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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,2. Leipzig, 1797.

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hören. Die Untersuchung geschahe auf den hier
und da errichteten Inquisitions revolutionnaires, de-
ren eine in Macon war; und darum sollte ich
jezt dahin.

Es war im Gefängniß zu Dijon noch ein ge-
wisser Conscience, gebürtig von Besancon,
welcher der Emigration wegen fest saß. Auch die-
ser sollte, nebst einem Kapitän von der Kavallerie,
ebenfalls in Macon verhört werden. Wir wurden
durch zwey Gensdarmes dahin gebracht. Ehe wir
abfuhren -- Gefangne werden beständig gefahren,
aber nur überzeugte Verbrecher werden geschlossen
-- machte uns der Accusateur bekannt, daß wenn
wir unterwegs entfliehen würden, unsre Anklage
als gegründet angesehen werden könnte: daß wir,
wenn wir unschuldig wären, uns auf unsre gute
Sache verlassen sollten: wären wir aber nicht un-
schuldig, so müßten wir unser Schicksal nach den
Gesetzen erwarten, und was des leidigen Trostes
mehr war.

Von Dijon nach Macon begegnete mir nichts
Besonderes. Wir fuhren wegen der gewaltigen
Hitze nur früh und gegen Abend, und kamen
nach drey Tagen in Macon an.

Hier wurden wir aufs Schloß gesezt, erhiel-
ten die nämliche Subsistenz wie in Dijon, näm-
lich 2 Pf. Brod täglich, zweymal täglich Suppe

hoͤren. Die Unterſuchung geſchahe auf den hier
und da errichteten Inquiſitions révolutionnaires, de-
ren eine in Mâcon war; und darum ſollte ich
jezt dahin.

Es war im Gefaͤngniß zu Dijon noch ein ge-
wiſſer Conſcience, gebuͤrtig von Beſançon,
welcher der Emigration wegen feſt ſaß. Auch die-
ſer ſollte, nebſt einem Kapitaͤn von der Kavallerie,
ebenfalls in Mâcon verhoͤrt werden. Wir wurden
durch zwey Gensdarmes dahin gebracht. Ehe wir
abfuhren — Gefangne werden beſtaͤndig gefahren,
aber nur uͤberzeugte Verbrecher werden geſchloſſen
— machte uns der Accuſateur bekannt, daß wenn
wir unterwegs entfliehen wuͤrden, unſre Anklage
als gegruͤndet angeſehen werden koͤnnte: daß wir,
wenn wir unſchuldig waͤren, uns auf unſre gute
Sache verlaſſen ſollten: waͤren wir aber nicht un-
ſchuldig, ſo muͤßten wir unſer Schickſal nach den
Geſetzen erwarten, und was des leidigen Troſtes
mehr war.

Von Dijon nach Mâcon begegnete mir nichts
Beſonderes. Wir fuhren wegen der gewaltigen
Hitze nur fruͤh und gegen Abend, und kamen
nach drey Tagen in Mâcon an.

Hier wurden wir aufs Schloß geſezt, erhiel-
ten die naͤmliche Subſiſtenz wie in Dijon, naͤm-
lich 2 Pf. Brod taͤglich, zweymal taͤglich Suppe

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[15/0019] hoͤren. Die Unterſuchung geſchahe auf den hier und da errichteten Inquiſitions révolutionnaires, de- ren eine in Mâcon war; und darum ſollte ich jezt dahin. Es war im Gefaͤngniß zu Dijon noch ein ge- wiſſer Conſcience, gebuͤrtig von Beſançon, welcher der Emigration wegen feſt ſaß. Auch die- ſer ſollte, nebſt einem Kapitaͤn von der Kavallerie, ebenfalls in Mâcon verhoͤrt werden. Wir wurden durch zwey Gensdarmes dahin gebracht. Ehe wir abfuhren — Gefangne werden beſtaͤndig gefahren, aber nur uͤberzeugte Verbrecher werden geſchloſſen — machte uns der Accuſateur bekannt, daß wenn wir unterwegs entfliehen wuͤrden, unſre Anklage als gegruͤndet angeſehen werden koͤnnte: daß wir, wenn wir unſchuldig waͤren, uns auf unſre gute Sache verlaſſen ſollten: waͤren wir aber nicht un- ſchuldig, ſo muͤßten wir unſer Schickſal nach den Geſetzen erwarten, und was des leidigen Troſtes mehr war. Von Dijon nach Mâcon begegnete mir nichts Beſonderes. Wir fuhren wegen der gewaltigen Hitze nur fruͤh und gegen Abend, und kamen nach drey Tagen in Mâcon an. Hier wurden wir aufs Schloß geſezt, erhiel- ten die naͤmliche Subſiſtenz wie in Dijon, naͤm- lich 2 Pf. Brod taͤglich, zweymal taͤglich Suppe

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Zitationshilfe: Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,2. Leipzig, 1797, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0402_1797/19>, abgerufen am 21.11.2024.