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Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.

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tabellarische Aufstellung in den Nachträgen bei Dieterici V.
p.
319):

für den Regierungsbezirk Königsberg     109 Thlr. 29 Sgr.
" " " Gumbinnen     85 " 12 "
" " " Danzig     94 " 18 "
" " " Marienwerder     105 " 12 "
" " " Posen     76 " 19 "
" " " Bromberg     80 " -- "
" " " Potsdam     94 " 14 "
u. s. w.

Jm Durchschnitt im ganzen Staate 105 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf.
Dies ist der gewohnheitsmäßig übliche Auskommens-Mittelsatz
einer Familie von 5 Personen, also 21 Thlr. Jahresconsum
per Kopf!

Und dies, meine Herren, ist immer nur erst noch der Soll-
etat!
Dies Einkommen sollte jede Familie von 5 Personen haben,
um nach dem Durchschnitt der üblichen Bedürfnisse existiren zu
können, -- dies Einkommen hat sie aber noch lange nicht, wie
Sie gleich sehen werden. Denn nun wird erst die Frage aufge-
worfen: ist dieses Auskommen bei jeder der vorgenannten drei
Rubriken: Dienstleute, Häusler und Heuerlinge auch vor-
handen?
Unter Dienstleuten oder Feldgesinde werden, wie ich
größerer Deutlichkeit halber bemerken will, solche Arbeiter ver-
standen, die, ohne selbst ein Grundeigenthum zu besitzen, in
einem contractlichen Dienstverhältniß zu einer Gutsherrschaft
stehen und gegen gewisse Natural-Emolumente und ein fixirtes
Tagelohn ausschließlich ihrer Herrschaft zur Verfügung sind.

Unter Häuslern, Colonisten oder Kossäthen werden solche
Personen verstanden, die zwar ein kleines Grundeigenthum be-
sitzen, Haus, Garten, etwas Ackerland u. s. w., von dem Er-
trage allein aber sich nicht ernähren können und deshalb noch
Arbeit für Geld suchen müssen.

Unter Einliegern und Heuerlingen endlich solche Personen,
die weder in einem festen Dienstverhältniß stehen, noch auch ein
eigenes Grundstück besitzen, sondern in den Dörfern oder Colo-
nien zur Miethe wohnen und sich ganz durch Arbeit, welche sie
suchen müssen, zu ernähren haben.

Jn dem zusammenfassenden Resume wird nun von Pro-
fessor v. Lengerke die Antwort dahin gegeben, daß nur die
erste Kategorie, die kein Eigenthum besitzenden Dienst-

tabellariſche Aufſtellung in den Nachträgen bei Dieterici V.
p.
319):

für den Regierungsbezirk Königsberg     109 Thlr. 29 Sgr.
〃 〃 〃 Gumbinnen     85 „ 12 „
〃 〃 〃 Danzig     94 〃 18 〃
〃 〃 〃 Marienwerder     105 〃 12 〃
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〃 〃 〃 Bromberg     80 〃 — 〃
〃 〃 〃 Potsdam     94 〃 14 〃
u. ſ. w.

Jm Durchſchnitt im ganzen Staate 105 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf.
Dies iſt der gewohnheitsmäßig übliche Auskommens-Mittelſatz
einer Familie von 5 Perſonen, alſo 21 Thlr. Jahresconſum
per Kopf!

Und dies, meine Herren, iſt immer nur erſt noch der Soll-
etat!
Dies Einkommen ſollte jede Familie von 5 Perſonen haben,
um nach dem Durchſchnitt der üblichen Bedürfniſſe exiſtiren zu
können, — dies Einkommen hat ſie aber noch lange nicht, wie
Sie gleich ſehen werden. Denn nun wird erſt die Frage aufge-
worfen: iſt dieſes Auskommen bei jeder der vorgenannten drei
Rubriken: Dienſtleute, Häusler und Heuerlinge auch vor-
handen?
Unter Dienſtleuten oder Feldgeſinde werden, wie ich
größerer Deutlichkeit halber bemerken will, ſolche Arbeiter ver-
ſtanden, die, ohne ſelbſt ein Grundeigenthum zu beſitzen, in
einem contractlichen Dienſtverhältniß zu einer Gutsherrſchaft
ſtehen und gegen gewiſſe Natural-Emolumente und ein fixirtes
Tagelohn ausſchließlich ihrer Herrſchaft zur Verfügung ſind.

Unter Häuslern, Coloniſten oder Koſſäthen werden ſolche
Perſonen verſtanden, die zwar ein kleines Grundeigenthum be-
ſitzen, Haus, Garten, etwas Ackerland u. ſ. w., von dem Er-
trage allein aber ſich nicht ernähren können und deshalb noch
Arbeit für Geld ſuchen müſſen.

Unter Einliegern und Heuerlingen endlich ſolche Perſonen,
die weder in einem feſten Dienſtverhältniß ſtehen, noch auch ein
eigenes Grundſtück beſitzen, ſondern in den Dörfern oder Colo-
nien zur Miethe wohnen und ſich ganz durch Arbeit, welche ſie
ſuchen müſſen, zu ernähren haben.

Jn dem zuſammenfaſſenden Réſumé wird nun von Pro-
feſſor v. Lengerke die Antwort dahin gegeben, daß nur die
erſte Kategorie, die kein Eigenthum beſitzenden Dienſt-

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[79/0085] tabellariſche Aufſtellung in den Nachträgen bei Dieterici V. p. 319): für den Regierungsbezirk Königsberg 109 Thlr. 29 Sgr. 〃 〃 〃 Gumbinnen 85 „ 12 „ 〃 〃 〃 Danzig 94 〃 18 〃 〃 〃 〃 Marienwerder 105 〃 12 〃 〃 〃 〃 Poſen 76 〃 19 〃 〃 〃 〃 Bromberg 80 〃 — 〃 〃 〃 〃 Potsdam 94 〃 14 〃 u. ſ. w. Jm Durchſchnitt im ganzen Staate 105 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf. Dies iſt der gewohnheitsmäßig übliche Auskommens-Mittelſatz einer Familie von 5 Perſonen, alſo 21 Thlr. Jahresconſum per Kopf! Und dies, meine Herren, iſt immer nur erſt noch der Soll- etat! Dies Einkommen ſollte jede Familie von 5 Perſonen haben, um nach dem Durchſchnitt der üblichen Bedürfniſſe exiſtiren zu können, — dies Einkommen hat ſie aber noch lange nicht, wie Sie gleich ſehen werden. Denn nun wird erſt die Frage aufge- worfen: iſt dieſes Auskommen bei jeder der vorgenannten drei Rubriken: Dienſtleute, Häusler und Heuerlinge auch vor- handen? Unter Dienſtleuten oder Feldgeſinde werden, wie ich größerer Deutlichkeit halber bemerken will, ſolche Arbeiter ver- ſtanden, die, ohne ſelbſt ein Grundeigenthum zu beſitzen, in einem contractlichen Dienſtverhältniß zu einer Gutsherrſchaft ſtehen und gegen gewiſſe Natural-Emolumente und ein fixirtes Tagelohn ausſchließlich ihrer Herrſchaft zur Verfügung ſind. Unter Häuslern, Coloniſten oder Koſſäthen werden ſolche Perſonen verſtanden, die zwar ein kleines Grundeigenthum be- ſitzen, Haus, Garten, etwas Ackerland u. ſ. w., von dem Er- trage allein aber ſich nicht ernähren können und deshalb noch Arbeit für Geld ſuchen müſſen. Unter Einliegern und Heuerlingen endlich ſolche Perſonen, die weder in einem feſten Dienſtverhältniß ſtehen, noch auch ein eigenes Grundſtück beſitzen, ſondern in den Dörfern oder Colo- nien zur Miethe wohnen und ſich ganz durch Arbeit, welche ſie ſuchen müſſen, zu ernähren haben. Jn dem zuſammenfaſſenden Réſumé wird nun von Pro- feſſor v. Lengerke die Antwort dahin gegeben, daß nur die erſte Kategorie, die kein Eigenthum beſitzenden Dienſt-

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Zitationshilfe: Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lassalle_steuer_1863/85>, abgerufen am 04.12.2024.