von der Cron Franckreich würcklich eingeführten Souverainete.
III. 1014. 1019 notificiret seinem Principal-Commissario, Bischoff Marquardo zu
Eichstädt, die Geburt einer Käyserlichen Princeßin. III. 1041 suchet die
Streitigkeiten zwischen dem Dom-Capitul zu Costantz, und Sebastian Anthon
Redingen von Biberegg, in der Güte beyzulegen. III. 1061. sq. bey demselben
intercediret das Corpus Evangelicum vor Graf Wilhelm Heinrichen zu Limburg, daß
selbigem seines Bruders, Graf Philipp Albrechts, vorgenommene Ehe-Scheidung und
anderweitige Vermählung nicht zum Praejudiz gereichen möge. III. 1090 wird von
dem Cammer-Gericht zu Speyer ersuchet, gedachter Stadt die vormahls genossene
Neutralität aufs neue zu gestatten. III. 1099 wird von dem engern Schwäbischen
Cräyß-Convent zu Biberach ersuchet, sich, wo möglich, in der Güte mit der Cron
Franckreich zu vergleichen. IV. 8. sq. bemühet sich, das Müntz-Wesen in einen
bessern Stand zu bringen. IV. 15 wird von Hertzog Ernesto Augusto zu Hannover
ersuchet, die Reichs-Stände in ihrem hergebrachten Modo per Majora concludendi
wider Chur Mäyntz zu schützen. IV. 29 wird von denen Churfürstlichen Gesandten
zu Regenspurg, wie auch Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern, ersuchet, den
Frieden mit Franckreich zu beschleunigen. IV. 35. 75. 81. 170 wider denselben
ausgestossene bedrohliche und schimpffliche Reden des Frantzösischen
Gevollmächtigten zu Regenspurg. VI. 43 beschweret sich bey Churfürst Anshelm
Frantzen zu Mäyntz, über dessen Directorii auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg
vorgenommene Neuerungen. IV. 53 wird ersuchet, das von der Cron Franckreich
offerirte Armistitium zu acceptiren. IV. 86. 177. 184. 201 confirmiret dem Abt
Ruperto zu Kempten, und seinen Nachfolgern am Stifft, den vormahls geführten
Titul
von der Cron Franckreich würcklich eingeführten Souveraineté.
III. 1014. 1019 notificiret seinem Principal-Commissario, Bischoff Marquardo zu
Eichstädt, die Geburt einer Käyserlichen Princeßin. III. 1041 suchet die
Streitigkeiten zwischen dem Dom-Capitul zu Costantz, und Sebastian Anthon
Redingen von Biberegg, in der Güte beyzulegen. III. 1061. sq. bey demselben
intercediret das Corpus Evangelicum vor Graf Wilhelm Heinrichen zu Limburg, daß
selbigem seines Bruders, Graf Philipp Albrechts, vorgenommene Ehe-Scheidung und
anderweitige Vermählung nicht zum Praejudiz gereichen möge. III. 1090 wird von
dem Cammer-Gericht zu Speyer ersuchet, gedachter Stadt die vormahls genossene
Neutralität aufs neue zu gestatten. III. 1099 wird von dem engern Schwäbischen
Cräyß-Convent zu Biberach ersuchet, sich, wo möglich, in der Güte mit der Cron
Franckreich zu vergleichen. IV. 8. sq. bemühet sich, das Müntz-Wesen in einen
bessern Stand zu bringen. IV. 15 wird von Hertzog Ernesto Augusto zu Hannover
ersuchet, die Reichs-Stände in ihrem hergebrachten Modo per Majora concludendi
wider Chur Mäyntz zu schützen. IV. 29 wird von denen Churfürstlichen Gesandten
zu Regenspurg, wie auch Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern, ersuchet, den
Frieden mit Franckreich zu beschleunigen. IV. 35. 75. 81. 170 wider denselben
ausgestossene bedrohliche und schimpffliche Reden des Frantzösischen
Gevollmächtigten zu Regenspurg. VI. 43 beschweret sich bey Churfürst Anshelm
Frantzen zu Mäyntz, über dessen Directorii auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg
vorgenommene Neuerungen. IV. 53 wird ersuchet, das von der Cron Franckreich
offerirte Armistitium zu acceptiren. IV. 86. 177. 184. 201 confirmiret dem Abt
Ruperto zu Kempten, und seinen Nachfolgern am Stifft, den vormahls geführten
Titul
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von der Cron Franckreich würcklich eingeführten Souveraineté.
