucht man wenigſtens zween Vor-
derſaͤtze. Da nun, wenn auch nur einer derſelben
nicht zugegeben wird, der Schlußſatz dahin geſtellt
bleibt, ſo hat der Laͤugnende die Wahl, welchen von
den Vorderſaͤtzen, oder ob er beyde laͤugnen wolle.
2. Will man ihm aber beweiſen, daß aus dem ange-
nommenen Gegentheile des Satzes andre Wahrheiten
umgeſtoßen wuͤrden, ſo muß man immer noch we-
nigſtens einen wahren Satz zu Huͤlfe nehmen, um
den Schluß machen zu koͤnnen. Nun aber kann der
Gegner entweder dieſen Satz laͤugnen, und ſo bleibt
der Schluß dahingeſtellt, oder wenn er ihn zugiebt,
ſo kann er laͤugnen, daß die durch den Schluß umge-
ſtoßene Saͤtze wahr ſeyn. Demnach bleibt ihm auch
bey dem indirecten oder apogogiſchen Beweiſe eine
Auswahl. Uebrigens iſt fuͤr ſich klar, daß dieſe
Auswahl bey Gegnern, die die Wahrheit ſuchen, und
nicht fuͤr die lange Weile, oder unſinnig zanken, ſich
gleichſam von ſelbſt einſchraͤnkt, weil ſolche eben nicht
ſo weit gehen, daß ſie dem Licht die Klarheit abſpre-
chen ꝛc.

§. 266.

Ein irriger Satz wird mißlicher zum Ober-
ſatze, als aber zum Unterſatze von Schluͤſſen
der erſten Figur gebraucht.
Denn gebraucht
man ihn zum Oberſatze, ſo verwechſelt man Barbara
mit Celarent, oder Darii mit Ferio, und dadurch

zieht
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[588/0610] IV. Hauptſtuͤck, von dem Unterſchiede iſt fuͤr ſich klar, daß wir hier das alles laͤugnen nicht in dem ſtrengſten Verſtande nehmen, weil durch- aus alles laͤugnen ſo viel ſagen will, als durchaus nichts denken. (§. 258.) §. 265. Wer einen Satz laͤugnet, dem bleibt im laͤugnen der Beweiſe allezeit eine Auswahl. Denn 1) will man ihm den Satz directe durch Schluͤſ- ſe erweiſen, ſo gebraucht man wenigſtens zween Vor- derſaͤtze. Da nun, wenn auch nur einer derſelben nicht zugegeben wird, der Schlußſatz dahin geſtellt bleibt, ſo hat der Laͤugnende die Wahl, welchen von den Vorderſaͤtzen, oder ob er beyde laͤugnen wolle. 2. Will man ihm aber beweiſen, daß aus dem ange- nommenen Gegentheile des Satzes andre Wahrheiten umgeſtoßen wuͤrden, ſo muß man immer noch we- nigſtens einen wahren Satz zu Huͤlfe nehmen, um den Schluß machen zu koͤnnen. Nun aber kann der Gegner entweder dieſen Satz laͤugnen, und ſo bleibt der Schluß dahingeſtellt, oder wenn er ihn zugiebt, ſo kann er laͤugnen, daß die durch den Schluß umge- ſtoßene Saͤtze wahr ſeyn. Demnach bleibt ihm auch bey dem indirecten oder apogogiſchen Beweiſe eine Auswahl. Uebrigens iſt fuͤr ſich klar, daß dieſe Auswahl bey Gegnern, die die Wahrheit ſuchen, und nicht fuͤr die lange Weile, oder unſinnig zanken, ſich gleichſam von ſelbſt einſchraͤnkt, weil ſolche eben nicht ſo weit gehen, daß ſie dem Licht die Klarheit abſpre- chen ꝛc. §. 266. Ein irriger Satz wird mißlicher zum Ober- ſatze, als aber zum Unterſatze von Schluͤſſen der erſten Figur gebraucht. Denn gebraucht man ihn zum Oberſatze, ſo verwechſelt man Barbara mit Celarent, oder Darii mit Ferio, und dadurch zieht

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 588. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/610>, abgerufen am 23.11.2024.