Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.liche Testament von dem Segen der Verfluchten durch Christi Todt bekräfftiget worden. Was nun bey allem menschlichen Testament recht ist / das muß auch recht seyn bey Gottes Testament. Nun aber verachtet man nicht eines Menschen Testament / wann es bestättiget ist / man thut auch nichts dazu. Wie solt man denn Gottes Testament verachten / vnd vnkräfftig achten / da es durch die Warheit / durch den Eyd / vnd durch den Todt Gottes bekräfftiget ist? Darumb bleibet dir das gewiß vnd warhafftig / so lange GOtt ein GOtt bleibet / du glaubige Seele / daß dein Fluch / wie verflucht du auch bist / durch Christi Todt von dir genommen werde / laut deß Testaments Gottes / das so thewr bekräfftiget ist; darauff kanstu dich in deiner Sünden-Angst starck vnd fest beruffen / vnd darffst nicht ein Haar breit davon weichen / GOtt will vnd muß halten. Nun ist gleichwol nach diesem von GOtt durch Mosen dasObjectio: Lex lata est post promissionem. Gesetz gegeben / wie Paulus rechnet / bey vier hundert vnd dreyssig Jahr hernach. Solche Zahl wird auch gefunden im andern Buch Mosis am 12. Cap. vnd auff vnterschiedliche artExo. 12, 40. zusammen gerechnet / auffs einfältigste aber also: Die erste Verheissung / so Abraham von seinem gesegneten Samen gegeben / wird gelesen im ersten Buch Mosis am 12. Cap. da GOtt jhmGen. 12, 3. 4 gebott auß Haran zu ziehen von seiner Freundschafft / ins Land Canaan / welches geschahe / da Abraham fünff vnd siebentzig Jahr alt war. Fünff vnd zwantzig Jahr hernach / nemblich im hunderstenGen. 21, 5. Jahr Abrahams / wird Isaac geboren. Nach diesem im sechtzigsten Jahr deß Isaacs / wird Jacob geboren. Hundert vndGen. 25, 26. dreyssig Jahr hernach ziehet Jacob in Egypten. IngesamptGen. 47, 9. seynd zwey hundert vnd fünffzehen Jahr verflossen / von der ersten Verheissung / biß zur Zeit / da Jacob mit seinem gantzen Hause in Egypten ziehet. Bleiben also noch übrig zwey hundert vnd fünffzehen Jahr / in welcher Zeit die Kinder Israel in Egypten gewoh- liche Testament von dem Segen der Verfluchten durch Christi Todt bekräfftiget worden. Was nun bey allem menschlichen Testament recht ist / das muß auch recht seyn bey Gottes Testament. Nun aber verachtet man nicht eines Menschen Testament / wann es bestättiget ist / man thut auch nichts dazu. Wie solt man denn Gottes Testament verachten / vnd vnkräfftig achten / da es durch die Warheit / durch den Eyd / vnd durch den Todt Gottes bekräfftiget ist? Darumb bleibet dir das gewiß vnd warhafftig / so lange GOtt ein GOtt bleibet / du glaubige Seele / daß dein Fluch / wie verflucht du auch bist / durch Christi Todt von dir genommen werde / laut deß Testaments Gottes / das so thewr bekräfftiget ist; darauff kanstu dich in deiner Sünden-Angst starck vnd fest beruffen / vnd darffst nicht ein Haar breit davon weichen / GOtt will vnd muß halten. Nun ist gleichwol nach diesem von GOtt durch Mosen dasObjectio: Lex lata est post promissionem. Gesetz gegeben / wie Paulus rechnet / bey vier hundert vnd dreyssig Jahr hernach. Solche Zahl wird auch gefunden im andern Buch Mosis am 12. Cap. vnd auff vnterschiedliche artExo. 12, 40. zusammen gerechnet / auffs einfältigste aber also: Die erste Verheissung / so Abraham von seinem gesegneten Samen gegeben / wird gelesen im ersten Buch Mosis am 12. Cap. da GOtt jhmGen. 12, 3. 4 gebott auß Haran zu ziehen von seiner Freundschafft / ins Land Canaan / welches geschahe / da Abraham fünff vnd siebentzig Jahr alt war. Fünff vnd zwantzig Jahr hernach / nemblich im hunderstenGen. 21, 5. Jahr Abrahams / wird Isaac geboren. Nach diesem im sechtzigsten Jahr deß Isaacs / wird Jacob geboren. Hundert vndGen. 25, 26. dreyssig Jahr hernach ziehet Jacob in Egypten. IngesamptGen. 47, 9. seynd zwey hundert vnd fünffzehen Jahr verflossen / von der ersten Verheissung / biß zur Zeit / da Jacob mit seinem gantzen Hause in Egypten ziehet. Bleiben also noch übrig zwey hundert vnd fünffzehen Jahr / in welcher Zeit die Kinder Israel in Egypten gewoh- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0285" n="269"/> liche Testament von dem Segen der Verfluchten durch Christi Todt bekräfftiget worden.