Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin u. a., 1881.Der Vorsatz. §. 28. merkmalen gleichgestellt werden (vgl. das oben unter II bez.der Widerrechtlichkeit Gesagte). Es liegt also vorsätzlicher Diebstahl nicht vor, wenn ich 2. Es kann aber ein Umstand auch dadurch zu einem Wenn der Erfolg daher bei einem ganz außerhalb der Aus dem Gesagten folgt, daß die Möglichkeit der Nicht- Dabei kann es der richtigen Ansicht nach keinen Unter- 14 Man vgl. mit dem Gesagten Binding Normen II
S. 434. Der Vorſatz. §. 28. merkmalen gleichgeſtellt werden (vgl. das oben unter II bez.der Widerrechtlichkeit Geſagte). Es liegt alſo vorſätzlicher Diebſtahl nicht vor, wenn ich 2. Es kann aber ein Umſtand auch dadurch zu einem Wenn der Erfolg daher bei einem ganz außerhalb der Aus dem Geſagten folgt, daß die Möglichkeit der Nicht- Dabei kann es der richtigen Anſicht nach keinen Unter- 14 Man vgl. mit dem Geſagten Binding Normen II
S. 434. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0141" n="115"/><fw place="top" type="header">Der Vorſatz. §. 28.</fw><lb/> merkmalen gleichgeſtellt werden (vgl. das oben unter <hi rendition="#aq">II</hi> bez.<lb/> der Widerrechtlichkeit Geſagte).</p><lb/> <p>Es liegt alſo vorſätzlicher Diebſtahl nicht vor, wenn ich<lb/> die Eigenſchaft der Sache als einer fremden; es liegt Aſcen-<lb/> dententodſchlag nicht vor, wenn ich die Eigenſchaft des Er-<lb/> ſchlagenen als meines Aſcendenten nicht kannte.</p><lb/> <p>2. Es kann aber ein Umſtand auch dadurch zu einem<lb/> weſentlichen werden, daß er, <hi rendition="#g">unter Ausſchluß aller an-<lb/> deren korreſpondierenden Umſtände aus der Vor-<lb/> ſtellung</hi>, mit vollſter Beſtimmtheit in die ſpezialiſierte Vor-<lb/> ſtellung aufgenommen wurde.</p><lb/> <p>Wenn der Erfolg daher bei einem ganz außerhalb der<lb/> Vorſtellung liegenden <hi rendition="#g">Objekte</hi> oder auf einem außerhalb<lb/> derſelben liegenden <hi rendition="#g">Wege</hi> (Kauſalzuſammenhang) oder end-<lb/> lich wenn an dem vorgeſtellten Objekte ein außerhalb der<lb/> Vorſtellung liegender <hi rendition="#g">Erfolg</hi> eingetreten iſt:<note place="foot" n="14">Man vgl. mit dem Geſagten <hi rendition="#g">Binding</hi> Normen <hi rendition="#aq">II</hi><lb/> S. 434.</note> ſo kann der<lb/> Erfolg nicht zum Vorſatze zugerechnet werden.</p><lb/> <p>Aus dem Geſagten folgt, daß die Möglichkeit der Nicht-<lb/> übereinſtimmung zwiſchen Vorſtellung und Erfolg in weſent-<lb/> lichen Punkten mit der größeren Spezialiſierung der Vor-<lb/> ſtellung im geraden Verhältniſſe ſteht.</p><lb/> <p>Dabei kann es der richtigen Anſicht nach keinen Unter-<lb/> ſchied machen, ob der Eintritt des Erfolges bei einem an-<lb/> deren als dem vorgeſtellten Objekte zurückzuführen iſt auf<lb/> äußere Umſtände (ſog. <hi rendition="#aq">aberratio ictus</hi>) oder auf einen Irrtum<lb/> des Thäters über die Identität des Objektes (ſog. <hi rendition="#aq">error in<lb/> objecto</hi> oder <hi rendition="#aq">in persona</hi>). Es iſt gleich unrichtig, die Zu-<lb/> rechnung zum Vorſatz bei der <hi rendition="#aq">aberratio</hi> immer ausſchließen,<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [115/0141]
Der Vorſatz. §. 28.
merkmalen gleichgeſtellt werden (vgl. das oben unter II bez.
der Widerrechtlichkeit Geſagte).
Es liegt alſo vorſätzlicher Diebſtahl nicht vor, wenn ich
die Eigenſchaft der Sache als einer fremden; es liegt Aſcen-
dententodſchlag nicht vor, wenn ich die Eigenſchaft des Er-
ſchlagenen als meines Aſcendenten nicht kannte.
2. Es kann aber ein Umſtand auch dadurch zu einem
weſentlichen werden, daß er, unter Ausſchluß aller an-
deren korreſpondierenden Umſtände aus der Vor-
ſtellung, mit vollſter Beſtimmtheit in die ſpezialiſierte Vor-
ſtellung aufgenommen wurde.
Wenn der Erfolg daher bei einem ganz außerhalb der
Vorſtellung liegenden Objekte oder auf einem außerhalb
derſelben liegenden Wege (Kauſalzuſammenhang) oder end-
lich wenn an dem vorgeſtellten Objekte ein außerhalb der
Vorſtellung liegender Erfolg eingetreten iſt: 14 ſo kann der
Erfolg nicht zum Vorſatze zugerechnet werden.
Aus dem Geſagten folgt, daß die Möglichkeit der Nicht-
übereinſtimmung zwiſchen Vorſtellung und Erfolg in weſent-
lichen Punkten mit der größeren Spezialiſierung der Vor-
ſtellung im geraden Verhältniſſe ſteht.
Dabei kann es der richtigen Anſicht nach keinen Unter-
ſchied machen, ob der Eintritt des Erfolges bei einem an-
deren als dem vorgeſtellten Objekte zurückzuführen iſt auf
äußere Umſtände (ſog. aberratio ictus) oder auf einen Irrtum
des Thäters über die Identität des Objektes (ſog. error in
objecto oder in persona). Es iſt gleich unrichtig, die Zu-
rechnung zum Vorſatz bei der aberratio immer ausſchließen,
14 Man vgl. mit dem Geſagten Binding Normen II
S. 434.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |