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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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von der Cron Franckreich würcklich eingeführten Souverainete. III. 1014. 1019 notificiret seinem Principal-Commissario, Bischoff Marquardo zu Eichstädt, die Geburt einer Käyserlichen Princeßin. III. 1041 suchet die Streitigkeiten zwischen dem Dom-Capitul zu Costantz, und Sebastian Anthon Redingen von Biberegg, in der Güte beyzulegen. III. 1061. sq. bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor Graf Wilhelm Heinrichen zu Limburg, daß selbigem seines Bruders, Graf Philipp Albrechts, vorgenommene Ehe-Scheidung und anderweitige Vermählung nicht zum Praejudiz gereichen möge. III. 1090 wird von dem Cammer-Gericht zu Speyer ersuchet, gedachter Stadt die vormahls genossene Neutralität aufs neue zu gestatten. III. 1099 wird von dem engern Schwäbischen Cräyß-Convent zu Biberach ersuchet, sich, wo möglich, in der Güte mit der Cron Franckreich zu vergleichen. IV. 8. sq. bemühet sich, das Müntz-Wesen in einen bessern Stand zu bringen. IV. 15 wird von Hertzog Ernesto Augusto zu Hannover ersuchet, die Reichs-Stände in ihrem hergebrachten Modo per Majora concludendi wider Chur Mäyntz zu schützen. IV. 29 wird von denen Churfürstlichen Gesandten zu Regenspurg, wie auch Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern, ersuchet, den Frieden mit Franckreich zu beschleunigen. IV. 35. 75. 81. 170 wider denselben ausgestossene bedrohliche und schimpffliche Reden des Frantzösischen Gevollmächtigten zu Regenspurg. VI. 43 beschweret sich bey Churfürst Anshelm Frantzen zu Mäyntz, über dessen Directorii auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg vorgenommene Neuerungen. IV. 53 wird ersuchet, das von der Cron Franckreich offerirte Armistitium zu acceptiren. IV. 86. 177. 184. 201 confirmiret dem Abt Ruperto zu Kempten, und seinen Nachfolgern am Stifft, den vormahls geführten Titul
von der Cron Franckreich würcklich eingeführten Souveraineté. III. 1014. 1019 notificiret seinem Principal-Commissario, Bischoff Marquardo zu Eichstädt, die Geburt einer Käyserlichen Princeßin. III. 1041 suchet die Streitigkeiten zwischen dem Dom-Capitul zu Costantz, und Sebastian Anthon Redingen von Biberegg, in der Güte beyzulegen. III. 1061. sq. bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor Graf Wilhelm Heinrichen zu Limburg, daß selbigem seines Bruders, Graf Philipp Albrechts, vorgenommene Ehe-Scheidung und anderweitige Vermählung nicht zum Praejudiz gereichen möge. III. 1090 wird von dem Cammer-Gericht zu Speyer ersuchet, gedachter Stadt die vormahls genossene Neutralität aufs neue zu gestatten. III. 1099 wird von dem engern Schwäbischen Cräyß-Convent zu Biberach ersuchet, sich, wo möglich, in der Güte mit der Cron Franckreich zu vergleichen. IV. 8. sq. bemühet sich, das Müntz-Wesen in einen bessern Stand zu bringen. IV. 15 wird von Hertzog Ernesto Augusto zu Hannover ersuchet, die Reichs-Stände in ihrem hergebrachten Modo per Majora concludendi wider Chur Mäyntz zu schützen. IV. 29 wird von denen Churfürstlichen Gesandten zu Regenspurg, wie auch Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern, ersuchet, den Frieden mit Franckreich zu beschleunigen. IV. 35. 75. 81. 170 wider denselben ausgestossene bedrohliche und schimpffliche Reden des Frantzösischen Gevollmächtigten zu Regenspurg. VI. 43 beschweret sich bey Churfürst Anshelm Frantzen zu Mäyntz, über dessen Directorii auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg vorgenommene Neuerungen. IV. 53 wird ersuchet, das von der Cron Franckreich offerirte Armistitium zu acceptiren. IV. 86. 177. 184. 201 confirmiret dem Abt Ruperto zu Kempten, und seinen Nachfolgern am Stifft, den vormahls geführten Titul
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                     Redingen von Biberegg, in der Güte beyzulegen. III. 1061. sq. bey demselben
                     intercediret das Corpus Evangelicum vor Graf Wilhelm Heinrichen zu Limburg, daß
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                     bessern Stand zu bringen. IV. 15 wird von Hertzog Ernesto Augusto zu Hannover
                     ersuchet, die Reichs-Stände in ihrem hergebrachten Modo per Majora concludendi
                     wider Chur Mäyntz zu schützen. IV. 29 wird von denen Churfürstlichen Gesandten
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                     Frieden mit Franckreich zu beschleunigen. IV. 35. 75. 81. 170 wider denselben
                     ausgestossene bedrohliche und schimpffliche Reden des Frantzösischen
                     Gevollmächtigten zu Regenspurg. VI. 43 beschweret sich bey Churfürst Anshelm
                     Frantzen zu Mäyntz, über dessen Directorii auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg
                     vorgenommene Neuerungen. IV. 53 wird ersuchet, das von der Cron Franckreich
                     offerirte Armistitium zu acceptiren. IV. 86. 177. 184. 201 confirmiret dem Abt
                     Ruperto zu Kempten, und seinen Nachfolgern am Stifft, den vormahls geführten
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[1015] von der Cron Franckreich würcklich eingeführten Souveraineté. III. 1014. 1019 notificiret seinem Principal-Commissario, Bischoff Marquardo zu Eichstädt, die Geburt einer Käyserlichen Princeßin. III. 1041 suchet die Streitigkeiten zwischen dem Dom-Capitul zu Costantz, und Sebastian Anthon Redingen von Biberegg, in der Güte beyzulegen. III. 1061. sq. bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor Graf Wilhelm Heinrichen zu Limburg, daß selbigem seines Bruders, Graf Philipp Albrechts, vorgenommene Ehe-Scheidung und anderweitige Vermählung nicht zum Praejudiz gereichen möge. III. 1090 wird von dem Cammer-Gericht zu Speyer ersuchet, gedachter Stadt die vormahls genossene Neutralität aufs neue zu gestatten. III. 1099 wird von dem engern Schwäbischen Cräyß-Convent zu Biberach ersuchet, sich, wo möglich, in der Güte mit der Cron Franckreich zu vergleichen. IV. 8. sq. bemühet sich, das Müntz-Wesen in einen bessern Stand zu bringen. IV. 15 wird von Hertzog Ernesto Augusto zu Hannover ersuchet, die Reichs-Stände in ihrem hergebrachten Modo per Majora concludendi wider Chur Mäyntz zu schützen. IV. 29 wird von denen Churfürstlichen Gesandten zu Regenspurg, wie auch Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern, ersuchet, den Frieden mit Franckreich zu beschleunigen. IV. 35. 75. 81. 170 wider denselben ausgestossene bedrohliche und schimpffliche Reden des Frantzösischen Gevollmächtigten zu Regenspurg. VI. 43 beschweret sich bey Churfürst Anshelm Frantzen zu Mäyntz, über dessen Directorii auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg vorgenommene Neuerungen. IV. 53 wird ersuchet, das von der Cron Franckreich offerirte Armistitium zu acceptiren. IV. 86. 177. 184. 201 confirmiret dem Abt Ruperto zu Kempten, und seinen Nachfolgern am Stifft, den vormahls geführten Titul

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1015>, abgerufen am 26.06.2024.