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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 2. Leipzig, 1764.

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Von den Nennwörtern.
sten, wo nicht bey allen, immer ein anderer Begriff zum
Grunde, von dem sie abgeleitet werden, und die Ablei-
tungstheilchen stellen metaphysische Begriffe und Ver-
hältnisse vor.

§. 203. Die Umstände des Ortes sind sowohl bey
den Zeitwörtern als bey den Nennwörtern in den wirk-
lichen Sprachen gewissermaßen vergessen, oder wenig-
stens nicht so mitgenommen worden, wie es in Anse-
hung der Zeit, der Grade und anderer Verhältnisse
geschehen. Jndessen gehen doch Zeit und Ort mit
einander so zu paaren, daß sie so gut als unzertrennlich
sind. Es ist daher kaum zu zweifeln, daß Gründe da
seyn müssen, warum die Bestimmung des Ortes bey
den Zeitwörtern ungleich weiter zurücke geblieben, als
die Bestimmung der Zeit. Denn bey den Nennwör-
tern scheinen beyde wegbleiben zu können, weil man so-
wohl die Dinge als ihre Eigenschaften, als fortdaurend,
und nicht als an Zeit und Ort gebunden, sich vorstellt,
und folglich in den Sprachen gleichsam nur das Wesent-
liche davon benennt.

§. 204. Die Bestimmungen der Zeit waren an
sich einfacher, weil die Zeit nur eine Dimension hat,
und das Gegenwärtige der Zeit nach, etwas abso-
lutes ist. Hingegen hat der Ort oder die Bestimmung
desselben nothwendig drey Dimensionen, wenn man
ihn dem Raum nach nimmt. Und die vielerley Ge-
genden
machen, daß man dabey nicht wohl mehr als
den Unterschied des Gegenwärtigen und Abwesen-
den
mitnehmen könnte, wenn man die Bestimmung
des Orts, so wie die von der Zeit, den Zeitwörtern
selbst hätte anhängig machen wollen, und dieser Unter-
schied müßte sich vornehmlich auf den Redenden be-
ziehen. Denn da die sogenannte Actio in distans
schlechthin geläugnet wird, so ist die Handlung immer

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Von den Nennwoͤrtern.
ſten, wo nicht bey allen, immer ein anderer Begriff zum
Grunde, von dem ſie abgeleitet werden, und die Ablei-
tungstheilchen ſtellen metaphyſiſche Begriffe und Ver-
haͤltniſſe vor.

§. 203. Die Umſtaͤnde des Ortes ſind ſowohl bey
den Zeitwoͤrtern als bey den Nennwoͤrtern in den wirk-
lichen Sprachen gewiſſermaßen vergeſſen, oder wenig-
ſtens nicht ſo mitgenommen worden, wie es in Anſe-
hung der Zeit, der Grade und anderer Verhaͤltniſſe
geſchehen. Jndeſſen gehen doch Zeit und Ort mit
einander ſo zu paaren, daß ſie ſo gut als unzertrennlich
ſind. Es iſt daher kaum zu zweifeln, daß Gruͤnde da
ſeyn muͤſſen, warum die Beſtimmung des Ortes bey
den Zeitwoͤrtern ungleich weiter zuruͤcke geblieben, als
die Beſtimmung der Zeit. Denn bey den Nennwoͤr-
tern ſcheinen beyde wegbleiben zu koͤnnen, weil man ſo-
wohl die Dinge als ihre Eigenſchaften, als fortdaurend,
und nicht als an Zeit und Ort gebunden, ſich vorſtellt,
und folglich in den Sprachen gleichſam nur das Weſent-
liche davon benennt.

§. 204. Die Beſtimmungen der Zeit waren an
ſich einfacher, weil die Zeit nur eine Dimenſion hat,
und das Gegenwaͤrtige der Zeit nach, etwas abſo-
lutes iſt. Hingegen hat der Ort oder die Beſtimmung
deſſelben nothwendig drey Dimenſionen, wenn man
ihn dem Raum nach nimmt. Und die vielerley Ge-
genden
machen, daß man dabey nicht wohl mehr als
den Unterſchied des Gegenwaͤrtigen und Abweſen-
den
mitnehmen koͤnnte, wenn man die Beſtimmung
des Orts, ſo wie die von der Zeit, den Zeitwoͤrtern
ſelbſt haͤtte anhaͤngig machen wollen, und dieſer Unter-
ſchied muͤßte ſich vornehmlich auf den Redenden be-
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[119/0125] Von den Nennwoͤrtern. ſten, wo nicht bey allen, immer ein anderer Begriff zum Grunde, von dem ſie abgeleitet werden, und die Ablei- tungstheilchen ſtellen metaphyſiſche Begriffe und Ver- haͤltniſſe vor. §. 203. Die Umſtaͤnde des Ortes ſind ſowohl bey den Zeitwoͤrtern als bey den Nennwoͤrtern in den wirk- lichen Sprachen gewiſſermaßen vergeſſen, oder wenig- ſtens nicht ſo mitgenommen worden, wie es in Anſe- hung der Zeit, der Grade und anderer Verhaͤltniſſe geſchehen. Jndeſſen gehen doch Zeit und Ort mit einander ſo zu paaren, daß ſie ſo gut als unzertrennlich ſind. Es iſt daher kaum zu zweifeln, daß Gruͤnde da ſeyn muͤſſen, warum die Beſtimmung des Ortes bey den Zeitwoͤrtern ungleich weiter zuruͤcke geblieben, als die Beſtimmung der Zeit. Denn bey den Nennwoͤr- tern ſcheinen beyde wegbleiben zu koͤnnen, weil man ſo- wohl die Dinge als ihre Eigenſchaften, als fortdaurend, und nicht als an Zeit und Ort gebunden, ſich vorſtellt, und folglich in den Sprachen gleichſam nur das Weſent- liche davon benennt. §. 204. Die Beſtimmungen der Zeit waren an ſich einfacher, weil die Zeit nur eine Dimenſion hat, und das Gegenwaͤrtige der Zeit nach, etwas abſo- lutes iſt. Hingegen hat der Ort oder die Beſtimmung deſſelben nothwendig drey Dimenſionen, wenn man ihn dem Raum nach nimmt. Und die vielerley Ge- genden machen, daß man dabey nicht wohl mehr als den Unterſchied des Gegenwaͤrtigen und Abweſen- den mitnehmen koͤnnte, wenn man die Beſtimmung des Orts, ſo wie die von der Zeit, den Zeitwoͤrtern ſelbſt haͤtte anhaͤngig machen wollen, und dieſer Unter- ſchied muͤßte ſich vornehmlich auf den Redenden be- ziehen. Denn da die ſogenannte Actio in diſtans ſchlechthin gelaͤugnet wird, ſo iſt die Handlung immer an H 4

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 2. Leipzig, 1764, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon02_1764/125>, abgerufen am 21.11.2024.