sam von Gott und Menschen verstossene Nation. -- Sie lebt noch itzt in Drangsal, Jammer und Sclaverey. Sie hat die Trübsal derselbigen Tage noch nicht ausgelitten, noch nicht überstanden.
Aber wann wird sie diese Trübsal ausgelitten, über- standen haben! Wann wird das Gericht über die Na- tion aufgehoben werden? Wann die Verhärtung und der Unglaube Israels ein Ende nehmen? Darauf ant- wortet die Parallelstelle bey Lukas, die jene Zeitbe- stimmung der Revolutionen vor der Wiederkunft des Meßias -- und die Unterscheidung dieser Wieder- derkunft und der Zerstörung Jerusalems noch bestimm- Luc. XXI. 24. 25.ter ausdrückt. Sie werden von der Schärfe des Schwerdts fallen und gefänglich unter alle Völ- ker geführet werden -- Wie vollkommen, wie eigent- lich erfüllt! -- Und Jerusalem wird von den Welt- völkern zertreten -- in Besitz genommen -- werden, bis die Zeiten der Weltvölker erfüllt werden -- ausgelaufen sind. Und dann werden an Sonne, Mond und Sternen Zeichen geschehen -- grosse, schreckliche Veränderungen vorgehen u. s. f. Eine an- Röm. XI. 25. 32.dere Parallelstelle sagt: Die Verhärtung ist dem Israel zum Theil wiederfahren, bis die Völle der Heyden hineingegangen seyn wird. Und also wird das ganze Israel seelig werden. Gott hat sie alle -- Juden und Heyden -- unter den Un- gehorsam beschlossen, auf daß Er sich ihrer al- ler erbarme.
Gott
Matthäus XXIV.
ſam von Gott und Menſchen verſtoſſene Nation. — Sie lebt noch itzt in Drangſal, Jammer und Sclaverey. Sie hat die Trübſal derſelbigen Tage noch nicht ausgelitten, noch nicht überſtanden.
Aber wann wird ſie dieſe Trübſal ausgelitten, über- ſtanden haben! Wann wird das Gericht über die Na- tion aufgehoben werden? Wann die Verhärtung und der Unglaube Iſraels ein Ende nehmen? Darauf ant- wortet die Parallelſtelle bey Lukas, die jene Zeitbe- ſtimmung der Revolutionen vor der Wiederkunft des Meßias — und die Unterſcheidung dieſer Wieder- derkunft und der Zerſtörung Jeruſalems noch beſtimm- Luc. XXI. 24. 25.ter ausdrückt. Sie werden von der Schärfe des Schwerdts fallen und gefänglich unter alle Völ- ker geführet werden — Wie vollkommen, wie eigent- lich erfüllt! — Und Jeruſalem wird von den Welt- völkern zertreten — in Beſitz genommen — werden, bis die Zeiten der Weltvölker erfüllt werden — ausgelaufen ſind. Und dann werden an Sonne, Mond und Sternen Zeichen geſchehen — groſſe, ſchreckliche Veränderungen vorgehen u. ſ. f. Eine an- Röm. XI. 25. 32.dere Parallelſtelle ſagt: Die Verhärtung iſt dem Iſrael zum Theil wiederfahren, bis die Völle der Heyden hineingegangen ſeyn wird. Und alſo wird das ganze Iſrael ſeelig werden. Gott hat ſie alle — Juden und Heyden — unter den Un- gehorſam beſchloſſen, auf daß Er ſich ihrer al- ler erbarme.
Gott
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[408[428]/0436]
Matthäus XXIV.
ſam von Gott und Menſchen verſtoſſene Nation. — Sie lebt
noch itzt in Drangſal, Jammer und Sclaverey. Sie
hat die Trübſal derſelbigen Tage noch nicht ausgelitten,
noch nicht überſtanden.
Aber wann wird ſie dieſe Trübſal ausgelitten, über-
ſtanden haben! Wann wird das Gericht über die Na-
tion aufgehoben werden? Wann die Verhärtung und
der Unglaube Iſraels ein Ende nehmen? Darauf ant-
wortet die Parallelſtelle bey Lukas, die jene Zeitbe-
ſtimmung der Revolutionen vor der Wiederkunft des
Meßias — und die Unterſcheidung dieſer Wieder-
derkunft und der Zerſtörung Jeruſalems noch beſtimm-
ter ausdrückt. Sie werden von der Schärfe des
Schwerdts fallen und gefänglich unter alle Völ-
ker geführet werden — Wie vollkommen, wie eigent-
lich erfüllt! — Und Jeruſalem wird von den Welt-
völkern zertreten — in Beſitz genommen — werden,
bis die Zeiten der Weltvölker erfüllt werden —
ausgelaufen ſind. Und dann werden an Sonne,
Mond und Sternen Zeichen geſchehen — groſſe,
ſchreckliche Veränderungen vorgehen u. ſ. f. Eine an-
dere Parallelſtelle ſagt: Die Verhärtung iſt dem
Iſrael zum Theil wiederfahren, bis die Völle
der Heyden hineingegangen ſeyn wird. Und alſo
wird das ganze Iſrael ſeelig werden. Gott hat
ſie alle — Juden und Heyden — unter den Un-
gehorſam beſchloſſen, auf daß Er ſich ihrer al-
ler erbarme.
Luc. XXI.
24. 25.
Röm. XI.
25. 32.
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