Leskien, August: Die Declination im Slavisch-Litauischen und Germanischen. Leipzig, 1876.Einleitung. zu vereinigen und dieser Gruppe eine besondere, vom Arischen zu trennendeEntwicklung beizulegen. Damit ist freilich nicht gesagt, dass es eine solche Familie geben muss, oder dass wirklich das Germanische mit dem Slavisch- litauischen eine besondere Gruppe bilde. Es kann ja möglicher Weise die bisher beliebte Gruppirung innerhalb des Europäischen falsch sein und statt der zwei Abtheilungen (nord- und südeuropäischer) eine Dreitheilung (Slavisch-litauisch, Germanisch, Südeuropäisch) anzunehmen sein. Für eine engere Verbindung des Germanischen mit dem Slavisch-litauischen sind bestimmte Gründe zu suchen. Die bisher, namentlich von Schleicher beigebrachten, sind zusammengestellt Einleitung. zu vereinigen und dieser Gruppe eine besondere, vom Arischen zu trennendeEntwicklung beizulegen. Damit ist freilich nicht gesagt, dass es eine solche Familie geben muss, oder dass wirklich das Germanische mit dem Slavisch- litauischen eine besondere Gruppe bilde. Es kann ja möglicher Weise die bisher beliebte Gruppirung innerhalb des Europäischen falsch sein und statt der zwei Abtheilungen (nord- und südeuropäischer) eine Dreitheilung (Slavisch-litauisch, Germanisch, Südeuropäisch) anzunehmen sein. Für eine engere Verbindung des Germanischen mit dem Slavisch-litauischen sind bestimmte Gründe zu suchen. Die bisher, namentlich von Schleicher beigebrachten, sind zusammengestellt <TEI> <text> <front> <div n="1"> <p><pb facs="#f0032" n="XXVI"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#k">Einleitung</hi>.</fw><lb/> zu vereinigen und dieser Gruppe eine besondere, vom Arischen zu trennende<lb/> Entwicklung beizulegen. Damit ist freilich nicht gesagt, dass es eine solche<lb/> Familie geben muss, oder dass wirklich das Germanische mit dem Slavisch-<lb/> litauischen eine besondere Gruppe bilde. Es kann ja möglicher Weise die bisher<lb/> beliebte Gruppirung innerhalb des Europäischen falsch sein und statt der zwei<lb/> Abtheilungen (nord- und südeuropäischer) eine Dreitheilung (Slavisch-litauisch,<lb/> Germanisch, Südeuropäisch) anzunehmen sein. Für eine engere Verbindung des<lb/> Germanischen mit dem Slavisch-litauischen sind bestimmte Gründe zu suchen.</p><lb/> <p>Die bisher, namentlich von Schleicher beigebrachten, sind zusammengestellt<lb/> und kritisirt von Schmidt (Verwandtschaftsverh. S. 4): er kommt zu dem auch<lb/> für mich unzweifelhaften Resultat, dass sie alle keine beweisende Kraft haben<lb/> ausser dem einen Argument der Wandlung des <hi rendition="#i">bh</hi> der Casusendungen zu <hi rendition="#i">m</hi>,<lb/> «dies Zusammentreffen ist um so wichtiger, als keine der drei Sprachen diesen<lb/> Lautwandel in anderen Fällen zeigt». Schmidt hat dann selbst neue Argumente<lb/> hinzugefügt (von der Vergleichung des Wortschatzes sehe ich aus dem oben an-<lb/> geführten Grunde ab): erstens die Contraction des <hi rendition="#i">-jā</hi> im nom. sg. fem. wie altb.<lb/><hi rendition="#i">prijająšti</hi>, lit. <hi rendition="#i">áuganti</hi>, got. <hi rendition="#i">frijōndi</hi> soll auf gemeinsamer Entwicklung beruhen;<lb/> auf diesen Punkt gehe ich hier nicht näher ein, weil ich unten S. 10 versucht<lb/> habe nachzuweisen, dass keine Gemeinsamkeit stattfindet. Zweitens: die got.