lungen, worin er sich immer auf Schutz und An- wendung gesetzlicher Ordnung berief, noch keine Antwort erhalten hat. --
Der Hr. General schickte den hiesigen Hn. Au- diteur, nebst mehrern Offizieren, um seinen An- stalten ein drohendes Gewicht zu geben, in die bey- den Zimmer, Num. I und 2, und ließ nach Ab- lesung der Leverschen Schrift umfragen: ob wir Antheil an Levers Schrift und Sache nähmen? Metternich sprach im Zimmer Num. I zuerst, und sagte: so sehr er auch zweifle, ob er unter die- sen Umständen und vom Hn. General -- der nur die Verwahrung zu besorgen, aber keine Juris- diction über uns auszuüben hatte, wie er vor eini- gen Wochen selbst erklärte, als er dem Lever sechs Bogen von seinen Schriften und Auszügen aus Tieftrunk, Ardinghello, Dahlberg u. a. konfisciren ließ -- gefragt werden könne: so trage er doch kein Bedenken, seine Meynung zu äußern, und erkläre: daß, wenn Lever seine angeführten Beschwerden beweise, er dessen An- suchen um Genugthuung unterstütze. Uebrigens sey es unter Geißeln herkömmlich, daß Unterneh- mungen, die einer allein, oder mehrere Einzelne in ihrer Sache machten, auch bloß auf Rechnung der Unternehmer geschrieben werden müßten. Der Meynung Metternichs traten die übrigen mit
lungen, worin er ſich immer auf Schutz und An- wendung geſetzlicher Ordnung berief, noch keine Antwort erhalten hat. —
Der Hr. General ſchickte den hieſigen Hn. Au- diteur, nebſt mehrern Offizieren, um ſeinen An- ſtalten ein drohendes Gewicht zu geben, in die bey- den Zimmer, Num. I und 2, und ließ nach Ab- leſung der Leverſchen Schrift umfragen: ob wir Antheil an Levers Schrift und Sache naͤhmen? Metternich ſprach im Zimmer Num. I zuerſt, und ſagte: ſo ſehr er auch zweifle, ob er unter die- ſen Umſtaͤnden und vom Hn. General — der nur die Verwahrung zu beſorgen, aber keine Juris- diction uͤber uns auszuuͤben hatte, wie er vor eini- gen Wochen ſelbſt erklaͤrte, als er dem Lever ſechs Bogen von ſeinen Schriften und Auszuͤgen aus Tieftrunk, Ardinghello, Dahlberg u. a. konfisciren ließ — gefragt werden koͤnne: ſo trage er doch kein Bedenken, ſeine Meynung zu aͤußern, und erklaͤre: daß, wenn Lever ſeine angefuͤhrten Beſchwerden beweiſe, er deſſen An- ſuchen um Genugthuung unterſtuͤtze. Uebrigens ſey es unter Geißeln herkoͤmmlich, daß Unterneh- mungen, die einer allein, oder mehrere Einzelne in ihrer Sache machten, auch bloß auf Rechnung der Unternehmer geſchrieben werden muͤßten. Der Meynung Metternichs traten die uͤbrigen mit
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lungen, worin er ſich immer auf Schutz und An-
wendung geſetzlicher Ordnung berief, noch keine
Antwort erhalten hat. —
Der Hr. General ſchickte den hieſigen Hn. Au-
diteur, nebſt mehrern Offizieren, um ſeinen An-
ſtalten ein drohendes Gewicht zu geben, in die bey-
den Zimmer, Num. I und 2, und ließ nach Ab-
leſung der Leverſchen Schrift umfragen: ob wir
Antheil an Levers Schrift und Sache naͤhmen?
Metternich ſprach im Zimmer Num. I zuerſt,
und ſagte: ſo ſehr er auch zweifle, ob er unter die-
ſen Umſtaͤnden und vom Hn. General — der nur
die Verwahrung zu beſorgen, aber keine Juris-
diction uͤber uns auszuuͤben hatte, wie er vor eini-
gen Wochen ſelbſt erklaͤrte, als er dem Lever
ſechs Bogen von ſeinen Schriften und Auszuͤgen
aus Tieftrunk, Ardinghello, Dahlberg
u. a. konfisciren ließ — gefragt werden koͤnne: ſo
trage er doch kein Bedenken, ſeine Meynung zu
aͤußern, und erklaͤre: daß, wenn Lever ſeine
angefuͤhrten Beſchwerden beweiſe, er deſſen An-
ſuchen um Genugthuung unterſtuͤtze. Uebrigens
ſey es unter Geißeln herkoͤmmlich, daß Unterneh-
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 3. Leipzig, 1796, S. 404. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben03_1796/416>, abgerufen am 21.11.2024.
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