Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.beträgt im Regierungsbezirk Königsberg, wo der Mittelsatz des Während diese also von 105 Thalern 2 Thlr. 22 Sgr. auf Jhre Familien zu 5 Köpfen geschätzt habe ich guten Grund Daß Sie um so viel weniger an Salz verbrauchen, kann Jene 98,269 Familien, die in ganz Preußen über 650 Thlr. beträgt im Regierungsbezirk Königsberg, wo der Mittelſatz des Während dieſe alſo von 105 Thalern 2 Thlr. 22 Sgr. auf Jhre Familien zu 5 Köpfen geſchätzt habe ich guten Grund Daß Sie um ſo viel weniger an Salz verbrauchen, kann Jene 98,269 Familien, die in ganz Preußen über 650 Thlr. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0092" n="86"/> beträgt im Regierungsbezirk Königsberg, wo der Mittelſatz des<lb/> Auskommens für die Familie 109 Thlr. 29 Sgr. iſt, der Bedarf<lb/> an Salz 3 Thlr. 14 Sgr., in Gumbinnen, wo der Mittelſatz des<lb/> Auskommens 85 Thlr. 12 Sgr. iſt, der Bedarf an Salz 3 Thlr.<lb/> 21 Sgr., in Danzig, wo der Mittelſatz des Auskommens 94 Thlr.<lb/> 18 Sgr. iſt, der Bedarf an Salz 3 Thlr. 17 Sgr. u. ſ. w., im<lb/> ganzen Staatsdurchſchnitt, in welchem der Mittelſatz des Aus-<lb/> kommens 105 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf. für jene ländlichen Arbeiter-<lb/> familien von 5 Perſonen beträgt, beträgt der Bedarf an Salz<lb/> 2 Thlr. 22 Sgr. 2 Pf., <hi rendition="#g">alſo beinahe 3 Procent</hi> von dem<lb/> Einkommen, von dem <hi rendition="#g">Solleinkommen</hi> — mit welchem das<lb/> factiſche Einkommen noch lange nicht Schritt hält — jener Fa-<lb/> milien.</p><lb/> <p>Während dieſe alſo von 105 Thalern 2 Thlr. 22 Sgr. auf<lb/> Salz verwenden müſſen, — und dieſer Betrag iſt noch, wie ich<lb/> anderweitig nachweiſen könnte, hier aber auf ſich beruhen laſſen<lb/> will, eher noch zu gering von Profeſſor v. Lengerke angenom-<lb/> men — was beträgt der Salzverbrauch in unſern Ständen?</p><lb/> <p>Jhre Familien zu 5 Köpfen geſchätzt habe ich guten Grund<lb/> anzunehmen, daß Sie — fragen Sie Jhre Hausfrauen, meine<lb/> Herren, und Sie werden die Rechnung beſtätigt finden —<lb/> höchſtens, aber <hi rendition="#g">höchſtens</hi> 1 Thlr. 10 Sgr. auf die Familie<lb/> an Salz verzehren.</p><lb/> <p>Daß Sie um ſo viel weniger an Salz verbrauchen, kann<lb/> Sie nicht überraſchen. Es iſt eine bekannte Thatſache, daß je<lb/> ordinärer und weniger nahrhaft die Speiſen ſind, von denen<lb/> man ſich nährt, ein um ſo größerer Zuſatz von Salz erforderlich<lb/> iſt. Es genüge hierfür das Zeugniß des Wirklichen Geheimraths<lb/> Hoffmann in ſeinen nachgelaſſenen Schriften <hi rendition="#aq">p.</hi> 499: „es (nämlich<lb/> das Kochſalz) wird dem Aermſten nur um ſo unentbehrlicher, je<lb/> gröber und minder nahrhaft die Speiſen ſind, womit er ſich<lb/> nährt.“</p><lb/> <p>Jene 98,269 Familien, die in ganz Preußen über 650 Thlr.<lb/> Einkommen haben, würden hiernach zu 1 Thlr. 10 Sgr. per<lb/> Familie im Ganzen 131,355 Thlr. an Salz conſumiren. Dies<lb/> wäre ihr Beitrag ſowohl zu den 1,190,583 Thlrn., welche die<lb/> Salzerzeugung, als zu den 8,302,924 Thlrn., welche die Salz-<lb/> ſteuer in jenem Budget beträgt. Den ganzen Reſt beider Sum-<lb/> men, alſo circa 9,360,000 Thlr. tragen wieder die ärmeren<lb/> Klaſſen.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [86/0092]
beträgt im Regierungsbezirk Königsberg, wo der Mittelſatz des
Auskommens für die Familie 109 Thlr. 29 Sgr. iſt, der Bedarf
an Salz 3 Thlr. 14 Sgr., in Gumbinnen, wo der Mittelſatz des
Auskommens 85 Thlr. 12 Sgr. iſt, der Bedarf an Salz 3 Thlr.
21 Sgr., in Danzig, wo der Mittelſatz des Auskommens 94 Thlr.
18 Sgr. iſt, der Bedarf an Salz 3 Thlr. 17 Sgr. u. ſ. w., im
ganzen Staatsdurchſchnitt, in welchem der Mittelſatz des Aus-
kommens 105 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf. für jene ländlichen Arbeiter-
familien von 5 Perſonen beträgt, beträgt der Bedarf an Salz
2 Thlr. 22 Sgr. 2 Pf., alſo beinahe 3 Procent von dem
Einkommen, von dem Solleinkommen — mit welchem das
factiſche Einkommen noch lange nicht Schritt hält — jener Fa-
milien.
Während dieſe alſo von 105 Thalern 2 Thlr. 22 Sgr. auf
Salz verwenden müſſen, — und dieſer Betrag iſt noch, wie ich
anderweitig nachweiſen könnte, hier aber auf ſich beruhen laſſen
will, eher noch zu gering von Profeſſor v. Lengerke angenom-
men — was beträgt der Salzverbrauch in unſern Ständen?
Jhre Familien zu 5 Köpfen geſchätzt habe ich guten Grund
anzunehmen, daß Sie — fragen Sie Jhre Hausfrauen, meine
Herren, und Sie werden die Rechnung beſtätigt finden —
höchſtens, aber höchſtens 1 Thlr. 10 Sgr. auf die Familie
an Salz verzehren.
Daß Sie um ſo viel weniger an Salz verbrauchen, kann
Sie nicht überraſchen. Es iſt eine bekannte Thatſache, daß je
ordinärer und weniger nahrhaft die Speiſen ſind, von denen
man ſich nährt, ein um ſo größerer Zuſatz von Salz erforderlich
iſt. Es genüge hierfür das Zeugniß des Wirklichen Geheimraths
Hoffmann in ſeinen nachgelaſſenen Schriften p. 499: „es (nämlich
das Kochſalz) wird dem Aermſten nur um ſo unentbehrlicher, je
gröber und minder nahrhaft die Speiſen ſind, womit er ſich
nährt.“
Jene 98,269 Familien, die in ganz Preußen über 650 Thlr.
Einkommen haben, würden hiernach zu 1 Thlr. 10 Sgr. per
Familie im Ganzen 131,355 Thlr. an Salz conſumiren. Dies
wäre ihr Beitrag ſowohl zu den 1,190,583 Thlrn., welche die
Salzerzeugung, als zu den 8,302,924 Thlrn., welche die Salz-
ſteuer in jenem Budget beträgt. Den ganzen Reſt beider Sum-
men, alſo circa 9,360,000 Thlr. tragen wieder die ärmeren
Klaſſen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |