bey den Oestreichern, Preußen und andern Truppen verwalten Offiziere, Unteroffziere u. s. w. die Hospitäler; und daher entsteht deren traurige ge- stalt, die Vernachläßigung der Kranken, und das meiste von dem Unwesen, welches ich im vorigen Bande beschrieben habe, und welchem nicht abge- holfen werden kann, so lange man keine bessern Grundsätze annimmt.
Fremde dürfen ohne Erlanbniß des Thorhüters nicht ins Spital, und niemand darf heraus, als die zum Spital gehörigen Bedienten. Die Kranken bleiben so lange, bis der Medikus sie für gesund erklärt; und dann erhalten sie ein gedrucktes Billet, worauf der Arzt ihren und seinen Namen schreibt. Dieses Billet muß hernach an den Kommissär, ab- gegeben werden, und dient ihm zu seiner Berech- nung. Mit dem Billet des Kommissärs, welches der Kranke bey seiner Ankunft mitbringt, berechnet der Direktor. Daß übrigens sehr genaue Register geführt werden, versteht sich schon von selbst.
Dieß mag für diesmal von dem neuen Franzö- sischen Spitalwesen genug seyn. Wie ich höre, soll Bürger Wedeling ein eignes Buch darüber geliefert haben. Ich kenne es nicht weiter; und was man hier davon hat, ist Resultat meiner eig-
Vierter Theil. Gg
bey den Oeſtreichern, Preußen und andern Truppen verwalten Offiziere, Unteroffziere u. ſ. w. die Hoſpitaͤler; und daher entſteht deren traurige ge- ſtalt, die Vernachlaͤßigung der Kranken, und das meiſte von dem Unweſen, welches ich im vorigen Bande beſchrieben habe, und welchem nicht abge- holfen werden kann, ſo lange man keine beſſern Grundſaͤtze annimmt.
Fremde duͤrfen ohne Erlanbniß des Thorhuͤters nicht ins Spital, und niemand darf heraus, als die zum Spital gehoͤrigen Bedienten. Die Kranken bleiben ſo lange, bis der Medikus ſie fuͤr geſund erklaͤrt; und dann erhalten ſie ein gedrucktes Billet, worauf der Arzt ihren und ſeinen Namen ſchreibt. Dieſes Billet muß hernach an den Kommiſſaͤr, ab- gegeben werden, und dient ihm zu ſeiner Berech- nung. Mit dem Billet des Kommiſſaͤrs, welches der Kranke bey ſeiner Ankunft mitbringt, berechnet der Direktor. Daß uͤbrigens ſehr genaue Regiſter gefuͤhrt werden, verſteht ſich ſchon von ſelbſt.
Dieß mag fuͤr diesmal von dem neuen Franzoͤ- ſiſchen Spitalweſen genug ſeyn. Wie ich hoͤre, ſoll Buͤrger Wedeling ein eignes Buch daruͤber geliefert haben. Ich kenne es nicht weiter; und was man hier davon hat, iſt Reſultat meiner eig-
Vierter Theil. Gg
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bey den Oeſtreichern, Preußen und andern Truppen
verwalten Offiziere, Unteroffziere u. ſ. w. die
Hoſpitaͤler; und daher entſteht deren traurige ge-
ſtalt, die Vernachlaͤßigung der Kranken, und das
meiſte von dem Unweſen, welches ich im vorigen
Bande beſchrieben habe, und welchem nicht abge-
holfen werden kann, ſo lange man keine beſſern
Grundſaͤtze annimmt.
Fremde duͤrfen ohne Erlanbniß des Thorhuͤters
nicht ins Spital, und niemand darf heraus, als die
zum Spital gehoͤrigen Bedienten. Die Kranken
bleiben ſo lange, bis der Medikus ſie fuͤr geſund
erklaͤrt; und dann erhalten ſie ein gedrucktes Billet,
worauf der Arzt ihren und ſeinen Namen ſchreibt.
Dieſes Billet muß hernach an den Kommiſſaͤr, ab-
gegeben werden, und dient ihm zu ſeiner Berech-
nung. Mit dem Billet des Kommiſſaͤrs, welches
der Kranke bey ſeiner Ankunft mitbringt, berechnet
der Direktor. Daß uͤbrigens ſehr genaue Regiſter
gefuͤhrt werden, verſteht ſich ſchon von ſelbſt.
Dieß mag fuͤr diesmal von dem neuen Franzoͤ-
ſiſchen Spitalweſen genug ſeyn. Wie ich hoͤre,
ſoll Buͤrger Wedeling ein eignes Buch daruͤber
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797, S. 465. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0401_1797/469>, abgerufen am 22.11.2024.
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