Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 2. Leipzig, 1764.I. Hauptstück. Von der symbolischen (§. 46. Alethiol.), und die Vollkommenheit der Zeich-nung besteht in der durchgängigen Allegorie zwischen den Zeichen und der Sache, und zwischen der Theorie von beyden (§. 23. 29.), weil beyde Theorien sollen ver- wechselt werden können. §. 63. Die Zeichen sind ferner in einem höhern §. 64. Uebrigens ist für sich klar, daß, wenn die §. 65.
I. Hauptſtuͤck. Von der ſymboliſchen (§. 46. Alethiol.), und die Vollkommenheit der Zeich-nung beſteht in der durchgaͤngigen Allegorie zwiſchen den Zeichen und der Sache, und zwiſchen der Theorie von beyden (§. 23. 29.), weil beyde Theorien ſollen ver- wechſelt werden koͤnnen. §. 63. Die Zeichen ſind ferner in einem hoͤhern §. 64. Uebrigens iſt fuͤr ſich klar, daß, wenn die §. 65.
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I. Hauptſtuͤck. Von der ſymboliſchen
(§. 46. Alethiol.), und die Vollkommenheit der Zeich-
nung beſteht in der durchgaͤngigen Allegorie zwiſchen
den Zeichen und der Sache, und zwiſchen der Theorie
von beyden (§. 23. 29.), weil beyde Theorien ſollen ver-
wechſelt werden koͤnnen.
§. 63. Die Zeichen ſind ferner in einem hoͤhern
Grade wiſſenſchaftlich, wenn ſie, nachdem die gegebenen
oder beſtimmenden Stuͤcke gezeichnet worden, das da-
durch Beſtimmte zugleich mit gezeichnet iſt. So iſt es
ein Vorzug der Algeber, daß ſie nicht nur antwortet,
was gefragt wird, ſondern wenn die Frage in der That
mehrere Antworten leidet, ſo giebt ſie mit einem mal
alle an. Auf eine aͤhnliche Art beſtimmt ſie, wenn ein
Umſtand aus der Frage wegbleiben kann, oder wenn
ein Datum uͤberfluͤßig iſt, und ſo auch, wenn nicht ge-
nug Data ſind, und ebenfalls, wenn die Frage unmoͤg-
lich iſt, oder wo ſie anfaͤngt, unmoͤglich zu werden. Die-
ſes alles beſtimmt ſich durch eine der Algeber eigene
Theorie, welche nicht von den Zeichen, ſondern von der
Natur der Groͤßen hergenommen iſt, weil die algebrai-
ſchen Zeichen zuviel willkuͤhrlich ſind, als daß ſie dieſe
Theorie unmittelbar angeben ſollten (§. 58.).
§. 64. Uebrigens iſt fuͤr ſich klar, daß, wenn die
Zeichnung mehr angeben ſoll, als wirklich gezeichnet
worden, dieſes mehrere nur in Verhaͤltniſſen beſtehen
koͤnne. Denn wenn das, was man zeichnen wollte, ge-
zeichnet iſt, ſo kommen keine neue Zeichen mehr hinzu.
Hingegen da aus zweyen Verhaͤltniſſen ein drittes an
ſich ſchon beſtimmt ſeyn kann (§. 467. ſeq. Dianoiol.),
ſo iſt es auch moͤglich, daß die Zeichnung dieſes dritte
Verhaͤltniß angebe, ohne daß es beſonders gezeichnet
werden muͤſſe. Und dieſes ſoll bey wiſſenſchaftlichen
Zeichen von Rechts wegen ſeyn, weil ihre Theorie ſtatt
der Theorie der Sache ſoll dienen koͤnnen (§. 23.).
§. 65.
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