<lb/> Declination der Zahlen von 4—10 als <hi rendition="#i">i</hi>-Stämme vergleicht Schmidt mit der<lb/> litauischen Declination der Zahlen von 4—9; dabei wird besonders hervorgehoben<lb/> die Zahl 4, lit. <hi rendition="#i">keturì</hi>, welches nach Schmidt gleich einem ursprünglich gotischen<lb/><hi rendition="#i">*fidvōri</hi>, der Vorstufe von <hi rendition="#i">fidvōr</hi> sein soll, «die gotische Form lässt sich keinem<lb/> der sonstigen Declinationsschemata einordnen, die litauische kann allerdings nom.<lb/> plur. des in allen casus obliqui ausser dem acc. erscheinenden Stammes <hi rendition="#i">keturja</hi>-<lb/> sein, aber auch Laut für Laut dem gotischen <hi rendition="#i">fidvōr</hi> entsprechen, d. h. den im<lb/> acc. <hi rendition="#i">kéturis</hi> zweifellos gesicherten <hi rendition="#i">i</hi>-Stamm wie im Gotischen ohne Casussuffix<lb/> bieten». Gegen diese Aufstellung habe ich verschiedene Einwendungen zu<lb/> machen: zunächst können von den litauischen Zahlworten nur 4, 5, 6 zur Ver-<lb/> gleichung herbeigezogen werden, da 7 <hi rendition="#i">seplynì</hi>, 8 <hi rendition="#i">asztůnì</hi>, 9 <hi rendition="#i">devynì</hi> secundäre<lb/> Bildungen mit erweiterndem Suffixe sind; ferner ist <hi rendition="#i">keturì</hi> ganz sicher nicht un-<lb/> flectirter Stamm, sondern gewöhnlicher pronominal-adjectivischer nom. pl. des<lb/><hi rendition="#i">a</hi>-Stammes <hi rendition="#i">keturja-</hi>, so gut wie <hi rendition="#i">septynì</hi> etc., wie denn überhaupt die Zahlen von<lb/> 4—9 mit Ausnahme des acc. pl. pronominal-adjectivisch flectirt werden, vgl. dat.<lb/><hi rendition="#i">keturë́ms</hi>. In keiner indogermanischen Sprache finden wir das Zahlwort für 4<lb/> als unflectirten Stamm und <hi rendition="#i">fidvōr</hi> ist kein solcher, sondern steht für <hi rendition="#i">*fidvōrs</hi> =<lb/><hi rendition="#i">*katvāras</hi>, wie im Arischen, Griechischen, Lateinischen. Es bleiben zur Ver-<lb/> gleichung mit den germanischen <hi rendition="#i">i</hi>-Casus der Zahlworte thatsächlich nur die drei<lb/> Accusative <hi rendition="#i">kéturis, penkìs, szeszìs</hi>, und ich bin allerdings auch der Meinung,<lb/> dass wir darin den Rest einer älteren Flexion der Zahlworte haben, die mit der<lb/> des slavischen <hi rendition="#i">četyrije</hi> (vier), dat. <hi rendition="#i">četyrĭmŭ</hi>, acc. <hi rendition="#i">četyri</hi>, instr. <hi rendition="#i">četyrĭmi</hi>, loc. <hi rendition="#i">čety-<lb/> rĭchŭ</hi> übereinstimmt. Allein im Slavischen heisst der gen. <hi rendition="#i">četyr-ŭ</hi>, das ist die<lb/> consonantische Form, und möglich ist es wenigstens, dass der nom. <hi rendition="#i">četyre</hi>, der<lb/> vorkommt, auch = <hi rendition="#i">četyr-e</hi> ist, wenn dieser freilich auch nach der Eigenthüm-<lb/></p> </div> </front> </text> </TEI> [XXVI/0032]
Einleitung.
zu vereinigen und dieser Gruppe eine besondere, vom Arischen zu trennende
Entwicklung beizulegen. Damit ist freilich nicht gesagt, dass es eine solche
Familie geben muss, oder dass wirklich das Germanische mit dem Slavisch-
litauischen eine besondere Gruppe bilde. Es kann ja möglicher Weise die bisher
beliebte Gruppirung innerhalb des Europäischen falsch sein und statt der zwei
Abtheilungen (nord- und südeuropäischer) eine Dreitheilung (Slavisch-litauisch,
Germanisch, Südeuropäisch) anzunehmen sein. Für eine engere Verbindung des
Germanischen mit dem Slavisch-litauischen sind bestimmte Gründe zu suchen.
Die bisher, namentlich von Schleicher beigebrachten, sind zusammengestellt
und kritisirt von Schmidt (Verwandtschaftsverh. S. 4): er kommt zu dem auch
für mich unzweifelhaften Resultat, dass sie alle keine beweisende Kraft haben
ausser dem einen Argument der Wandlung des bh der Casusendungen zu m,
«dies Zusammentreffen ist um so wichtiger, als keine der drei Sprachen diesen
Lautwandel in anderen Fällen zeigt». Schmidt hat dann selbst neue Argumente
hinzugefügt (von der Vergleichung des Wortschatzes sehe ich aus dem oben an-
geführten Grunde ab): erstens die Contraction des -jā im nom. sg. fem. wie altb.
prijająšti, lit. áuganti, got. frijōndi soll auf gemeinsamer Entwicklung beruhen;
auf diesen Punkt gehe ich hier nicht näher ein, weil ich unten S. 10 versucht
habe nachzuweisen, dass keine Gemeinsamkeit stattfindet. Zweitens: die got.
Declination der Zahlen von 4—10 als i-Stämme vergleicht Schmidt mit der
litauischen Declination der Zahlen von 4—9; dabei wird besonders hervorgehoben
die Zahl 4, lit. keturì, welches nach Schmidt gleich einem ursprünglich gotischen
*fidvōri, der Vorstufe von fidvōr sein soll, «die gotische Form lässt sich keinem
der sonstigen Declinationsschemata einordnen, die litauische kann allerdings nom.
plur. des in allen casus obliqui ausser dem acc. erscheinenden Stammes keturja-
sein, aber auch Laut für Laut dem gotischen fidvōr entsprechen, d. h. den im
acc. kéturis zweifellos gesicherten i-Stamm wie im Gotischen ohne Casussuffix
bieten». Gegen diese Aufstellung habe ich verschiedene Einwendungen zu
machen: zunächst können von den litauischen Zahlworten nur 4, 5, 6 zur Ver-
gleichung herbeigezogen werden, da 7 seplynì, 8 asztůnì, 9 devynì secundäre
Bildungen mit erweiterndem Suffixe sind; ferner ist keturì ganz sicher nicht un-
flectirter Stamm, sondern gewöhnlicher pronominal-adjectivischer nom. pl. des
a-Stammes keturja-, so gut wie septynì etc., wie denn überhaupt die Zahlen von
4—9 mit Ausnahme des acc. pl. pronominal-adjectivisch flectirt werden, vgl. dat.
keturë́ms. In keiner indogermanischen Sprache finden wir das Zahlwort für 4
als unflectirten Stamm und fidvōr ist kein solcher, sondern steht für *fidvōrs =
*katvāras, wie im Arischen, Griechischen, Lateinischen. Es bleiben zur Ver-
gleichung mit den germanischen i-Casus der Zahlworte thatsächlich nur die drei
Accusative kéturis, penkìs, szeszìs, und ich bin allerdings auch der Meinung,
dass wir darin den Rest einer älteren Flexion der Zahlworte haben, die mit der
des slavischen četyrije (vier), dat. četyrĭmŭ, acc. četyri, instr. četyrĭmi, loc. čety-
rĭchŭ übereinstimmt. Allein im Slavischen heisst der gen. četyr-ŭ, das ist die
consonantische Form, und möglich ist es wenigstens, dass der nom. četyre, der
vorkommt, auch = četyr-e ist, wenn dieser freilich auch nach der Eigenthüm-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |