1. Wegen mangelnder Körperbewegung die Ge- danken. Cogitationis poenam nemo patitur sagt Ulpian in l. 18 Dig. 48, 19; und dieser Satz muß um so entschie- dener betont werden, als in jüngster Zeit (Binding) dem Entschlusse an sich die Bedeutung verursachender deliktischer Thätigkeit beigelegt worden ist.
2. Wegen fehlenden psychischen Aktes.
a) die passiven Bewegungen, welche ohne Ver- mittlung der motorischen Nerven durch eine von Außen her unmittelbar auf die Muskeln wirkende Kraft her- vorgerufen werden. Absolute Gewalt: ein Dritter führt ge- waltsam meine Hand zur Brandlegung; auf schmalem Alpen- pfade strauchelnd, stürze ich meinen Begleiter in den Ab- grund.
b) Die Reflexbewegungen, bei welchen ein auf die Empfindungsnerven wirkender Reiz, unmittelbar ohne Ver- mittlung des Willens, die korrespondierenden Bewegungs- nerven erregt. Die das Theebrett tragende Dienstmagd niest heftig und zertrümmert das kostbare Service.
3. Wegen Mangels der Vorstellung (der Bewußt- heit, nicht des Bewußtseins) alle Bewegungen, die nicht ins Bewußtsein treten. Der Zerstreute nimmt den fremden Regenschirm mit; zerreißt im Sprechen eine Ur- kunde usw. Es genügt jedoch, wenn die Bewegung im All- gemeinen eine bewußte war, mögen auch die Details, wie dies nicht nur häufig, sondern regelmäßig der Fall, sich dem Bewußtwerden entziehen.
II. Die körperliche Bewegung ruft, kraft des Kausalitäts- gesetzes, Veränderungen in der Außenwelt hervor. Man nennt diese Folgen Erfolg, und rechnet denselben zur
Der Begriff der Handlung. §. 19.
Daher ſind niemals Verbrechen:
1. Wegen mangelnder Körperbewegung die Ge- danken. Cogitationis poenam nemo patitur ſagt Ulpian in l. 18 Dig. 48, 19; und dieſer Satz muß um ſo entſchie- dener betont werden, als in jüngſter Zeit (Binding) dem Entſchluſſe an ſich die Bedeutung verurſachender deliktiſcher Thätigkeit beigelegt worden iſt.
2. Wegen fehlenden pſychiſchen Aktes.
a) die paſſiven Bewegungen, welche ohne Ver- mittlung der motoriſchen Nerven durch eine von Außen her unmittelbar auf die Muskeln wirkende Kraft her- vorgerufen werden. Abſolute Gewalt: ein Dritter führt ge- waltſam meine Hand zur Brandlegung; auf ſchmalem Alpen- pfade ſtrauchelnd, ſtürze ich meinen Begleiter in den Ab- grund.
b) Die Reflexbewegungen, bei welchen ein auf die Empfindungsnerven wirkender Reiz, unmittelbar ohne Ver- mittlung des Willens, die korreſpondierenden Bewegungs- nerven erregt. Die das Theebrett tragende Dienſtmagd nieſt heftig und zertrümmert das koſtbare Service.
3. Wegen Mangels der Vorſtellung (der Bewußt- heit, nicht des Bewußtſeins) alle Bewegungen, die nicht ins Bewußtſein treten. Der Zerſtreute nimmt den fremden Regenſchirm mit; zerreißt im Sprechen eine Ur- kunde uſw. Es genügt jedoch, wenn die Bewegung im All- gemeinen eine bewußte war, mögen auch die Details, wie dies nicht nur häufig, ſondern regelmäßig der Fall, ſich dem Bewußtwerden entziehen.
II. Die körperliche Bewegung ruft, kraft des Kauſalitäts- geſetzes, Veränderungen in der Außenwelt hervor. Man nennt dieſe Folgen Erfolg, und rechnet denſelben zur
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Der Begriff der Handlung. §. 19.
Daher ſind niemals Verbrechen:
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in l. 18 Dig. 48, 19; und dieſer Satz muß um ſo entſchie-
dener betont werden, als in jüngſter Zeit (Binding) dem
Entſchluſſe an ſich die Bedeutung verurſachender deliktiſcher
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a) die paſſiven Bewegungen, welche ohne Ver-
mittlung der motoriſchen Nerven durch eine von Außen
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vorgerufen werden. Abſolute Gewalt: ein Dritter führt ge-
waltſam meine Hand zur Brandlegung; auf ſchmalem Alpen-
pfade ſtrauchelnd, ſtürze ich meinen Begleiter in den Ab-
grund.
b) Die Reflexbewegungen, bei welchen ein auf die
Empfindungsnerven wirkender Reiz, unmittelbar ohne Ver-
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nerven erregt. Die das Theebrett tragende Dienſtmagd
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3. Wegen Mangels der Vorſtellung (der Bewußt-
heit, nicht des Bewußtſeins) alle Bewegungen, die nicht
ins Bewußtſein treten. Der Zerſtreute nimmt den
fremden Regenſchirm mit; zerreißt im Sprechen eine Ur-
kunde uſw. Es genügt jedoch, wenn die Bewegung im All-
gemeinen eine bewußte war, mögen auch die Details, wie
dies nicht nur häufig, ſondern regelmäßig der Fall, ſich dem
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II. Die körperliche Bewegung ruft, kraft des Kauſalitäts-
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Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin u. a., 1881, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/liszt_reichsstrafrecht_1881/97>, abgerufen am 21.11.2024.
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