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Leskien, August: Die Declination im Slavisch-Litauischen und Germanischen. Leipzig, 1876.

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iii. Declination der Personalpronomina.
selbst die Bemerkung, aus dem Dativ * masmai würde * mamma geworden sein;
sicher, da die Form ja dem dat. tasmai, got. thamma ganz gleich wäre. Ebenso
gut hätte aber aus * masmin * mam oder vielmehr mit Schwächung des Vocals
* mim werden müssen, wie aus * ismi = asmi, im (sum). Wenn nun Schleicher
an derselben Stelle nach Kuhn die Gleichung ansetzt: mis : * masja = this (ejus):
tasja = vulfis : * varkasja, so wird dieser Ansatz sofort hinfällig, wenn man das
Altnordische hinzuzieht: wie es dort ulfs heisst, hätte es, wäre mis Genitiv, * mes
und nicht mer heissen müssen. Mit andern Worten, das s muss hier ein ur-
sprünglich einfaches sein, und die Erklärung aus der Genitivform lässt sich nicht
halten. Sind aber mis u. s. w. des Singulars nicht Genitive, so können es auch
unsis, izvis, altn. ydr nicht sein.

Die Schwierigkeiten häufen sich, sobald man auf den Plural übergeht. Im
Dativ und Accusativ des Singulars decken sich alle Dialekte: mis, mik sind also
gemeingermanisch. Anders im Plural, hier scheiden sich Ost- und Westgerma-
nisch auffallend von einander. Die westgermanischen acc. plur. auf -ik (althd.
unsih, iuuih, ags. asic, eovic) fehlen dem Ostgermanischen gänzlich. Die ost-
germanischen Dativ-Accusative auf -is (got. unsis, izvis) fehlen dem Westgerma-
nischen. Ganz genau stimmen auch die beiden ostgermanischen Dialekte nicht
zu einander: das got. hat Dativ-Accusativformen auch ohne -is, uns neben unsis,
dual. ugk neben ugkis, während die nordischen Formen alle das -is haben: ydr
= * idvis, ykkr = * inkvis, okkr = * unkis, und auch oss kann befriedigend nur
aus unsis erklärt werden, da die Entsprechung des got. uns nord. * os wäre (vgl.
as-ar = * ans-ar); in dem aus unsis entstandenen * unss (das auslautende s kann
wegen des vorhergehenden s nicht zu r werden) trat wegen des doppelten s keine
Ersatzdehnung ein. Welches Bild soll man sich auf Grundlage dieser Unterschiede
von der urgermanischen Form der beiden Casus des Plurals und Duals machen?
Wenn man überlegt, wie lose das -ik im acc. plur. im Westgermanischen anhängt
(das Altsächsische scheint gar keine Spur davon zu haben), wie ferner eine Ver-
stümmelung von älterem unsik zu uns lautgesetzlich unerklärbar ist und um so un-
erklärbarer wird durch den Umstand, dass eine Form auf -ik eine sehr bequeme
Unterscheidung des acc. vom dat. gab, so wird man kaum zu einem andern Schlusse
gelangen können, als dass die acc. plur. auf -ik überhaupt nur westgermanisch
sind. Und sind sie das, so können sie nur aus einer Nachahmung des acc. sing.
mik u. s. w. hervorgegangen sein. Damit würde auch die Ansetzung eines ur-
sprünglichen acc. * unsi, wie sie Scherer (S. 249) hat, hinfällig. Diese lässt sich
aber auch, wenn man seine Erklärung des ahd. acc. plur. ("die Unterscheidung
des Accusativs nahm der letztgenannte Dialekt nach dem Muster des Singulars
durch Suffigirung der Partikel germ. * ke ..." vor) nicht halten. Wenn auch
nach Scherer die Anfügung des -k erst im Westgermanischen stattgefunden haben
soll, so wäre der acc. * unsi schon die nach der Wirkung der Auslautsgesetze
übrig gebliebene Gestalt, und es ist nicht abzusehen, wie aus einem durch diese
Wirkung entstandenen * unsi im Gotischen uns werden konnte.

