Für die sehr kranken Patienten, welche nicht aufstehen können, sind zur Verrichtung ihrer Noth- durft Bassins und Urinoirs da, welche aber je- desmal müssen gereinigt und sauber gehalten wer- den: so wie die zinnerne Klystiersprütze, wovon auf jedem Saale eine befindlich ist.
Die Verwundeten, Krätzigen und Venerischeu stehen blos unter der Behandelung des Oberchirnr- gus. Die beyden erstern erhalten keinen Wein, und die Venerischen auch kein Fleisch: die Krätzigen aber bekommen ganze Portionen.
Es wird sehr gesorgt, daß die, welche gleich- artige Krankheiten haben, auch zusammen kommon, damit die Vermischung und Verbreitung der Krankheiten verhütet werde. Daher ist es auch nicht einmal erlaubt, daß die Kranken von dem einen Saal in den andern gehen, aus Furcht, sie mögten ihr Uebel mit dahin bringen.
Den ersten Tag des Monats erhalten die Kran- kenwärter ihre Bezahlung vom Direktor; und bey dieser Gelegenheit wird ihnen die Instruktion alle- mal vorgelesen, welche vom Konvent selbst für sie verfaßt ist, und aus kurzen, bündigen Vorschriften, bestehet. Unter diesen Vorschriften ist eine, welche ächt jakobinisch ist, des Inhalts: daß kein Wärter sich unterstehen soll, einen Priester, er habe Na- men wie er wolle, zu einem Kranken zu lassen; denn
Fuͤr die ſehr kranken Patienten, welche nicht aufſtehen koͤnnen, ſind zur Verrichtung ihrer Noth- durft Baſſins und Urinoirs da, welche aber je- desmal muͤſſen gereinigt und ſauber gehalten wer- den: ſo wie die zinnerne Klyſtierſpruͤtze, wovon auf jedem Saale eine befindlich iſt.
Die Verwundeten, Kraͤtzigen und Veneriſcheu ſtehen blos unter der Behandelung des Oberchirnr- gus. Die beyden erſtern erhalten keinen Wein, und die Veneriſchen auch kein Fleiſch: die Kraͤtzigen aber bekommen ganze Portionen.
Es wird ſehr geſorgt, daß die, welche gleich- artige Krankheiten haben, auch zuſammen kommon, damit die Vermiſchung und Verbreitung der Krankheiten verhuͤtet werde. Daher iſt es auch nicht einmal erlaubt, daß die Kranken von dem einen Saal in den andern gehen, aus Furcht, ſie moͤgten ihr Uebel mit dahin bringen.
Den erſten Tag des Monats erhalten die Kran- kenwaͤrter ihre Bezahlung vom Direktor; und bey dieſer Gelegenheit wird ihnen die Inſtruktion alle- mal vorgeleſen, welche vom Konvent ſelbſt fuͤr ſie verfaßt iſt, und aus kurzen, buͤndigen Vorſchriften, beſtehet. Unter dieſen Vorſchriften iſt eine, welche aͤcht jakobiniſch iſt, des Inhalts: daß kein Waͤrter ſich unterſtehen ſoll, einen Prieſter, er habe Na- men wie er wolle, zu einem Kranken zu laſſen; denn
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Fuͤr die ſehr kranken Patienten, welche nicht
aufſtehen koͤnnen, ſind zur Verrichtung ihrer Noth-
durft Baſſins und Urinoirs da, welche aber je-
desmal muͤſſen gereinigt und ſauber gehalten wer-
den: ſo wie die zinnerne Klyſtierſpruͤtze, wovon
auf jedem Saale eine befindlich iſt.
Die Verwundeten, Kraͤtzigen und Veneriſcheu
ſtehen blos unter der Behandelung des Oberchirnr-
gus. Die beyden erſtern erhalten keinen Wein,
und die Veneriſchen auch kein Fleiſch: die Kraͤtzigen
aber bekommen ganze Portionen.
Es wird ſehr geſorgt, daß die, welche gleich-
artige Krankheiten haben, auch zuſammen kommon,
damit die Vermiſchung und Verbreitung der
Krankheiten verhuͤtet werde. Daher iſt es auch
nicht einmal erlaubt, daß die Kranken von dem
einen Saal in den andern gehen, aus Furcht, ſie
moͤgten ihr Uebel mit dahin bringen.
Den erſten Tag des Monats erhalten die Kran-
kenwaͤrter ihre Bezahlung vom Direktor; und bey
dieſer Gelegenheit wird ihnen die Inſtruktion alle-
mal vorgeleſen, welche vom Konvent ſelbſt fuͤr ſie
verfaßt iſt, und aus kurzen, buͤndigen Vorſchriften,
beſtehet. Unter dieſen Vorſchriften iſt eine, welche
aͤcht jakobiniſch iſt, des Inhalts: daß kein Waͤrter
ſich unterſtehen ſoll, einen Prieſter, er habe Na-
men wie er wolle, zu einem Kranken zu laſſen; denn
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797, S. 461. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0401_1797/465>, abgerufen am 22.11.2024.
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