Sechstes Hauptstück. Von den unveränderlichen Redetheilen.
§. 206.
Die bisher betrachteten zwo Hauptclassen der Sprachtheile begreifen überhaupt diejenigen Wörter, deren Endungen nach gewissen allgemeinen Formeln abgeändert werden, und nach diesen Abände- rungen bestimmtere Verhältnisse, Modificationen und Umstände vorstellen. Die Nennwörter besonders bezeichnen Dinge und ihre Eigenschaften, und stel- len diese gleichsam ihrem Wesen nach und als fortdau- rend vor. Das Beharren und die Veränderun- gen sind hingegen auf die Zeitwörter geschoben wor- den, weil sich allerdings dabey ein Thun und Leiden gedenken läßt. Wir haben diese zwo Hauptclassen der- gestalt betrachtet, daß wir anmerkten, welche Bestim- mungen in den wirklichen Sprachen in den Endungen und verschiedenen Ableitungstheilchen sind vorstellig ge- macht worden, und wie man eine gute Menge derselben durch besonders dazu gewiedmete Wörter anzudeuten nöthig hat, wenn man jede Umstände genauer bestimmt ausdrücken will.
§. 207. Es ist daher in den wirklichen Sprachen noch eine dritte Classe von Wörtern eingeführt worden, die man, weil man sie nicht abändert, die unverän- derlichen Redetheile, und überhaupt die Parti- culn nennt. Diese Eigenschaft, daß sie nicht abgeän- dert werden, macht sie überhaupt und in jeden Spra- chen leicht kenntlich. Es haben sich auch die Sprach-
lehrer
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Sechſtes Hauptſtuͤck. Von den unveraͤnderlichen Redetheilen.
§. 206.
Die bisher betrachteten zwo Hauptclaſſen der Sprachtheile begreifen uͤberhaupt diejenigen Woͤrter, deren Endungen nach gewiſſen allgemeinen Formeln abgeaͤndert werden, und nach dieſen Abaͤnde- rungen beſtimmtere Verhaͤltniſſe, Modificationen und Umſtaͤnde vorſtellen. Die Nennwoͤrter beſonders bezeichnen Dinge und ihre Eigenſchaften, und ſtel- len dieſe gleichſam ihrem Weſen nach und als fortdau- rend vor. Das Beharren und die Veraͤnderun- gen ſind hingegen auf die Zeitwoͤrter geſchoben wor- den, weil ſich allerdings dabey ein Thun und Leiden gedenken laͤßt. Wir haben dieſe zwo Hauptclaſſen der- geſtalt betrachtet, daß wir anmerkten, welche Beſtim- mungen in den wirklichen Sprachen in den Endungen und verſchiedenen Ableitungstheilchen ſind vorſtellig ge- macht worden, und wie man eine gute Menge derſelben durch beſonders dazu gewiedmete Woͤrter anzudeuten noͤthig hat, wenn man jede Umſtaͤnde genauer beſtimmt ausdruͤcken will.
§. 207. Es iſt daher in den wirklichen Sprachen noch eine dritte Claſſe von Woͤrtern eingefuͤhrt worden, die man, weil man ſie nicht abaͤndert, die unveraͤn- derlichen Redetheile, und uͤberhaupt die Parti- culn nennt. Dieſe Eigenſchaft, daß ſie nicht abgeaͤn- dert werden, macht ſie uͤberhaupt und in jeden Spra- chen leicht kenntlich. Es haben ſich auch die Sprach-
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Sechſtes Hauptſtuͤck.
Von
den unveraͤnderlichen Redetheilen.
§. 206.
Die bisher betrachteten zwo Hauptclaſſen der
Sprachtheile begreifen uͤberhaupt diejenigen
Woͤrter, deren Endungen nach gewiſſen allgemeinen
Formeln abgeaͤndert werden, und nach dieſen Abaͤnde-
rungen beſtimmtere Verhaͤltniſſe, Modificationen und
Umſtaͤnde vorſtellen. Die Nennwoͤrter beſonders
bezeichnen Dinge und ihre Eigenſchaften, und ſtel-
len dieſe gleichſam ihrem Weſen nach und als fortdau-
rend vor. Das Beharren und die Veraͤnderun-
gen ſind hingegen auf die Zeitwoͤrter geſchoben wor-
den, weil ſich allerdings dabey ein Thun und Leiden
gedenken laͤßt. Wir haben dieſe zwo Hauptclaſſen der-
geſtalt betrachtet, daß wir anmerkten, welche Beſtim-
mungen in den wirklichen Sprachen in den Endungen
und verſchiedenen Ableitungstheilchen ſind vorſtellig ge-
macht worden, und wie man eine gute Menge derſelben
durch beſonders dazu gewiedmete Woͤrter anzudeuten
noͤthig hat, wenn man jede Umſtaͤnde genauer beſtimmt
ausdruͤcken will.
§. 207. Es iſt daher in den wirklichen Sprachen
noch eine dritte Claſſe von Woͤrtern eingefuͤhrt worden,
die man, weil man ſie nicht abaͤndert, die unveraͤn-
derlichen Redetheile, und uͤberhaupt die Parti-
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 2. Leipzig, 1764, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon02_1764/127>, abgerufen am 21.11.2024.
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