Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.schaft begnügte ich mich. Jch hätte es für Unrecht, für meiner Besonders aber: fast hätte es mir geschienen, eine Art von Zwar hatte ich kein Recht bei dem Collegium eine fach- Jch hatte Unrecht, meine Herren, und es ist nichts natür- Jn der That trat das publicirte Urtheil durchaus Dies ist zugleich auch der Grund, aus welchem das publi- ſchaft begnügte ich mich. Jch hätte es für Unrecht, für meiner Beſonders aber: faſt hätte es mir geſchienen, eine Art von Zwar hatte ich kein Recht bei dem Collegium eine fach- Jch hatte Unrecht, meine Herren, und es iſt nichts natür- Jn der That trat das publicirte Urtheil durchaus Dies iſt zugleich auch der Grund, aus welchem das publi- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0017" n="11"/> ſchaft begnügte ich mich. Jch hätte es für Unrecht, für meiner<lb/> nicht angemeſſen erachtet, mich meiner natürlichen Ueberlegen-<lb/> heit in einer Wiſſenſchaft, in der ich ſeit langen Jahren zu<lb/> Hauſe bin, zu bedienen, um durch detaillirteres Eingehen<lb/> dem Staatsanwalt peinlich fühlbar zu machen, wie wenig<lb/> der von ihm zum Zweck einer Anklage etwa gemachte<lb/> dilettantiſche Ausflug auf ein ihm fremdes fachwiſſenſchaftliches<lb/> Gebiet ausreicht, um Jemand in den Stand zu ſetzen, ein Urtheil<lb/> in demſelben zu haben.</p><lb/> <p>Beſonders aber: faſt hätte es mir geſchienen, eine Art von<lb/> moraliſcher Beleidigung gegen das Richtercollegium in ſich zu<lb/> ſchließen, wenn ich demſelben erſt eingehendere Beweiſe über<lb/> Dinge vortragen wollte, die ſeit mehr als 100 Jahren in allen<lb/> Compendien zu leſen ſind.</p><lb/> <p>Zwar hatte ich kein Recht bei dem Collegium eine fach-<lb/> wiſſenſchaftliche Kenntniß der Nationalökonomie und Statiſtik<lb/> vorauszuſetzen. Aber Dinge, die ſeit undenklichen Zeiten <hi rendition="#g">ſo</hi> all-<lb/> gemein anerkannt ſind, wie das, was ich über die indirecten<lb/> Steuern ſage, die ſchienen mir nothwendig, mindeſtens in ihrem<lb/> allgemeinen Reſultat, durch äußerliches Vernehmen zur Kenntniß<lb/> des Richtercollegiums gekommen ſein zu müſſen und ich hielt es<lb/> daher für eben ſo überflüſſig als abſurd, für ſo triviale Dinge,<lb/> die längſt Gemeingut aller Compendien geworden, erſt einen<lb/> ernſthaften Beweis antreten zu ſollen.</p><lb/> <p>Jch hatte Unrecht, meine Herren, und es iſt nichts natür-<lb/> licher, als daß ich Unrecht hatte. Wir, die wir unſer Leben den<lb/> Studien geweiht haben, wiſſen Manches und Vieles. Aber in<lb/><hi rendition="#g">Einem</hi> Punkte bleiben wir gerade dadurch ewig unwiſſend wie<lb/> Kinder: wir haben niemals eine Ahnung davon, wieviel die<lb/> Andern <hi rendition="#g">nicht</hi> wiſſen!</p><lb/> <p>Jn der That <hi rendition="#g">trat das publicirte Urtheil</hi> durchaus<lb/> den Ausführungen des Staatsanwalts <hi rendition="#g">bei,</hi> indem es ausdrücklich<lb/> das, was ich über die indirecten Steuern ſagte, für <hi rendition="#g">nicht wahr</hi><lb/> erklärte; ausdrücklich erklärte, daß die Laſt der indirecten Steuern<lb/><hi rendition="#g">nicht</hi> in der Weiſe die ärmere Klaſſe treffe, wie ich aufgeſtellt.</p><lb/> <p>Dies iſt zugleich auch der Grund, aus welchem das publi-<lb/> cirte Urtheil meinen Vortrag zwar für im Weſentlichen rein<lb/> wiſſenſchaftlich, aber für <hi rendition="#g">nicht durchweg</hi> rein wiſſenſchaftlich<lb/> erklärt, weil er nämlich in dem, was ich über die indirecten<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [11/0017]
ſchaft begnügte ich mich. Jch hätte es für Unrecht, für meiner
nicht angemeſſen erachtet, mich meiner natürlichen Ueberlegen-
heit in einer Wiſſenſchaft, in der ich ſeit langen Jahren zu
Hauſe bin, zu bedienen, um durch detaillirteres Eingehen
dem Staatsanwalt peinlich fühlbar zu machen, wie wenig
der von ihm zum Zweck einer Anklage etwa gemachte
dilettantiſche Ausflug auf ein ihm fremdes fachwiſſenſchaftliches
Gebiet ausreicht, um Jemand in den Stand zu ſetzen, ein Urtheil
in demſelben zu haben.
Beſonders aber: faſt hätte es mir geſchienen, eine Art von
moraliſcher Beleidigung gegen das Richtercollegium in ſich zu
ſchließen, wenn ich demſelben erſt eingehendere Beweiſe über
Dinge vortragen wollte, die ſeit mehr als 100 Jahren in allen
Compendien zu leſen ſind.
Zwar hatte ich kein Recht bei dem Collegium eine fach-
wiſſenſchaftliche Kenntniß der Nationalökonomie und Statiſtik
vorauszuſetzen. Aber Dinge, die ſeit undenklichen Zeiten ſo all-
gemein anerkannt ſind, wie das, was ich über die indirecten
Steuern ſage, die ſchienen mir nothwendig, mindeſtens in ihrem
allgemeinen Reſultat, durch äußerliches Vernehmen zur Kenntniß
des Richtercollegiums gekommen ſein zu müſſen und ich hielt es
daher für eben ſo überflüſſig als abſurd, für ſo triviale Dinge,
die längſt Gemeingut aller Compendien geworden, erſt einen
ernſthaften Beweis antreten zu ſollen.
Jch hatte Unrecht, meine Herren, und es iſt nichts natür-
licher, als daß ich Unrecht hatte. Wir, die wir unſer Leben den
Studien geweiht haben, wiſſen Manches und Vieles. Aber in
Einem Punkte bleiben wir gerade dadurch ewig unwiſſend wie
Kinder: wir haben niemals eine Ahnung davon, wieviel die
Andern nicht wiſſen!
Jn der That trat das publicirte Urtheil durchaus
den Ausführungen des Staatsanwalts bei, indem es ausdrücklich
das, was ich über die indirecten Steuern ſagte, für nicht wahr
erklärte; ausdrücklich erklärte, daß die Laſt der indirecten Steuern
nicht in der Weiſe die ärmere Klaſſe treffe, wie ich aufgeſtellt.
Dies iſt zugleich auch der Grund, aus welchem das publi-
cirte Urtheil meinen Vortrag zwar für im Weſentlichen rein
wiſſenſchaftlich, aber für nicht durchweg rein wiſſenſchaftlich
erklärt, weil er nämlich in dem, was ich über die indirecten
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