Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

wolle, welche man vielleicht, bey überlassener Hoffnung einiger Remedur und gnädiger Resolution, zu nehmen länger angestanden wäre. Ich muß zwar, so viel mich betrifft, auch sagen, daß diese meine gemachte Reflexion, und vielleicht übel gegründete Gedancken, nicht die Ursache gewesen, welche mich bewogen, dieser Requisition beyzutreten, und dadurch vielleicht ein und andern, zu Manutenirung seiner Fürstlichen Jurium, anzufrischen, begehre mich auch nicht durch dieses zu entschuldigen, weiln diese Entschuldigung sehr einfältig wäre, und ich, die Wahrheit zu bekennen, kein anders Absehen diese gantze Jahre her darbey gehabt, als nebenst andern Fürsten, meines Hauses Rechte und Fürstliche Praerogativen omni Modo licito zu schützen, und, nach so vielen Seculis conservirter Fürstlichen Würde, nicht ein verächtlicher Sclave der Herren Churfürsten zu werden. Und solte mir billich meine hierinnen geführte Conduite weniger als keinem verüblet werden; indem mir, ungeachtet ich mich bey Anfang dieses Wercks bey Ihro Käyserlichen Majestät, meines allergnädigsten Herrns, Hofe befunden, noch von Käyserlicher noch von Braunschweigischer Seiten einiges Wort davon gemeldet, sondern ich allezeit von dem damahligen Ministerio nur bedrohet, und auf solche Weise tractirt worden, wie man denen zu thun pfleget, die man der Mühe unwürdig, und vor nichts achtet. Zumahln seynd die violente Depossedirungen der Sachsen-Lauenburgischen Landen, gegen denen beeden Sachsen-Lauenburgischen Princeßinnen, meines Erachtens, nicht beschaffen, daß sie mich in particulari hätten obligiren können, mich vor diese Sache mehr

wolle, welche man vielleicht, bey überlassener Hoffnung einiger Remedur und gnädiger Resolution, zu nehmen länger angestanden wäre. Ich muß zwar, so viel mich betrifft, auch sagen, daß diese meine gemachte Reflexion, und vielleicht übel gegründete Gedancken, nicht die Ursache gewesen, welche mich bewogen, dieser Requisition beyzutreten, und dadurch vielleicht ein und andern, zu Manutenirung seiner Fürstlichen Jurium, anzufrischen, begehre mich auch nicht durch dieses zu entschuldigen, weiln diese Entschuldigung sehr einfältig wäre, und ich, die Wahrheit zu bekennen, kein anders Absehen diese gantze Jahre her darbey gehabt, als nebenst andern Fürsten, meines Hauses Rechte und Fürstliche Praerogativen omni Modo licito zu schützen, und, nach so vielen Seculis conservirter Fürstlichen Würde, nicht ein verächtlicher Sclave der Herren Churfürsten zu werden. Und solte mir billich meine hierinnen geführte Conduite weniger als keinem verüblet werden; indem mir, ungeachtet ich mich bey Anfang dieses Wercks bey Ihro Käyserlichen Majestät, meines allergnädigsten Herrns, Hofe befunden, noch von Käyserlicher noch von Braunschweigischer Seiten einiges Wort davon gemeldet, sondern ich allezeit von dem damahligen Ministerio nur bedrohet, und auf solche Weise tractirt worden, wie man denen zu thun pfleget, die man der Mühe unwürdig, und vor nichts achtet. Zumahln seynd die violente Depossedirungen der Sachsen-Lauenburgischen Landen, gegen denen beeden Sachsen-Lauenburgischen Princeßinnen, meines Erachtens, nicht beschaffen, daß sie mich in particulari hätten obligiren können, mich vor diese Sache mehr

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0606" n="570"/>
wolle, welche man vielleicht, bey
                     überlassener Hoffnung einiger Remedur und gnädiger Resolution, zu nehmen länger
                     angestanden wäre. Ich muß zwar, so viel mich betrifft, auch sagen, daß diese
                     meine gemachte Reflexion, und vielleicht übel gegründete Gedancken, nicht die
                     Ursache gewesen, welche mich bewogen, dieser Requisition beyzutreten, und
                     dadurch vielleicht ein und andern, zu Manutenirung seiner Fürstlichen Jurium,
                     anzufrischen, begehre mich auch nicht durch dieses zu entschuldigen, weiln diese
                     Entschuldigung sehr einfältig wäre, und ich, die Wahrheit zu bekennen, kein
                     anders Absehen diese gantze Jahre her darbey gehabt, als nebenst andern Fürsten,
                     meines Hauses Rechte und Fürstliche Praerogativen omni Modo licito zu schützen,
                     und, nach so vielen Seculis conservirter Fürstlichen Würde, nicht ein
                     verächtlicher Sclave der Herren Churfürsten zu werden. Und solte mir billich
                     meine hierinnen geführte Conduite weniger als keinem verüblet werden; indem mir,
                     ungeachtet ich mich bey Anfang dieses Wercks bey Ihro Käyserlichen Majestät,
                     meines allergnädigsten Herrns, Hofe befunden, noch von Käyserlicher noch von
                     Braunschweigischer Seiten einiges Wort davon gemeldet, sondern ich allezeit von
                     dem damahligen Ministerio nur bedrohet, und auf solche Weise tractirt worden,
                     wie man denen zu thun pfleget, die man der Mühe unwürdig, und vor nichts achtet.
                     Zumahln seynd die violente Depossedirungen der Sachsen-Lauenburgischen Landen,
                     gegen denen beeden Sachsen-Lauenburgischen Princeßinnen, meines Erachtens, nicht
                     beschaffen, daß sie mich in particulari hätten obligiren können, mich vor diese
                     Sache mehr
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[570/0606] wolle, welche man vielleicht, bey überlassener Hoffnung einiger Remedur und gnädiger Resolution, zu nehmen länger angestanden wäre. Ich muß zwar, so viel mich betrifft, auch sagen, daß diese meine gemachte Reflexion, und vielleicht übel gegründete Gedancken, nicht die Ursache gewesen, welche mich bewogen, dieser Requisition beyzutreten, und dadurch vielleicht ein und andern, zu Manutenirung seiner Fürstlichen Jurium, anzufrischen, begehre mich auch nicht durch dieses zu entschuldigen, weiln diese Entschuldigung sehr einfältig wäre, und ich, die Wahrheit zu bekennen, kein anders Absehen diese gantze Jahre her darbey gehabt, als nebenst andern Fürsten, meines Hauses Rechte und Fürstliche Praerogativen omni Modo licito zu schützen, und, nach so vielen Seculis conservirter Fürstlichen Würde, nicht ein verächtlicher Sclave der Herren Churfürsten zu werden. Und solte mir billich meine hierinnen geführte Conduite weniger als keinem verüblet werden; indem mir, ungeachtet ich mich bey Anfang dieses Wercks bey Ihro Käyserlichen Majestät, meines allergnädigsten Herrns, Hofe befunden, noch von Käyserlicher noch von Braunschweigischer Seiten einiges Wort davon gemeldet, sondern ich allezeit von dem damahligen Ministerio nur bedrohet, und auf solche Weise tractirt worden, wie man denen zu thun pfleget, die man der Mühe unwürdig, und vor nichts achtet. Zumahln seynd die violente Depossedirungen der Sachsen-Lauenburgischen Landen, gegen denen beeden Sachsen-Lauenburgischen Princeßinnen, meines Erachtens, nicht beschaffen, daß sie mich in particulari hätten obligiren können, mich vor diese Sache mehr

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/606
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 570. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/606>, abgerufen am 26.06.2024.