III. 1014. 1019 notificiret seinem Principal-Commissario, Bischoff Marquardo zu
Eichstädt, die Geburt einer Käyserlichen Princeßin. III. 1041 suchet die
Streitigkeiten zwischen dem Dom-Capitul zu Costantz, und Sebastian Anthon
Redingen von Biberegg, in der Güte beyzulegen. III. 1061. sq. bey demselben
intercediret das Corpus Evangelicum vor Graf Wilhelm Heinrichen zu Limburg, daß
selbigem seines Bruders, Graf Philipp Albrechts, vorgenommene Ehe-Scheidung und
anderweitige Vermählung nicht zum Praejudiz gereichen möge. III. 1090 wird von
dem Cammer-Gericht zu Speyer ersuchet, gedachter Stadt die vormahls genossene
Neutralität aufs neue zu gestatten. III. 1099 wird von dem engern Schwäbischen
Cräyß-Convent zu Biberach ersuchet, sich, wo möglich, in der Güte mit der Cron
Franckreich zu vergleichen. IV. 8. sq. bemühet sich, das Müntz-Wesen in einen
bessern Stand zu bringen. IV. 15 wird von Hertzog Ernesto Augusto zu Hannover
ersuchet, die Reichs-Stände in ihrem hergebrachten Modo per Majora concludendi
wider Chur Mäyntz zu schützen. IV. 29 wird von denen Churfürstlichen Gesandten
zu Regenspurg, wie auch Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern, ersuchet, den
Frieden mit Franckreich zu beschleunigen. IV. 35. 75. 81. 170 wider denselben
ausgestossene bedrohliche und schimpffliche Reden des Frantzösischen
Gevollmächtigten zu Regenspurg. VI. 43 beschweret sich bey Churfürst Anshelm
Frantzen zu Mäyntz, über dessen Directorii auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg
vorgenommene Neuerungen. IV. 53 wird ersuchet, das von der Cron Franckreich
offerirte Armistitium zu acceptiren. IV. 86. 177. 184. 201 confirmiret dem Abt
Ruperto zu Kempten, und seinen Nachfolgern am Stifft, den vormahls geführten
Titul
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von der Cron Franckreich würcklich eingeführten Souveraineté. III. 1014. 1019 notificiret seinem Principal-Commissario, Bischoff Marquardo zu Eichstädt, die Geburt einer Käyserlichen Princeßin. III. 1041 suchet die Streitigkeiten zwischen dem Dom-Capitul zu Costantz, und Sebastian Anthon Redingen von Biberegg, in der Güte beyzulegen. III. 1061. sq. bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor Graf Wilhelm Heinrichen zu Limburg, daß selbigem seines Bruders, Graf Philipp Albrechts, vorgenommene Ehe-Scheidung und anderweitige Vermählung nicht zum Praejudiz gereichen möge. III. 1090 wird von dem Cammer-Gericht zu Speyer ersuchet, gedachter Stadt die vormahls genossene Neutralität aufs neue zu gestatten. III. 1099 wird von dem engern Schwäbischen Cräyß-Convent zu Biberach ersuchet, sich, wo möglich, in der Güte mit der Cron Franckreich zu vergleichen. IV. 8. sq. bemühet sich, das Müntz-Wesen in einen bessern Stand zu bringen. IV. 15 wird von Hertzog Ernesto Augusto zu Hannover ersuchet, die Reichs-Stände in ihrem hergebrachten Modo per Majora concludendi wider Chur Mäyntz zu schützen. IV. 29 wird von denen Churfürstlichen Gesandten zu Regenspurg, wie auch Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern, ersuchet, den Frieden mit Franckreich zu beschleunigen. IV. 35. 75. 81. 170 wider denselben ausgestossene bedrohliche und schimpffliche Reden des Frantzösischen Gevollmächtigten zu Regenspurg. VI. 43 beschweret sich bey Churfürst Anshelm Frantzen zu Mäyntz, über dessen Directorii auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg vorgenommene Neuerungen. IV. 53 wird ersuchet, das von der Cron Franckreich offerirte Armistitium zu acceptiren. IV. 86. 177. 184. 201 confirmiret dem Abt Ruperto zu Kempten, und seinen Nachfolgern am Stifft, den vormahls geführten Titul
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1015>, abgerufen am 26.06.2024.
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