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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Staaten derer vereinigten Niederlande. VI. 378 Trautmannsdorff (Graff Frantz Ehrenreich von) Kayserlicher Abgesandter in der Schweitz, thut bey denen gesammten Cantonen in der Schweitz Ansuchung um Permission, zwey Regimenter vor Kayserliche Majestät anzuwerben V. 453 remonstriret denen gesammten Schweitzer-Cantons, warum sie der Cron Franckreich ins künfftige keinen Vorschub thun V. 471. und dem Duc d'Anjou zur Usurpation der Spanischen Monarchie nicht gratuliren solten V. 538 stellet denen gesammten Schweitzer-Cantons vor, daß sie, wegen fälschlich allegirten Mayländischen Capitulats, dem Duc d'Anjou, einige Werbungen zu verstatten, nicht verbunden V. 565 ersuchet die gesammten Schweitzer-Cantons, ihren in Frantzösischen Diensten stehenden National-Völckern alle feindliche Actionen wider die Kayserliche Majestät und das Röm. Reich zu verbieten, und dem Ertz-Hause Oesterreich wegen bißheriger Contraventionen der Erb-Verträge, gehörige Satisfaction zu geben V. 601 bittet die gesammten Schweitzer-Cantons um categorische Erklärung, ob sie die Transgressionen der Erb-Verträge abstellen wolten, oder nicht? V. 604 remonstriret den gesammten Schweitzer-Cantons, daß das Mayländische Capitulat jederzeit auf den würcklichen Besitzer desselben Staats müsse gedeutet und extendiret werden V. 627 Trier, Chur-Fürsten zu Trier vid. Philipp Christoph, Carl Caspar, Johann Hugo, Carl. Trier Churfürstenthum, die Land-Stände desselben ersuchet die Reichs-Gesandschafft zu Münster, daß sie durch den aufgeworffenen Coadjutorem und neues Capitul sich nicht abwendig machen, sondern sich an die ihrem Churfürsten und dem Hochwürdigen Dom-Capitul geleistete Pflicht halten sollen I. 209 Triesenberg (Johann Hermann) Gräflicher Stollbergischer Amtmann zu Neustadt, soll auf Königl. Preus-
Staaten derer vereinigten Niederlande. VI. 378 Trautmannsdorff (Graff Frantz Ehrenreich von) Kayserlicher Abgesandter in der Schweitz, thut bey denen gesammten Cantonen in der Schweitz Ansuchung um Permission, zwey Regimenter vor Kayserliche Majestät anzuwerben V. 453 remonstriret denen gesammten Schweitzer-Cantons, warum sie der Cron Franckreich ins künfftige keinen Vorschub thun V. 471. und dem Duc d’Anjou zur Usurpation der Spanischen Monarchie nicht gratuliren solten V. 538 stellet denen gesammten Schweitzer-Cantons vor, daß sie, wegen fälschlich allegirten Mayländischen Capitulats, dem Duc d’Anjou, einige Werbungen zu verstatten, nicht verbunden V. 565 ersuchet die gesammten Schweitzer-Cantons, ihren in Frantzösischen Diensten stehenden National-Völckern alle feindliche Actionen wider die Kayserliche Majestät und das Röm. Reich zu verbieten, und dem Ertz-Hause Oesterreich wegen bißheriger Contraventionen der Erb-Verträge, gehörige Satisfaction zu geben V. 601 bittet die gesammten Schweitzer-Cantons um categorische Erklärung, ob sie die Transgressionen der Erb-Verträge abstellen wolten, oder nicht? V. 604 remonstriret den gesammten Schweitzer-Cantons, daß das Mayländische Capitulat jederzeit auf den würcklichen Besitzer desselben Staats müsse gedeutet und extendiret werden V. 627 Trier, Chur-Fürsten zu Trier vid. Philipp Christoph, Carl Caspar, Johann Hugo, Carl. Trier Churfürstenthum, die Land-Stände desselben ersuchet die Reichs-Gesandschafft zu Münster, daß sie durch den aufgeworffenen Coadjutorem und neues Capitul sich nicht abwendig machen, sondern sich an die ihrem Churfürsten und dem Hochwürdigen Dom-Capitul geleistete Pflicht halten sollen I. 209 Triesenberg (Johann Hermann) Gräflicher Stollbergischer Amtmann zu Neustadt, soll auf Königl. Preus-
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[1201] Staaten derer vereinigten Niederlande. VI. 378 Trautmannsdorff (Graff Frantz Ehrenreich von) Kayserlicher Abgesandter in der Schweitz, thut bey denen gesammten Cantonen in der Schweitz Ansuchung um Permission, zwey Regimenter vor Kayserliche Majestät anzuwerben V. 453 remonstriret denen gesammten Schweitzer-Cantons, warum sie der Cron Franckreich ins künfftige keinen Vorschub thun V. 471. und dem Duc d’Anjou zur Usurpation der Spanischen Monarchie nicht gratuliren solten V. 538 stellet denen gesammten Schweitzer-Cantons vor, daß sie, wegen fälschlich allegirten Mayländischen Capitulats, dem Duc d’Anjou, einige Werbungen zu verstatten, nicht verbunden V. 565 ersuchet die gesammten Schweitzer-Cantons, ihren in Frantzösischen Diensten stehenden National-Völckern alle feindliche Actionen wider die Kayserliche Majestät und das Röm. Reich zu verbieten, und dem Ertz-Hause Oesterreich wegen bißheriger Contraventionen der Erb-Verträge, gehörige Satisfaction zu geben V. 601 bittet die gesammten Schweitzer-Cantons um categorische Erklärung, ob sie die Transgressionen der Erb-Verträge abstellen wolten, oder nicht? V. 604 remonstriret den gesammten Schweitzer-Cantons, daß das Mayländische Capitulat jederzeit auf den würcklichen Besitzer desselben Staats müsse gedeutet und extendiret werden V. 627 Trier, Chur-Fürsten zu Trier vid. Philipp Christoph, Carl Caspar, Johann Hugo, Carl. Trier Churfürstenthum, die Land-Stände desselben ersuchet die Reichs-Gesandschafft zu Münster, daß sie durch den aufgeworffenen Coadjutorem und neues Capitul sich nicht abwendig machen, sondern sich an die ihrem Churfürsten und dem Hochwürdigen Dom-Capitul geleistete Pflicht halten sollen I. 209 Triesenberg (Johann Hermann) Gräflicher Stollbergischer Amtmann zu Neustadt, soll auf Königl. Preus-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1201>, abgerufen am 29.06.2024.