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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797.

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viel getrunken haben, und bekam Händel mit ei-
nem Franzosen. Beyde wurden eingezogen, und
den folgenden Tag wurde der Offizier auf 6 Mo-
nate zum Arrest verurtheilt: es war nämlich den
Kriegsgefangnen verboten, nach 10 Uhr auszu-
gehen, und noch mehr, Kokarden zu tragen. Bey-
des würde indeß nichts gemacht haben, wenn er
nur keine Händel angefangen hätte. Er ist aber
nicht lange gesessen: denn nach wenig Wochen kam
er durch die Fürsprache einiger Bürger wieder los,
und die Richter äußerten: daß man gegen Kriegs-
gefangene allemal etwas von der Strenge der Ge-
setze erlassen könne, aber gegen Bürger müsse
man unerbitterlich sein. Uebrigens wurde dieser
Offizier in seinem Arrest recht gut gehalten, und
ich habe selbst gesehen, daß er in einem guten Zim-
mer ein recht gutes Bette und alle mögliche Be-
quemlichkeit gehabt hat. Auch die eingekerkerten
Kriegsgefangnen wurden gut gehalten, wie der ge-
meldete Offizier bezeugen kann. Ich würde sei-
nen Namen hier nennen, wenn ich nicht befürchten
müßte, den braven Mann, der mir sehr wohl ge-
wollt hat, durch eine Unbescheidenheit zu belei-
digen.

Außer meinen Stunden machte ich mich auch
an allerhand Aufsätze, vorzüglich an einen über meine
Begebenheiten, und hatte bey meiner Abreise aus

viel getrunken haben, und bekam Haͤndel mit ei-
nem Franzoſen. Beyde wurden eingezogen, und
den folgenden Tag wurde der Offizier auf 6 Mo-
nate zum Arreſt verurtheilt: es war naͤmlich den
Kriegsgefangnen verboten, nach 10 Uhr auszu-
gehen, und noch mehr, Kokarden zu tragen. Bey-
des wuͤrde indeß nichts gemacht haben, wenn er
nur keine Haͤndel angefangen haͤtte. Er iſt aber
nicht lange geſeſſen: denn nach wenig Wochen kam
er durch die Fuͤrſprache einiger Buͤrger wieder los,
und die Richter aͤußerten: daß man gegen Kriegs-
gefangene allemal etwas von der Strenge der Ge-
ſetze erlaſſen koͤnne, aber gegen Buͤrger muͤſſe
man unerbitterlich ſein. Uebrigens wurde dieſer
Offizier in ſeinem Arreſt recht gut gehalten, und
ich habe ſelbſt geſehen, daß er in einem guten Zim-
mer ein recht gutes Bette und alle moͤgliche Be-
quemlichkeit gehabt hat. Auch die eingekerkerten
Kriegsgefangnen wurden gut gehalten, wie der ge-
meldete Offizier bezeugen kann. Ich wuͤrde ſei-
nen Namen hier nennen, wenn ich nicht befuͤrchten
muͤßte, den braven Mann, der mir ſehr wohl ge-
wollt hat, durch eine Unbeſcheidenheit zu belei-
digen.

Außer meinen Stunden machte ich mich auch
an allerhand Aufſaͤtze, vorzuͤglich an einen uͤber meine
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[496/0500] viel getrunken haben, und bekam Haͤndel mit ei- nem Franzoſen. Beyde wurden eingezogen, und den folgenden Tag wurde der Offizier auf 6 Mo- nate zum Arreſt verurtheilt: es war naͤmlich den Kriegsgefangnen verboten, nach 10 Uhr auszu- gehen, und noch mehr, Kokarden zu tragen. Bey- des wuͤrde indeß nichts gemacht haben, wenn er nur keine Haͤndel angefangen haͤtte. Er iſt aber nicht lange geſeſſen: denn nach wenig Wochen kam er durch die Fuͤrſprache einiger Buͤrger wieder los, und die Richter aͤußerten: daß man gegen Kriegs- gefangene allemal etwas von der Strenge der Ge- ſetze erlaſſen koͤnne, aber gegen Buͤrger muͤſſe man unerbitterlich ſein. Uebrigens wurde dieſer Offizier in ſeinem Arreſt recht gut gehalten, und ich habe ſelbſt geſehen, daß er in einem guten Zim- mer ein recht gutes Bette und alle moͤgliche Be- quemlichkeit gehabt hat. Auch die eingekerkerten Kriegsgefangnen wurden gut gehalten, wie der ge- meldete Offizier bezeugen kann. Ich wuͤrde ſei- nen Namen hier nennen, wenn ich nicht befuͤrchten muͤßte, den braven Mann, der mir ſehr wohl ge- wollt hat, durch eine Unbeſcheidenheit zu belei- digen. Außer meinen Stunden machte ich mich auch an allerhand Aufſaͤtze, vorzuͤglich an einen uͤber meine Begebenheiten, und hatte bey meiner Abreiſe aus

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Zitationshilfe: Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797, S. 496. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0401_1797/500>, abgerufen am 22.11.2024.