Ist es aber richtig, im Westgermanischen uns-ih, iuu-ih zu trennen und das
ganze -ih aus dem Singular herzuleiten, so liegt der Gedanke nahe, dass die dem

iii. Declination der Personalpronomina.
selbst die Bemerkung, aus dem Dativ * masmai würde * mamma geworden sein;
sicher, da die Form ja dem dat. tasmāi, got. þamma ganz gleich wäre. Ebenso
gut hätte aber aus * masmin * mam oder vielmehr mit Schwächung des Vocals
* mim werden müssen, wie aus * ismi = asmi, im (sum). Wenn nun Schleicher
an derselben Stelle nach Kuhn die Gleichung ansetzt: mis : * masja = þis (ejus):
tasja = vulfis : * varkasja, so wird dieser Ansatz sofort hinfällig, wenn man das
Altnordische hinzuzieht: wie es dort ulfs heisst, hätte es, wäre mis Genitiv, * més
und nicht mér heissen müssen. Mit andern Worten, das s muss hier ein ur-
sprünglich einfaches sein, und die Erklärung aus der Genitivform lässt sich nicht
halten. Sind aber mis u. s. w. des Singulars nicht Genitive, so können es auch
unsis, izvis, altn. yđr nicht sein.

Die Schwierigkeiten häufen sich, sobald man auf den Plural übergeht. Im
Dativ und Accusativ des Singulars decken sich alle Dialekte: mis, mik sind also
gemeingermanisch. Anders im Plural, hier scheiden sich Ost- und Westgerma-
nisch auffallend von einander. Die westgermanischen acc. plur. auf -ik (althd.
unsih, iuuih, ags. ǻsic, eóvic) fehlen dem Ostgermanischen gänzlich. Die ost-
germanischen Dativ-Accusative auf -is (got. unsis, izvis) fehlen dem Westgerma-
nischen. Ganz genau stimmen auch die beiden ostgermanischen Dialekte nicht
zu einander: das got. hat Dativ-Accusativformen auch ohne -is, uns neben unsis,
dual. ugk neben ugkis, während die nordischen Formen alle das -is haben: yðr
= * iđvis, ykkr = * inkvis, okkr = * unkis, und auch oss kann befriedigend nur
aus unsis erklärt werden, da die Entsprechung des got. uns nord. * ós wäre (vgl.
ás-ar = * ans-ar); in dem aus unsis entstandenen * unss (das auslautende s kann
wegen des vorhergehenden s nicht zu r werden) trat wegen des doppelten s keine
Ersatzdehnung ein. Welches Bild soll man sich auf Grundlage dieser Unterschiede
von der urgermanischen Form der beiden Casus des Plurals und Duals machen?
Wenn man überlegt, wie lose das -ik im acc. plur. im Westgermanischen anhängt
(das Altsächsische scheint gar keine Spur davon zu haben), wie ferner eine Ver-
stümmelung von älterem unsik zu uns lautgesetzlich unerklärbar ist und um so un-
erklärbarer wird durch den Umstand, dass eine Form auf -ik eine sehr bequeme
Unterscheidung des acc. vom dat. gab, so wird man kaum zu einem andern Schlusse
gelangen können, als dass die acc. plur. auf -ik überhaupt nur westgermanisch
sind. Und sind sie das, so können sie nur aus einer Nachahmung des acc. sing.
mik u. s. w. hervorgegangen sein. Damit würde auch die Ansetzung eines ur-
sprünglichen acc. * unsi, wie sie Scherer (S. 249) hat, hinfällig. Diese lässt sich
aber auch, wenn man seine Erklärung des ahd. acc. plur. («die Unterscheidung
des Accusativs nahm der letztgenannte Dialekt nach dem Muster des Singulars
durch Suffigirung der Partikel germ. * ke …» vor) nicht halten. Wenn auch
nach Scherer die Anfügung des -k erst im Westgermanischen stattgefunden haben
soll, so wäre der acc. * unsi schon die nach der Wirkung der Auslautsgesetze
übrig gebliebene Gestalt, und es ist nicht abzusehen, wie aus einem durch diese
Wirkung entstandenen * unsi im Gotischen uns werden konnte.

Ist es aber richtig, im Westgermanischen uns-ih, iuu-ih zu trennen und das
ganze -ih aus dem Singular herzuleiten, so liegt der Gedanke nahe, dass die dem

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[153/0189] iii. Declination der Personalpronomina. selbst die Bemerkung, aus dem Dativ * masmai würde * mamma geworden sein; sicher, da die Form ja dem dat. tasmāi, got. þamma ganz gleich wäre. Ebenso gut hätte aber aus * masmin * mam oder vielmehr mit Schwächung des Vocals * mim werden müssen, wie aus * ismi = asmi, im (sum). Wenn nun Schleicher an derselben Stelle nach Kuhn die Gleichung ansetzt: mis : * masja = þis (ejus): tasja = vulfis : * varkasja, so wird dieser Ansatz sofort hinfällig, wenn man das Altnordische hinzuzieht: wie es dort ulfs heisst, hätte es, wäre mis Genitiv, * més und nicht mér heissen müssen. Mit andern Worten, das s muss hier ein ur- sprünglich einfaches sein, und die Erklärung aus der Genitivform lässt sich nicht halten. Sind aber mis u. s. w. des Singulars nicht Genitive, so können es auch unsis, izvis, altn. yđr nicht sein. Die Schwierigkeiten häufen sich, sobald man auf den Plural übergeht. Im Dativ und Accusativ des Singulars decken sich alle Dialekte: mis, mik sind also gemeingermanisch. Anders im Plural, hier scheiden sich Ost- und Westgerma- nisch auffallend von einander. Die westgermanischen acc. plur. auf -ik (althd. unsih, iuuih, ags. ǻsic, eóvic) fehlen dem Ostgermanischen gänzlich. Die ost- germanischen Dativ-Accusative auf -is (got. unsis, izvis) fehlen dem Westgerma- nischen. Ganz genau stimmen auch die beiden ostgermanischen Dialekte nicht zu einander: das got. hat Dativ-Accusativformen auch ohne -is, uns neben unsis, dual. ugk neben ugkis, während die nordischen Formen alle das -is haben: yðr = * iđvis, ykkr = * inkvis, okkr = * unkis, und auch oss kann befriedigend nur aus unsis erklärt werden, da die Entsprechung des got. uns nord. * ós wäre (vgl. ás-ar = * ans-ar); in dem aus unsis entstandenen * unss (das auslautende s kann wegen des vorhergehenden s nicht zu r werden) trat wegen des doppelten s keine Ersatzdehnung ein. Welches Bild soll man sich auf Grundlage dieser Unterschiede von der urgermanischen Form der beiden Casus des Plurals und Duals machen? Wenn man überlegt, wie lose das -ik im acc. plur. im Westgermanischen anhängt (das Altsächsische scheint gar keine Spur davon zu haben), wie ferner eine Ver- stümmelung von älterem unsik zu uns lautgesetzlich unerklärbar ist und um so un- erklärbarer wird durch den Umstand, dass eine Form auf -ik eine sehr bequeme Unterscheidung des acc. vom dat. gab, so wird man kaum zu einem andern Schlusse gelangen können, als dass die acc. plur. auf -ik überhaupt nur westgermanisch sind. Und sind sie das, so können sie nur aus einer Nachahmung des acc. sing. mik u. s. w. hervorgegangen sein. Damit würde auch die Ansetzung eines ur- sprünglichen acc. * unsi, wie sie Scherer (S. 249) hat, hinfällig. Diese lässt sich aber auch, wenn man seine Erklärung des ahd. acc. plur. («die Unterscheidung des Accusativs nahm der letztgenannte Dialekt nach dem Muster des Singulars durch Suffigirung der Partikel germ. * ke …» vor) nicht halten. Wenn auch nach Scherer die Anfügung des -k erst im Westgermanischen stattgefunden haben soll, so wäre der acc. * unsi schon die nach der Wirkung der Auslautsgesetze übrig gebliebene Gestalt, und es ist nicht abzusehen, wie aus einem durch diese Wirkung entstandenen * unsi im Gotischen uns werden konnte. Ist es aber richtig, im Westgermanischen uns-ih, iuu-ih zu trennen und das ganze -ih aus dem Singular herzuleiten, so liegt der Gedanke nahe, dass die dem

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Zitationshilfe: Leskien, August: Die Declination im Slavisch-Litauischen und Germanischen. Leipzig, 1876, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/leskien_declination_1876/189>, abgerufen am 21.11.2024.