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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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bey demselben beschweret sich Pfaltzgraf Friedrich Ludwig zu Zweybrücken, über die Frantzösis. Gewaltthaten. III. 639 demselben klaget das Reichs-Städtische Collegium auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg den betrübten Zustand derer jenseit Rheins gelegenen Reichs-Städte. III. 661 bey demselben entschuldiget Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz die Einqvartierung seiner Trouppen in des Stiffts Straßburg Amt Ober-Kirch. III. 664 adjungiret seinem Principal-Commissario auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, an statt des verstorbenen Johann Heinrich Schützens, den Reichs-Hof-Rath, Frantz Matthiam May, zum Con-Commissario. III. 678 wird von dem Fürstlichen Braunschweigischen Abgesandten zu Wien ersuchet, durch seine Plenipotentiarios zu Nimwegen, die Ambassadeurs des Fürstlichen Hauses Braunschweig-Lüneburg denen Churfürstlichen gleich tractiren zu lassen. III. 693 vermahnet Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, von denen Gewaltthätigkeiten in dem Stifft Straßburg abzustehen. III. 729 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent ersuchet, denen überlegten Ständen desselben Cräysses eine Moderation ihres Contingents wiederfahren zu lassen. III. 747 wird von dem Cammer-Gericht zu Speyer ersuchet, bey denen Friedens-Tractaten eine beständige Neutralität vor den Ort dieses höchsten Gerichts auszudingen. III. 750 bey demselben intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses vor die Stadt Ulm, wegen Moderation ihres Matricular-Anschlags. III. 784 wird von denen Churfürsten von Bäyern, Sachsen und Pfaltz ersuchet, zu Beförderung der General-Friedens-Tractaten einen zulänglichen Stillstand einzugehen. VIII. 113 vermahnet die Cräyß-ausschreibenden Fürsten, der Stadt Straßburg schleunig wider Franckreich zu Hülffe zu kommen. III. 792. 816 910 denselben bittet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm, um Erleichterung der Winter-Qvartiers-Last, und die Beförderung des Friedens-Negotii. III. 850 bey demselben beschweret sich das Cammer-Gericht zu
bey demselben beschweret sich Pfaltzgraf Friedrich Ludwig zu Zweybrücken, über die Frantzösis. Gewaltthaten. III. 639 demselben klaget das Reichs-Städtische Collegium auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg den betrübten Zustand derer jenseit Rheins gelegenen Reichs-Städte. III. 661 bey demselben entschuldiget Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz die Einqvartierung seiner Trouppen in des Stiffts Straßburg Amt Ober-Kirch. III. 664 adjungiret seinem Principal-Commissario auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, an statt des verstorbenen Johann Heinrich Schützens, den Reichs-Hof-Rath, Frantz Matthiam May, zum Con-Commissario. III. 678 wird von dem Fürstlichen Braunschweigischen Abgesandten zu Wien ersuchet, durch seine Plenipotentiarios zu Nimwegen, die Ambassadeurs des Fürstlichen Hauses Braunschweig-Lüneburg denen Churfürstlichen gleich tractiren zu lassen. III. 693 vermahnet Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, von denen Gewaltthätigkeiten in dem Stifft Straßburg abzustehen. III. 729 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent ersuchet, denen überlegten Ständen desselben Cräysses eine Moderation ihres Contingents wiederfahren zu lassen. III. 747 wird von dem Cammer-Gericht zu Speyer ersuchet, bey denen Friedens-Tractaten eine beständige Neutralität vor den Ort dieses höchsten Gerichts auszudingen. III. 750 bey demselben intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses vor die Stadt Ulm, wegen Moderation ihres Matricular-Anschlags. III. 784 wird von denen Churfürsten von Bäyern, Sachsen und Pfaltz ersuchet, zu Beförderung der General-Friedens-Tractaten einen zulänglichen Stillstand einzugehen. VIII. 113 vermahnet die Cräyß-ausschreibenden Fürsten, der Stadt Straßburg schleunig wider Franckreich zu Hülffe zu kommen. III. 792. 816 910 denselben bittet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm, um Erleichterung der Winter-Qvartiers-Last, und die Beförderung des Friedens-Negotii. III. 850 bey demselben beschweret sich das Cammer-Gericht zu
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                     vermahnet Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, von denen Gewaltthätigkeiten in dem
                     Stifft Straßburg abzustehen. III. 729 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent
                     ersuchet, denen überlegten Ständen desselben Cräysses eine Moderation ihres
                     Contingents wiederfahren zu lassen. III. 747 wird von dem Cammer-Gericht zu
                     Speyer ersuchet, bey denen Friedens-Tractaten eine beständige Neutralität vor
                     den Ort dieses höchsten Gerichts auszudingen. III. 750 bey demselben
                     intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses vor die Stadt
                     Ulm, wegen Moderation ihres Matricular-Anschlags. III. 784 wird von denen
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                     General-Friedens-Tractaten einen zulänglichen Stillstand einzugehen. VIII. 113
                     vermahnet die Cräyß-ausschreibenden Fürsten, der Stadt Straßburg schleunig wider
                     Franckreich zu Hülffe zu kommen. III. 792. 816 910 denselben bittet der
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                     und die Beförderung des Friedens-Negotii. III. 850 bey demselben beschweret sich
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[1013] bey demselben beschweret sich Pfaltzgraf Friedrich Ludwig zu Zweybrücken, über die Frantzösis. Gewaltthaten. III. 639 demselben klaget das Reichs-Städtische Collegium auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg den betrübten Zustand derer jenseit Rheins gelegenen Reichs-Städte. III. 661 bey demselben entschuldiget Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz die Einqvartierung seiner Trouppen in des Stiffts Straßburg Amt Ober-Kirch. III. 664 adjungiret seinem Principal-Commissario auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, an statt des verstorbenen Johann Heinrich Schützens, den Reichs-Hof-Rath, Frantz Matthiam May, zum Con-Commissario. III. 678 wird von dem Fürstlichen Braunschweigischen Abgesandten zu Wien ersuchet, durch seine Plenipotentiarios zu Nimwegen, die Ambassadeurs des Fürstlichen Hauses Braunschweig-Lüneburg denen Churfürstlichen gleich tractiren zu lassen. III. 693 vermahnet Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, von denen Gewaltthätigkeiten in dem Stifft Straßburg abzustehen. III. 729 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent ersuchet, denen überlegten Ständen desselben Cräysses eine Moderation ihres Contingents wiederfahren zu lassen. III. 747 wird von dem Cammer-Gericht zu Speyer ersuchet, bey denen Friedens-Tractaten eine beständige Neutralität vor den Ort dieses höchsten Gerichts auszudingen. III. 750 bey demselben intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses vor die Stadt Ulm, wegen Moderation ihres Matricular-Anschlags. III. 784 wird von denen Churfürsten von Bäyern, Sachsen und Pfaltz ersuchet, zu Beförderung der General-Friedens-Tractaten einen zulänglichen Stillstand einzugehen. VIII. 113 vermahnet die Cräyß-ausschreibenden Fürsten, der Stadt Straßburg schleunig wider Franckreich zu Hülffe zu kommen. III. 792. 816 910 denselben bittet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm, um Erleichterung der Winter-Qvartiers-Last, und die Beförderung des Friedens-Negotii. III. 850 bey demselben beschweret sich das Cammer-Gericht zu

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1013>, abgerufen am 26.06.2024.