</p> <p>Was nun bey allem menschlichen Testament recht ist / das muß auch recht seyn bey Gottes Testament. Nun aber verachtet man nicht eines Menschen Testament / wann es bestättiget ist / man thut auch nichts dazu. Wie solt man denn Gottes Testament verachten / vnd vnkräfftig achten / da es durch die Warheit / durch den Eyd / vnd durch den Todt Gottes bekräfftiget ist? Darumb bleibet dir das gewiß vnd warhafftig / so lange GOtt ein GOtt bleibet / du glaubige Seele / daß dein Fluch / wie verflucht du auch bist / durch Christi Todt von dir genommen werde / laut deß Testaments Gottes / das so thewr bekräfftiget ist; darauff kanstu dich in deiner Sünden-Angst starck vnd fest beruffen / vnd darffst nicht ein Haar breit davon weichen / GOtt will vnd muß halten.</p> <p>Nun ist gleichwol nach diesem von GOtt durch Mosen das<note place="right">Objectio: Lex lata est post promissionem.</note> Gesetz gegeben / wie Paulus rechnet / bey vier hundert vnd dreyssig Jahr hernach. Solche Zahl wird auch gefunden im andern Buch Mosis am 12. Cap. vnd auff vnterschiedliche art<note place="right">Exo. 12, 40.</note> zusammen gerechnet / auffs einfältigste aber also: Die erste Verheissung / so Abraham von seinem gesegneten Samen gegeben / wird gelesen im ersten Buch Mosis am 12. Cap. da GOtt jhm<note place="right">Gen. 12, 3. 4</note> gebott auß Haran zu ziehen von seiner Freundschafft / ins Land Canaan / welches geschahe / da Abraham fünff vnd siebentzig Jahr alt war. Fünff vnd zwantzig Jahr hernach / nemblich im hundersten<note place="right">Gen. 21, 5.</note> Jahr Abrahams / wird Isaac geboren. Nach diesem im sechtzigsten Jahr deß Isaacs / wird Jacob geboren. Hundert vnd<note place="right">Gen. 25, 26.</note> dreyssig Jahr hernach ziehet Jacob in Egypten. Ingesampt<note place="right">Gen. 47, 9.</note> seynd zwey hundert vnd fünffzehen Jahr verflossen / von der ersten Verheissung / biß zur Zeit / da Jacob mit seinem gantzen Hause in Egypten ziehet. Bleiben also noch übrig zwey hundert vnd fünffzehen Jahr / in welcher Zeit die Kinder Israel in Egypten gewoh- </p> </div> </body> </text> </TEI> [269/0285]
liche Testament von dem Segen der Verfluchten durch Christi Todt bekräfftiget worden.
Was nun bey allem menschlichen Testament recht ist / das muß auch recht seyn bey Gottes Testament. Nun aber verachtet man nicht eines Menschen Testament / wann es bestättiget ist / man thut auch nichts dazu. Wie solt man denn Gottes Testament verachten / vnd vnkräfftig achten / da es durch die Warheit / durch den Eyd / vnd durch den Todt Gottes bekräfftiget ist? Darumb bleibet dir das gewiß vnd warhafftig / so lange GOtt ein GOtt bleibet / du glaubige Seele / daß dein Fluch / wie verflucht du auch bist / durch Christi Todt von dir genommen werde / laut deß Testaments Gottes / das so thewr bekräfftiget ist; darauff kanstu dich in deiner Sünden-Angst starck vnd fest beruffen / vnd darffst nicht ein Haar breit davon weichen / GOtt will vnd muß halten.
Nun ist gleichwol nach diesem von GOtt durch Mosen das Gesetz gegeben / wie Paulus rechnet / bey vier hundert vnd dreyssig Jahr hernach. Solche Zahl wird auch gefunden im andern Buch Mosis am 12. Cap. vnd auff vnterschiedliche art zusammen gerechnet / auffs einfältigste aber also: Die erste Verheissung / so Abraham von seinem gesegneten Samen gegeben / wird gelesen im ersten Buch Mosis am 12. Cap. da GOtt jhm gebott auß Haran zu ziehen von seiner Freundschafft / ins Land Canaan / welches geschahe / da Abraham fünff vnd siebentzig Jahr alt war. Fünff vnd zwantzig Jahr hernach / nemblich im hundersten Jahr Abrahams / wird Isaac geboren. Nach diesem im sechtzigsten Jahr deß Isaacs / wird Jacob geboren. Hundert vnd dreyssig Jahr hernach ziehet Jacob in Egypten. Ingesampt seynd zwey hundert vnd fünffzehen Jahr verflossen / von der ersten Verheissung / biß zur Zeit / da Jacob mit seinem gantzen Hause in Egypten ziehet. Bleiben also noch übrig zwey hundert vnd fünffzehen Jahr / in welcher Zeit die Kinder Israel in Egypten gewoh-
Objectio: Lex lata est post promissionem.
Exo. 12, 40.
Gen. 12, 3. 4
Gen. 21, 5.
Gen. 25, 26.
Gen. 47, 9.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |