Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.etwas, das wenigstens wie ein solcher aussah, für seine Behaup- Der Staatsanwalt hat gesagt (s. p. 31 u. 20 des stenogr. Es scheint, meine Herren, daß der Staatsanwalt einmal Jn dieser Ausdehnung hingestellt, beruht diese Fol- Die Stelle ist so wichtig, daß ich sie nochmals hier folgen -- souffrent etwas, das wenigſtens wie ein ſolcher ausſah, für ſeine Behaup- Der Staatsanwalt hat geſagt (ſ. p. 31 u. 20 des ſtenogr. Es ſcheint, meine Herren, daß der Staatsanwalt einmal Jn dieſer Ausdehnung hingeſtellt, beruht dieſe Fol- Die Stelle iſt ſo wichtig, daß ich ſie nochmals hier folgen — souffrent <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0042" n="36"/> etwas, das wenigſtens wie ein ſolcher ausſah, für ſeine Behaup-<lb/> tung angegeben, und die Gerechtigkeit erfordert, daß ich näher<lb/> auf dieſen eingehe.</p><lb/> <p>Der Staatsanwalt hat geſagt (ſ. <hi rendition="#aq">p.</hi> 31 u. 20 des ſtenogr.<lb/> Berichts), die Laſt der indirecten Steuern, obwohl ſie natürlich<lb/> den Preis der Producte vertheuere, könne dennoch nicht den<lb/> Arbeiterſtand treffen, weil ja „die Höhe des Lohns nach dem-<lb/> ſelben Verhältniß bemeſſen iſt“, der Arbeiterſtand alſo, indem<lb/> der Arbeitslohn ſich nach dem Preis der Producte und ſomit<lb/> auch nach den indirecten Steuern regle, „inſoweit gar keine<lb/> Steuer zu entrichten“ habe.</p><lb/> <p>Es ſcheint, meine Herren, daß der Staatsanwalt einmal<lb/> von dem bekannten ökonomiſchen Geſetz hat reden hören, daß<lb/> im Durchſchnitt der Arbeitslohn immer die zur Lebensfriſtung<lb/> nothdürftig erforderlichen Unterhaltsmittel darſtelle. Folglich,<lb/> ſchließt der Staatsanwalt hieraus, kann es den Arbeitern ja auch<lb/> gleich ſein, wie ſehr ihnen durch die indirecten Steuern die Le-<lb/> bensmittel vertheuert werden. Der Arbeitslohn bemißt ſich ſtets<lb/> nach den Preiſen derſelben, ſteigt mit ihnen, und die ſie vertheu-<lb/> ernden indirecten Steuern werden daher in letzter Jnſtanz doch<lb/> nur von den Gewerbsunternehmern, nicht von den Arbeitern,<lb/> gezahlt.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Jn dieſer Ausdehnung</hi> hingeſtellt, beruht dieſe Fol-<lb/> gerung natürlich nur auf der reinen Unkunde. Niemals iſt<lb/> es irgend einem Nationalökonomen eingefallen, mit einer ſolchen<lb/> Behauptung aufzutreten. Sie erinnern ſich vielmehr, meine<lb/> Herren, wie ich Jhnen oben die eigenen Worte Adam Smith’s<lb/> darüber angeführt habe, daß die auf Thee oder Kaffee, Bier,<lb/> Oel, Seife, Lichter, Tabak gelegten Steuern durch die hierdurch<lb/> hervorgerufene Preisſteigerung den Arbeiter empfindlich drücken,<lb/> folglich alſo ihm <hi rendition="#g">nicht</hi> durch einen geſteigerten Arbeitslohn aus-<lb/> geglichen werden, obgleich alle dieſe Artikel in der Wirklichkeit<lb/> und nach Adam Smith’s eigener Erklärung zu den allgemein<lb/> üblichen regelmäßigen Lebensbedürfniſſen des Arbeiters gehören.</p><lb/> <p>Die Stelle iſt ſo wichtig, daß ich ſie nochmals hier folgen<lb/> laſſen will. „<hi rendition="#aq">Ils</hi> — nämlich die arbeitenden Klaſſen</p> <cit> <quote>— <hi rendition="#aq">souffrent<lb/> bien plus peut-être</hi> — nämlich weit mehr als von den er-<lb/> höhten Getreidepreiſen — <hi rendition="#aq">de cette hausse artificielle qu’ont<lb/> occasionnée les impôts dans le prix de quelques denrées manu-<lb/></hi></quote> </cit> </div> </body> </text> </TEI> [36/0042]
etwas, das wenigſtens wie ein ſolcher ausſah, für ſeine Behaup-
tung angegeben, und die Gerechtigkeit erfordert, daß ich näher
auf dieſen eingehe.
Der Staatsanwalt hat geſagt (ſ. p. 31 u. 20 des ſtenogr.
Berichts), die Laſt der indirecten Steuern, obwohl ſie natürlich
den Preis der Producte vertheuere, könne dennoch nicht den
Arbeiterſtand treffen, weil ja „die Höhe des Lohns nach dem-
ſelben Verhältniß bemeſſen iſt“, der Arbeiterſtand alſo, indem
der Arbeitslohn ſich nach dem Preis der Producte und ſomit
auch nach den indirecten Steuern regle, „inſoweit gar keine
Steuer zu entrichten“ habe.
Es ſcheint, meine Herren, daß der Staatsanwalt einmal
von dem bekannten ökonomiſchen Geſetz hat reden hören, daß
im Durchſchnitt der Arbeitslohn immer die zur Lebensfriſtung
nothdürftig erforderlichen Unterhaltsmittel darſtelle. Folglich,
ſchließt der Staatsanwalt hieraus, kann es den Arbeitern ja auch
gleich ſein, wie ſehr ihnen durch die indirecten Steuern die Le-
bensmittel vertheuert werden. Der Arbeitslohn bemißt ſich ſtets
nach den Preiſen derſelben, ſteigt mit ihnen, und die ſie vertheu-
ernden indirecten Steuern werden daher in letzter Jnſtanz doch
nur von den Gewerbsunternehmern, nicht von den Arbeitern,
gezahlt.
Jn dieſer Ausdehnung hingeſtellt, beruht dieſe Fol-
gerung natürlich nur auf der reinen Unkunde. Niemals iſt
es irgend einem Nationalökonomen eingefallen, mit einer ſolchen
Behauptung aufzutreten. Sie erinnern ſich vielmehr, meine
Herren, wie ich Jhnen oben die eigenen Worte Adam Smith’s
darüber angeführt habe, daß die auf Thee oder Kaffee, Bier,
Oel, Seife, Lichter, Tabak gelegten Steuern durch die hierdurch
hervorgerufene Preisſteigerung den Arbeiter empfindlich drücken,
folglich alſo ihm nicht durch einen geſteigerten Arbeitslohn aus-
geglichen werden, obgleich alle dieſe Artikel in der Wirklichkeit
und nach Adam Smith’s eigener Erklärung zu den allgemein
üblichen regelmäßigen Lebensbedürfniſſen des Arbeiters gehören.
Die Stelle iſt ſo wichtig, daß ich ſie nochmals hier folgen
laſſen will. „Ils — nämlich die arbeitenden Klaſſen
— souffrent
bien plus peut-être — nämlich weit mehr als von den er-
höhten Getreidepreiſen — de cette hausse artificielle qu’ont
occasionnée les impôts dans le prix de quelques denrées manu-
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