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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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eines Ertz-Marschalls der regierenden Römischen Käyserin. IV. 92 demselben gratuliret Churfürst Johann Georg der III. zu Sachsen, wegen des glücklichen Entsatzes der Stadt Wien. IV. 93 demselben gratuliret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, wegen gedachten Entsatzes, und bittet ihn, das Königreich Hungarn durch Freylassung des Evangelischen Religions-Exercitii völlig zu beruhigen. IV. 179 erhebet Graf Georg Friedrichen von Waldeck in den Reichs-Fürsten-Stand. IV. 152 wird von gedachtem Grafen von Waldeck ersuchet, ihm zur Introduction in das Reichs-Fürstliche Collegium behülfflich zu seyn. IV. 157 inhibiret Hertzog Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff, sich auf die von dem König in Dänemarck vorgeschlagene Conditiones einzulassen. IV. 260 ihm notificiret sein General-Lieutenant, Hertzog Carl von Lothringen, die wider die Türcken bey Ofen erhaltene Victorie. IV. 262 wird von dem Churfürstlichen Collegio zu Regenspurg ersuchet, die von einiger Reichs-Stände Ministris im Haag, ohne des gesammten Reichs Vollmacht vorgenommene Conferenzen zu unterbrechen, und selbige an den Reichs-Convent nach Regenspurg zu verweisen. IV. 254 notificiret denen ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, daß der Stillstand mit Franckreich getroffen, und bittet, einige Regimenter Fuß-Volck nach Hungarn zu schicken. IV. 265 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor den Evangelischen Fürsten Moritz Wilhelmen zu Nassau-Siegen, in der Nassauischen Successions-Streitigkeit. IV. 268 ersuchet die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, daß sie die Cräyß-Trouppen erst mit angehendem Frühling nach Hungarn wider die Türcken schicken möchten. IV. 273 erkläret die von einigen Capitularen zu Lübeck auf Printz Carln von Dänemarck ausgefallene Sub-Coadjutorie-Wahl vor null und nichtig. IV. 294. 297. 399. sqq. 341
eines Ertz-Marschalls der regierenden Römischen Käyserin. IV. 92 demselben gratuliret Churfürst Johann Georg der III. zu Sachsen, wegen des glücklichen Entsatzes der Stadt Wien. IV. 93 demselben gratuliret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, wegen gedachten Entsatzes, und bittet ihn, das Königreich Hungarn durch Freylassung des Evangelischen Religions-Exercitii völlig zu beruhigen. IV. 179 erhebet Graf Georg Friedrichen von Waldeck in den Reichs-Fürsten-Stand. IV. 152 wird von gedachtem Grafen von Waldeck ersuchet, ihm zur Introduction in das Reichs-Fürstliche Collegium behülfflich zu seyn. IV. 157 inhibiret Hertzog Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff, sich auf die von dem König in Dänemarck vorgeschlagene Conditiones einzulassen. IV. 260 ihm notificiret sein General-Lieutenant, Hertzog Carl von Lothringen, die wider die Türcken bey Ofen erhaltene Victorie. IV. 262 wird von dem Churfürstlichen Collegio zu Regenspurg ersuchet, die von einiger Reichs-Stände Ministris im Haag, ohne des gesammten Reichs Vollmacht vorgenommene Conferenzen zu unterbrechen, und selbige an den Reichs-Convent nach Regenspurg zu verweisen. IV. 254 notificiret denen ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, daß der Stillstand mit Franckreich getroffen, und bittet, einige Regimenter Fuß-Volck nach Hungarn zu schicken. IV. 265 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor den Evangelischen Fürsten Moritz Wilhelmen zu Nassau-Siegen, in der Nassauischen Successions-Streitigkeit. IV. 268 ersuchet die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, daß sie die Cräyß-Trouppen erst mit angehendem Frühling nach Hungarn wider die Türcken schicken möchten. IV. 273 erkläret die von einigen Capitularen zu Lübeck auf Printz Carln von Dänemarck ausgefallene Sub-Coadjutorie-Wahl vor null und nichtig. IV. 294. 297. 399. sqq. 341
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                     Georg der III. zu Sachsen, wegen des glücklichen Entsatzes der Stadt Wien. IV.
                     93 demselben gratuliret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg,
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                     Freylassung des Evangelischen Religions-Exercitii völlig zu beruhigen. IV. 179
                     erhebet Graf Georg Friedrichen von Waldeck in den Reichs-Fürsten-Stand. IV. 152
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                     Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff, sich auf die von dem König in
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                     erhaltene Victorie. IV. 262 wird von dem Churfürstlichen Collegio zu Regenspurg
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                     Reichs-Convent nach Regenspurg zu verweisen. IV. 254 notificiret denen
                     ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, daß der Stillstand mit
                     Franckreich getroffen, und bittet, einige Regimenter Fuß-Volck nach Hungarn zu
                     schicken. IV. 265 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor den
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                     Successions-Streitigkeit. IV. 268 ersuchet die ausschreibenden Fürsten des
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                     nach Hungarn wider die Türcken schicken möchten. IV. 273 erkläret die von
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[1016] eines Ertz-Marschalls der regierenden Römischen Käyserin. IV. 92 demselben gratuliret Churfürst Johann Georg der III. zu Sachsen, wegen des glücklichen Entsatzes der Stadt Wien. IV. 93 demselben gratuliret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, wegen gedachten Entsatzes, und bittet ihn, das Königreich Hungarn durch Freylassung des Evangelischen Religions-Exercitii völlig zu beruhigen. IV. 179 erhebet Graf Georg Friedrichen von Waldeck in den Reichs-Fürsten-Stand. IV. 152 wird von gedachtem Grafen von Waldeck ersuchet, ihm zur Introduction in das Reichs-Fürstliche Collegium behülfflich zu seyn. IV. 157 inhibiret Hertzog Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff, sich auf die von dem König in Dänemarck vorgeschlagene Conditiones einzulassen. IV. 260 ihm notificiret sein General-Lieutenant, Hertzog Carl von Lothringen, die wider die Türcken bey Ofen erhaltene Victorie. IV. 262 wird von dem Churfürstlichen Collegio zu Regenspurg ersuchet, die von einiger Reichs-Stände Ministris im Haag, ohne des gesammten Reichs Vollmacht vorgenommene Conferenzen zu unterbrechen, und selbige an den Reichs-Convent nach Regenspurg zu verweisen. IV. 254 notificiret denen ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, daß der Stillstand mit Franckreich getroffen, und bittet, einige Regimenter Fuß-Volck nach Hungarn zu schicken. IV. 265 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor den Evangelischen Fürsten Moritz Wilhelmen zu Nassau-Siegen, in der Nassauischen Successions-Streitigkeit. IV. 268 ersuchet die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, daß sie die Cräyß-Trouppen erst mit angehendem Frühling nach Hungarn wider die Türcken schicken möchten. IV. 273 erkläret die von einigen Capitularen zu Lübeck auf Printz Carln von Dänemarck ausgefallene Sub-Coadjutorie-Wahl vor null und nichtig. IV. 294. 297. 399. sqq. 341

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1016>, abgerufen am 26.06.2024.