[Lessing, Gotthold Ephraim]: Hamburgische Dramaturgie. Bd. 2. Hamburg u. a., [1769].Personen Namen, welche, vermöge ihrer gram- fidelis (*) Diese Periode könnte leicht sehr falsch ver- standen werden. Nehmlich wenn man sie so verstehen wollte, als ob Donatus auch das für etwas ungereimtes hielte, Comi- cum aperte argumentum confingere. Und das ist doch die Meinung des Donatus gar nicht. Sondern er will sagen: es würde ungereimt seyn, wenn der komische Dichter, da er seinen Stoff offenbar erfindet, gleich- wohl den Personen unschickliche Namen, oder Beschäftigungen beylegen wollte, die mit ihren Namen stritten. Denn freylich, da der Stoff ganz von der Erfindung des Dich- ters ist, so stand es ja einzig und allein bey ihm P p 2
Perſonen Namen, welche, vermöge ihrer gram- fidelis (*) Dieſe Periode könnte leicht ſehr falſch ver- ſtanden werden. Nehmlich wenn man ſie ſo verſtehen wollte, als ob Donatus auch das für etwas ungereimtes hielte, Comi- cum aperte argumentum confingere. Und das iſt doch die Meinung des Donatus gar nicht. Sondern er will ſagen: es würde ungereimt ſeyn, wenn der komiſche Dichter, da er ſeinen Stoff offenbar erfindet, gleich- wohl den Perſonen unſchickliche Namen, oder Beſchäftigungen beylegen wollte, die mit ihren Namen ſtritten. Denn freylich, da der Stoff ganz von der Erfindung des Dich- ters iſt, ſo ſtand es ja einzig und allein bey ihm P p 2
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Perſonen Namen, welche, vermöge ihrer gram-
matiſchen Ableitung und Zuſammenſetzung, oder
auch ſonſtigen Bedeutung, die Beſchaffenheit
dieſer Perſonen ausdrückten: mit einem Worte,
ſie gab ihnen redende Namen; Namen, die man
nur hören durfte, um ſogleich zu wiſſen, von
welcher Art die ſeyn würden, die ſie führen.
Jch will eine Stelle des Donatus hierüber an-
ziehen. Nomina perſonarum, ſagt er bey
Gelegenheit der erſten Zeile in dem erſten Auf-
zuge der Brüder, in comœdiis duntaxat,
habere debent rationem & etymologiam.
Etenim abſurdum eſt, comicum aperte
argumentum confingere: vel nomen per-
ſonæ incongruum dare vel officium quod
ſit a nomine diverſum. (*) Hinc ſervus
fidelis
(*) Dieſe Periode könnte leicht ſehr falſch ver-
ſtanden werden. Nehmlich wenn man ſie
ſo verſtehen wollte, als ob Donatus auch
das für etwas ungereimtes hielte, Comi-
cum aperte argumentum confingere. Und
das iſt doch die Meinung des Donatus gar
nicht. Sondern er will ſagen: es würde
ungereimt ſeyn, wenn der komiſche Dichter,
da er ſeinen Stoff offenbar erfindet, gleich-
wohl den Perſonen unſchickliche Namen, oder
Beſchäftigungen beylegen wollte, die mit
ihren Namen ſtritten. Denn freylich, da
der Stoff ganz von der Erfindung des Dich-
ters iſt, ſo ſtand es ja einzig und allein bey
ihm
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