wohl einige dafür halten, daß dieses eine hy- perbole.
Nicht gerne höreten,) Nach Art aller Men- schen. Denn es ist bekannt, daß niemand ger- ne etwas höret, das ihm unangenehm ist.
Doch nicht auf,) sondern schrie immer fort.
Diesen Menschen,) Den Jesus, genannt A- nani, eines gemeinen Mannes Sohn, der aus einem sondern heftigen Geist so geschrien.
Die Römer da hatten,) Denn die hatten in allen ihren Provintzen gewisse Stadthalter, welche nach dem Unterscheid der Provintzen Procon- sules, Praetores, Propraetores, oder Praesides ge- nennet wurden. Denn es ist zu wissen, daß die Provintzen nicht alle einer Art gewesen. Anfangs theilte man sie in Consulares & Prae- torias. Vid. Sigonius de antiquo jure provincia- rum Lib. II. cap. I. Nachdem eignete sich Au- gustus einige zu, und ließ dem Rath die an- dern. Dio Cassius Lib. LIII. p. 503. Strabo Lib. XVII. fin. Wodurch zwar der erste Unterscheid nicht aufgehoben ward; weil so wohl die Käy- serlichen als räthlichen Provintzen in Consulares & Praetorias eingetheilet wurden. Salmasius ad Capitolinum in vita M. Antonini Cap. XXII. p. 375. edit. Hack. Jedoch wurden diejenigen Stadt- halter, so der Käyser in seine Provintzen setzte, eigentlich Praesides genennet. Gruterus Inscript. p. 457. Inscript. 4. Spanhemius de U. & P. Numism. Dissert. XVII. p. 180. Egypten hatte was beson- ders: Denn dahin ward kein Proconsul oder
Praeses
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wohl einige dafuͤr halten, daß dieſes eine hy- perbole.
Nicht gerne hoͤreten,) Nach Art aller Men- ſchen. Denn es iſt bekannt, daß niemand ger- ne etwas hoͤret, das ihm unangenehm iſt.
Doch nicht auf,) ſondern ſchrie immer fort.
Dieſen Menſchen,) Den Jeſus, genannt A- nani, eines gemeinen Mannes Sohn, der aus einem ſondern heftigen Geiſt ſo geſchrien.
Die Roͤmer da hatten,) Denn die hatten in allen ihren Provintzen gewiſſe Stadthalter, welche nach dem Unterſcheid der Provintzen Procon- ſules, Prætores, Proprætores, oder Præſides ge- nennet wurden. Denn es iſt zu wiſſen, daß die Provintzen nicht alle einer Art geweſen. Anfangs theilte man ſie in Conſulares & Præ- torias. Vid. Sigonius de antiquo jure provincia- rum Lib. II. cap. I. Nachdem eignete ſich Au- guſtus einige zu, und ließ dem Rath die an- dern. Dio Caſſius Lib. LIII. p. 503. Strabo Lib. XVII. fin. Wodurch zwar der erſte Unterſcheid nicht aufgehoben ward; weil ſo wohl die Kaͤy- ſerlichen als raͤthlichen Provintzen in Conſulares & Prætorias eingetheilet wurden. Salmaſius ad Capitolinum in vita M. Antonini Cap. XXII. p. 375. edit. Hack. Jedoch wurden diejenigen Stadt- halter, ſo der Kaͤyſer in ſeine Provintzen ſetzte, eigentlich Præſides genennet. Gruterus Inſcript. p. 457. Inſcript. 4. Spanhemius de U. & P. Numiſm. Diſſert. XVII. p. 180. Egypten hatte was beſon- ders: Denn dahin ward kein Proconſul oder
Præſes
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Nicht gerne hoͤreten,) Nach Art aller Men-
ſchen. Denn es iſt bekannt, daß niemand ger-
ne etwas hoͤret, das ihm unangenehm iſt.
Doch nicht auf,) ſondern ſchrie immer
fort.
Dieſen Menſchen,) Den Jeſus, genannt A-
nani, eines gemeinen Mannes Sohn, der aus
einem ſondern heftigen Geiſt ſo geſchrien.
Die Roͤmer da hatten,) Denn die hatten in
allen ihren Provintzen gewiſſe Stadthalter, welche
nach dem Unterſcheid der Provintzen Procon-
ſules, Prætores, Proprætores, oder Præſides ge-
nennet wurden. Denn es iſt zu wiſſen, daß
die Provintzen nicht alle einer Art geweſen.
Anfangs theilte man ſie in Conſulares & Præ-
torias. Vid. Sigonius de antiquo jure provincia-
rum Lib. II. cap. I. Nachdem eignete ſich Au-
guſtus einige zu, und ließ dem Rath die an-
dern. Dio Caſſius Lib. LIII. p. 503. Strabo Lib.
XVII. fin. Wodurch zwar der erſte Unterſcheid
nicht aufgehoben ward; weil ſo wohl die Kaͤy-
ſerlichen als raͤthlichen Provintzen in Conſulares
& Prætorias eingetheilet wurden. Salmaſius ad
Capitolinum in vita M. Antonini Cap. XXII. p. 375.
edit. Hack. Jedoch wurden diejenigen Stadt-
halter, ſo der Kaͤyſer in ſeine Provintzen ſetzte,
eigentlich Præſides genennet. Gruterus Inſcript.
p. 457. Inſcript. 4. Spanhemius de U. & P. Numiſm.
Diſſert. XVII. p. 180. Egypten hatte was beſon-
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[Liscow, Christian Ludwig]: Samlung Satyrischer und Ernsthafter Schriften. Frankfurt u. a., 1739, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/liscow_samlung_1739/109>, abgerufen am 04.12.2024.
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