Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.kostbare Zeit mit der Entwickelung allbekannter ökonomischer Alle Ungunst also, welche die Länge dieses Plaidoyers bei Aber, ruft der Staatsanwalt aus (p. 20), der Angeklagte Was gäbe ich wohl darum, meine Herren, wenn ich die Wenn es möglich wäre, durch Steuern auf Luxus- 4
koſtbare Zeit mit der Entwickelung allbekannter ökonomiſcher Alle Ungunſt alſo, welche die Länge dieſes Plaidoyers bei Aber, ruft der Staatsanwalt aus (p. 20), der Angeklagte Was gäbe ich wohl darum, meine Herren, wenn ich die Wenn es möglich wäre, durch Steuern auf Luxus- 4
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0055" n="49"/> koſtbare Zeit mit der Entwickelung allbekannter ökonomiſcher<lb/> Thatſachen zu verlieren, eine Zeit, die <hi rendition="#g">Sie</hi> beſſer Jhren viel-<lb/> fachen Amtsgeſchäften, die <hi rendition="#g">ich</hi> beſſer der Erforſchung <hi rendition="#g">neuer</hi><lb/> wiſſenſchaftlicher Wahrheiten gewidmet hätte. Aber ich bin <hi rendition="#g">ge-<lb/> zwungen</hi> durch den Staatsanwalt! Wenn der Staatsanwalt<lb/> ſich erlaubt wiſſenſchaftliche Behauptungen, die ich aufgeſtellt<lb/> habe, und die, wie Sie ſehen, in jedem Punkte nur der präciſeſte<lb/> Ausdruck der Thatſachen ſind und auf der concreteſten Fülle von<lb/> Beweiſen beruhen, „für unwahr und ſophiſtiſch“ zu erklären und<lb/> ſie deshalb als ſtrafbar in Anſpruch zu nehmen, wenn er die<lb/> Steuerlehre, die ich aufgeſtellt, ausdrücklich (<hi rendition="#aq">p.</hi> 31 des ſtenogr.<lb/> Berichts) als eine „wunderbare“ bezeichnet — nun ſo bin ich<lb/> dadurch eben <hi rendition="#g">gezwungen,</hi> den wiſſenſchaftlichen Beweis der<lb/> betreffenden Thatſachen in ihren einzelnen Punkten zu erbringen<lb/> und darzuthun, wie dieſe angeblich „wunderbare“ Theorie eben<lb/> ſo <hi rendition="#g">wahr</hi> als <hi rendition="#g">allgemein anerkannt</hi> iſt. Und noch ver-<lb/> ſichere ich Jhnen, daß ich bei dieſer Beweisführung, verglichen<lb/> mit den Beweiſen, die ich erbringen könnte, eine große Selbſt-<lb/> beſchränkung walten laſſe.</p><lb/> <p>Alle Ungunſt alſo, welche die Länge dieſes Plaidoyers bei<lb/> Jhnen erregen kann, kann nur auf die Staatsanwaltſchaft zurück-<lb/> fallen, welche mir mit ſo hohem Unrecht auf dieſem ihr ganz<lb/> fremden wiſſenſchaftlichen Felde entgegengetreten iſt.</p><lb/> <p>Aber, ruft der Staatsanwalt aus (<hi rendition="#aq">p.</hi> 20), der Angeklagte<lb/> überſieht abſichtlich, daß die indirecten Steuern nicht nur die<lb/> Gegenſtände des Bedürfniſſes treffen, ſondern daß ſie auch auf<lb/> andern Gegenſtänden liegen, „<hi rendition="#g">vor allen</hi> auf Luxusartikeln, und<lb/> die Steuern hierauf, z. B. auf Seide und ſelbſt auf Zucker<lb/> treffen nicht den Armen“!!</p><lb/> <p>Was gäbe ich wohl darum, meine Herren, wenn ich die<lb/> paradieſiſche Unbefangenheit des Staatsanwaltes in dieſer trau-<lb/> rigen Wiſſenſchaft der Nationalökonomie noch theilen könnte!</p><lb/> <p>Wenn es <hi rendition="#g">möglich</hi> wäre, durch Steuern auf <hi rendition="#g">Luxus-<lb/> gegenſtände</hi> irgend einen erheblichen, irgend einen nur der<lb/> Rede werthen Theil der Staatsbedürfniſſe aufzubringen — glau-<lb/> ben Sie mir, meine Herren, gleichviel ob <hi rendition="#g">ich</hi> Miniſter-Präſident<lb/> wäre oder Herr von Bismark, ob Schulze-Delitzſch oder Herr<lb/> von Manteuffel, kurz, gleichviel welches die politiſche Richtung<lb/> und Anſicht des Staatsleiters wäre, ſeit lange würde man die<lb/> Steuern auf Bedürfnißgegenſtände in Steuern auf Luxusgegen-<lb/> <fw place="bottom" type="sig">4</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [49/0055]
koſtbare Zeit mit der Entwickelung allbekannter ökonomiſcher
Thatſachen zu verlieren, eine Zeit, die Sie beſſer Jhren viel-
fachen Amtsgeſchäften, die ich beſſer der Erforſchung neuer
wiſſenſchaftlicher Wahrheiten gewidmet hätte. Aber ich bin ge-
zwungen durch den Staatsanwalt! Wenn der Staatsanwalt
ſich erlaubt wiſſenſchaftliche Behauptungen, die ich aufgeſtellt
habe, und die, wie Sie ſehen, in jedem Punkte nur der präciſeſte
Ausdruck der Thatſachen ſind und auf der concreteſten Fülle von
Beweiſen beruhen, „für unwahr und ſophiſtiſch“ zu erklären und
ſie deshalb als ſtrafbar in Anſpruch zu nehmen, wenn er die
Steuerlehre, die ich aufgeſtellt, ausdrücklich (p. 31 des ſtenogr.
Berichts) als eine „wunderbare“ bezeichnet — nun ſo bin ich
dadurch eben gezwungen, den wiſſenſchaftlichen Beweis der
betreffenden Thatſachen in ihren einzelnen Punkten zu erbringen
und darzuthun, wie dieſe angeblich „wunderbare“ Theorie eben
ſo wahr als allgemein anerkannt iſt. Und noch ver-
ſichere ich Jhnen, daß ich bei dieſer Beweisführung, verglichen
mit den Beweiſen, die ich erbringen könnte, eine große Selbſt-
beſchränkung walten laſſe.
Alle Ungunſt alſo, welche die Länge dieſes Plaidoyers bei
Jhnen erregen kann, kann nur auf die Staatsanwaltſchaft zurück-
fallen, welche mir mit ſo hohem Unrecht auf dieſem ihr ganz
fremden wiſſenſchaftlichen Felde entgegengetreten iſt.
Aber, ruft der Staatsanwalt aus (p. 20), der Angeklagte
überſieht abſichtlich, daß die indirecten Steuern nicht nur die
Gegenſtände des Bedürfniſſes treffen, ſondern daß ſie auch auf
andern Gegenſtänden liegen, „vor allen auf Luxusartikeln, und
die Steuern hierauf, z. B. auf Seide und ſelbſt auf Zucker
treffen nicht den Armen“!!
Was gäbe ich wohl darum, meine Herren, wenn ich die
paradieſiſche Unbefangenheit des Staatsanwaltes in dieſer trau-
rigen Wiſſenſchaft der Nationalökonomie noch theilen könnte!
Wenn es möglich wäre, durch Steuern auf Luxus-
gegenſtände irgend einen erheblichen, irgend einen nur der
Rede werthen Theil der Staatsbedürfniſſe aufzubringen — glau-
ben Sie mir, meine Herren, gleichviel ob ich Miniſter-Präſident
wäre oder Herr von Bismark, ob Schulze-Delitzſch oder Herr
von Manteuffel, kurz, gleichviel welches die politiſche Richtung
und Anſicht des Staatsleiters wäre, ſeit lange würde man die
Steuern auf Bedürfnißgegenſtände in Steuern auf Luxusgegen-
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