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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,2. Leipzig, 1797.

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solche Mördergrube existirte, wurden sie jezt bis
auf einige wenige eingeschränkt. Die vornehmsten
derselben waren, wie man weiß, zu Paris, Bor-
deaux, Nantes, Lyon und Toulon. Jedes De-
partement behielt zwar sein Criminalgericht,
aber dieses mischte sich nicht in revolutionnäre
Händel. Wer wegen dieser verklagt wurde, muß-
te an einen Ort gebracht werden, wo ein Revolu-
tions-Gericht sich noch befand. Damit aber in
den Departementern Untersuchungen über Dinge
dieser Art angestellt werden könnten, wurden hier
und da z. B. zu Macon, gewisse -- wie man auch
weiß -- Inquisitions revolutionnaires eingeführt,
doch habe ich blos bemerkt, daß dergleichen Inqui-
sitions nur in den noch verdächtigen Gegenden er-
richtet wurden. Man traute dem ganzen mittäg-
lichen Frankreich wenig, und dieß nicht ohne
Grund. Hier wirkte der Kaufmanns- und Prie-
stergeist am stärksten, und Pitt war hier am
regsten.

Die Criminalgerichte in Frankreich ge-
hen in ihren Proceduren weit sanfter zu Werke,
als die in Deutschland, und wer von einem in
Frankreich jezt verdammt wird, hat sein Urtheil
ganz gewiß verdient. Wenn das Revolutionstri-
bunal das Leben eines Menschen gerade so hoch zu
achten schien, als mancher Fürst das Leben seiner

ſolche Moͤrdergrube exiſtirte, wurden ſie jezt bis
auf einige wenige eingeſchraͤnkt. Die vornehmſten
derſelben waren, wie man weiß, zu Paris, Bor-
deaux, Nantes, Lyon und Toulon. Jedes De-
partement behielt zwar ſein Criminalgericht,
aber dieſes miſchte ſich nicht in revolutionnaͤre
Haͤndel. Wer wegen dieſer verklagt wurde, muß-
te an einen Ort gebracht werden, wo ein Revolu-
tions-Gericht ſich noch befand. Damit aber in
den Departementern Unterſuchungen uͤber Dinge
dieſer Art angeſtellt werden koͤnnten, wurden hier
und da z. B. zu Mâcon, gewiſſe — wie man auch
weiß — Inquiſitions révolutionnaires eingefuͤhrt,
doch habe ich blos bemerkt, daß dergleichen Inqui-
ſitions nur in den noch verdaͤchtigen Gegenden er-
richtet wurden. Man traute dem ganzen mittaͤg-
lichen Frankreich wenig, und dieß nicht ohne
Grund. Hier wirkte der Kaufmanns- und Prie-
ſtergeiſt am ſtaͤrkſten, und Pitt war hier am
regſten.

Die Criminalgerichte in Frankreich ge-
hen in ihren Proceduren weit ſanfter zu Werke,
als die in Deutſchland, und wer von einem in
Frankreich jezt verdammt wird, hat ſein Urtheil
ganz gewiß verdient. Wenn das Revolutionstri-
bunal das Leben eines Menſchen gerade ſo hoch zu
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[107/0111] ſolche Moͤrdergrube exiſtirte, wurden ſie jezt bis auf einige wenige eingeſchraͤnkt. Die vornehmſten derſelben waren, wie man weiß, zu Paris, Bor- deaux, Nantes, Lyon und Toulon. Jedes De- partement behielt zwar ſein Criminalgericht, aber dieſes miſchte ſich nicht in revolutionnaͤre Haͤndel. Wer wegen dieſer verklagt wurde, muß- te an einen Ort gebracht werden, wo ein Revolu- tions-Gericht ſich noch befand. Damit aber in den Departementern Unterſuchungen uͤber Dinge dieſer Art angeſtellt werden koͤnnten, wurden hier und da z. B. zu Mâcon, gewiſſe — wie man auch weiß — Inquiſitions révolutionnaires eingefuͤhrt, doch habe ich blos bemerkt, daß dergleichen Inqui- ſitions nur in den noch verdaͤchtigen Gegenden er- richtet wurden. Man traute dem ganzen mittaͤg- lichen Frankreich wenig, und dieß nicht ohne Grund. Hier wirkte der Kaufmanns- und Prie- ſtergeiſt am ſtaͤrkſten, und Pitt war hier am regſten. Die Criminalgerichte in Frankreich ge- hen in ihren Proceduren weit ſanfter zu Werke, als die in Deutſchland, und wer von einem in Frankreich jezt verdammt wird, hat ſein Urtheil ganz gewiß verdient. Wenn das Revolutionstri- bunal das Leben eines Menſchen gerade ſo hoch zu achten ſchien, als mancher Fuͤrſt das Leben ſeiner

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Zitationshilfe: Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,2. Leipzig, 1797, S. 107. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0402_1797/111>, abgerufen am 21.11.2024.