Alle Kinder müssen 10 Tage nach ihrer Geburt auf der Municipalität angegeben, und einregistrirt werden. Da wird denn Vater und Mutter aufge- schrieben, nebst dem Namen des Kindes, den ihm seine Aeltern beylegen. Die öffentliche Taufe ist seit 1793 verboten, wer aber die geheime brau- chen will, mag es thun, nur muß es zu Hause im Stillen geschehen. Die meisten Kinder, welche seit 1793 gebohren wurden, sind nicht getauft, und ge- rathen doch eben so gut, als jene, welchen der schwarze Herr den Kopf mit kaltem oder warmem Wasser gewaschen hat. Den cy-devant-Priestern, welche, als die wahre ecclesia pressa, oder vielmehr suppressa, noch hie und da existiren, aber ohne alle Priesterwürde, ist es durchaus nicht erlaubt, eine Taufe zu verrichten. Wenn ja getauft seyn soll, so muß es jemand thun, der nie Priester war. Das ist aber auch ja gleichviel, da jeder Christ, sogar ein Ketzer, gültig soll taufen können.
O Sanctas gentes, quarum nascuntur in undis Numina!*)
Herr Braun erzählt in seinem Buche: das Betragen der Franzosen in der Rheini-
*)Juvenal, um die Zwiebel-Gottheiten der Egypter gehö- rig zu würdigen, sagt zwar in hortis; in undis aber, oder in dem Taufwasser, soll der heilige Geist -- der Christen zu- erst entstehen.
Alle Kinder muͤſſen 10 Tage nach ihrer Geburt auf der Municipalitaͤt angegeben, und einregiſtrirt werden. Da wird denn Vater und Mutter aufge- ſchrieben, nebſt dem Namen des Kindes, den ihm ſeine Aeltern beylegen. Die oͤffentliche Taufe iſt ſeit 1793 verboten, wer aber die geheime brau- chen will, mag es thun, nur muß es zu Hauſe im Stillen geſchehen. Die meiſten Kinder, welche ſeit 1793 gebohren wurden, ſind nicht getauft, und ge- rathen doch eben ſo gut, als jene, welchen der ſchwarze Herr den Kopf mit kaltem oder warmem Waſſer gewaſchen hat. Den cy-devant-Prieſtern, welche, als die wahre eccleſia preſſa, oder vielmehr ſuppreſſa, noch hie und da exiſtiren, aber ohne alle Prieſterwuͤrde, iſt es durchaus nicht erlaubt, eine Taufe zu verrichten. Wenn ja getauft ſeyn ſoll, ſo muß es jemand thun, der nie Prieſter war. Das iſt aber auch ja gleichviel, da jeder Chriſt, ſogar ein Ketzer, guͤltig ſoll taufen koͤnnen.
O Sanctas gentes, quarum naſcuntur in undis Numina!*)
Herr Braun erzaͤhlt in ſeinem Buche: das Betragen der Franzoſen in der Rheini-
*)Juvenal, um die Zwiebel-Gottheiten der Egypter gehö- rig zu würdigen, ſagt zwar in hortis; in undis aber, oder in dem Taufwaſſer, ſoll der heilige Geiſt — der Chriſten zu- erſt entſtehen.
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Alle Kinder muͤſſen 10 Tage nach ihrer Geburt
auf der Municipalitaͤt angegeben, und einregiſtrirt
werden. Da wird denn Vater und Mutter aufge-
ſchrieben, nebſt dem Namen des Kindes, den ihm
ſeine Aeltern beylegen. Die oͤffentliche Taufe iſt
ſeit 1793 verboten, wer aber die geheime brau-
chen will, mag es thun, nur muß es zu Hauſe im
Stillen geſchehen. Die meiſten Kinder, welche ſeit
1793 gebohren wurden, ſind nicht getauft, und ge-
rathen doch eben ſo gut, als jene, welchen der
ſchwarze Herr den Kopf mit kaltem oder warmem
Waſſer gewaſchen hat. Den cy-devant-Prieſtern,
welche, als die wahre eccleſia preſſa, oder vielmehr
ſuppreſſa, noch hie und da exiſtiren, aber ohne alle
Prieſterwuͤrde, iſt es durchaus nicht erlaubt, eine
Taufe zu verrichten. Wenn ja getauft ſeyn ſoll,
ſo muß es jemand thun, der nie Prieſter war.
Das iſt aber auch ja gleichviel, da jeder Chriſt,
ſogar ein Ketzer, guͤltig ſoll taufen koͤnnen.
O Sanctas gentes, quarum naſcuntur in undis
Numina! *)
Herr Braun erzaͤhlt in ſeinem Buche: das
Betragen der Franzoſen in der Rheini-
*) Juvenal, um die Zwiebel-Gottheiten der Egypter gehö-
rig zu würdigen, ſagt zwar in hortis; in undis aber, oder
in dem Taufwaſſer, ſoll der heilige Geiſt — der Chriſten zu-
erſt entſtehen.
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0401_1797/146>, abgerufen am 21.11.2024.
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