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Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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Freyheit. Denn GOtt hat seiner Kirchen zweyerley Zeit bestimmet; die erste ist die Zeit deß Alten Testaments / darinnen die Glaubigen zwar die himlische Seligkeit hatten / durch Christum / als der künfftig kommen solte; doch waren sie angebunden an vielfältige Satzungen / Ceremonien / Opffern / Reinigungen / Tage vnd Fasten. Die andere Zeit / ist die Zeit deß Newen Testaments / darinnen wir frey seyn / vnd nicht angebunden an die Satzungen Mosis. Beyder Zeit Zustand wird hie beschrieben.

In specie 1. De minorennitate Ecclesiae sub tutoribus.

Auff das Jüdische Volck vor Christi Geburt / gehets das Paulus spricht: So lange der Erbe ein Kind ist / so ist vnter jhm vnd einem Knechte kein Vnterscheid / ob er wol ein Herr ist aller Güter; sondern er ist vnter den Vormunden 1. Quae sit ibi Ecclesia comparata infanti.vnd Pflegern / biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter: Also auch wir / da wir Kinder waren / waren wir gefangen vnter den eusserlichen Satzungen. Fürsichtig vnd wolbedacht redet Paulus / vnd spricht zu den Galatern / die mehrentheil Heyden waren / nicht also: Ihr waret Kinder / jhr waret gefangen vnter dem Gesetz; sondern Wir / nemblich das Jüdische Volck. Von dem Zustand der Heyden zur selbigen V. 8.Zeit redet er also: Zu der Zeit erkantet jhr Gott nicht / vnd dienet denen / die von Natur nicht Götter waren. So ist nun das Israelitische Volck / die Kirche Christi in der Kindheit. Denn ein Kind gedenckt vnd redet wie ein Kind. Ein Mann gedenckt vnd redet wie ein Mann. Nun war das Erkäntnüß von Christo / von der Menschwerdung deß Sohns Gottes / vnd seiner Erlösung zur Zeit Altes Testaments fast kindisch / gegen der jetzigen Offenbarung / sie wurden durch die eusserliche Satzungen / als durch den ersten Anfang Christliches Glaubens / in Fürbilden vnterwiesen. Solch kindisch Erkäntnüß ließ sich sehen in der Hoffnung vnserer Großmutter Eva / denn sie hatte zwar diese

Freyheit. Denn GOtt hat seiner Kirchen zweyerley Zeit bestimmet; die erste ist die Zeit deß Alten Testaments / darinnen die Glaubigen zwar die himlische Seligkeit hatten / durch Christum / als der künfftig kommen solte; doch waren sie angebunden an vielfältige Satzungen / Ceremonien / Opffern / Reinigungen / Tage vnd Fasten. Die andere Zeit / ist die Zeit deß Newen Testaments / darinnen wir frey seyn / vnd nicht angebunden an die Satzungen Mosis. Beyder Zeit Zustand wird hie beschrieben.

In specie 1. De minorennitate Ecclesiae sub tutoribus.

Auff das Jüdische Volck vor Christi Geburt / gehets das Paulus spricht: So lange der Erbe ein Kind ist / so ist vnter jhm vnd einem Knechte kein Vnterscheid / ob er wol ein Herr ist aller Güter; sondern er ist vnter den Vormunden 1. Quae sit ibi Ecclesia comparata infanti.vnd Pflegern / biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter: Also auch wir / da wir Kinder waren / waren wir gefangen vnter den eusserlichen Satzungen. Fürsichtig vnd wolbedacht redet Paulus / vnd spricht zu den Galatern / die mehrentheil Heyden waren / nicht also: Ihr waret Kinder / jhr waret gefangen vnter dem Gesetz; sondern Wir / nemblich das Jüdische Volck. Von dem Zustand der Heyden zur selbigen V. 8.Zeit redet er also: Zu der Zeit erkantet jhr Gott nicht / vnd dienet denen / die von Natur nicht Götter waren. So ist nun das Israelitische Volck / die Kirche Christi in der Kindheit. Denn ein Kind gedenckt vnd redet wie ein Kind. Ein Mann gedenckt vnd redet wie ein Mann. Nun war das Erkäntnüß von Christo / von der Menschwerdung deß Sohns Gottes / vnd seiner Erlösung zur Zeit Altes Testaments fast kindisch / gegen der jetzigen Offenbarung / sie wurden durch die eusserliche Satzungen / als durch den ersten Anfang Christliches Glaubens / in Fürbilden vnterwiesen. Solch kindisch Erkäntnüß ließ sich sehen in der Hoffnung vnserer Großmutter Eva / denn sie hatte zwar diese

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[142/0162] Freyheit. Denn GOtt hat seiner Kirchen zweyerley Zeit bestimmet; die erste ist die Zeit deß Alten Testaments / darinnen die Glaubigen zwar die himlische Seligkeit hatten / durch Christum / als der künfftig kommen solte; doch waren sie angebunden an vielfältige Satzungen / Ceremonien / Opffern / Reinigungen / Tage vnd Fasten. Die andere Zeit / ist die Zeit deß Newen Testaments / darinnen wir frey seyn / vnd nicht angebunden an die Satzungen Mosis. Beyder Zeit Zustand wird hie beschrieben. Auff das Jüdische Volck vor Christi Geburt / gehets das Paulus spricht: So lange der Erbe ein Kind ist / so ist vnter jhm vnd einem Knechte kein Vnterscheid / ob er wol ein Herr ist aller Güter; sondern er ist vnter den Vormunden vnd Pflegern / biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter: Also auch wir / da wir Kinder waren / waren wir gefangen vnter den eusserlichen Satzungen. Fürsichtig vnd wolbedacht redet Paulus / vnd spricht zu den Galatern / die mehrentheil Heyden waren / nicht also: Ihr waret Kinder / jhr waret gefangen vnter dem Gesetz; sondern Wir / nemblich das Jüdische Volck. Von dem Zustand der Heyden zur selbigen Zeit redet er also: Zu der Zeit erkantet jhr Gott nicht / vnd dienet denen / die von Natur nicht Götter waren. So ist nun das Israelitische Volck / die Kirche Christi in der Kindheit. Denn ein Kind gedenckt vnd redet wie ein Kind. Ein Mann gedenckt vnd redet wie ein Mann. Nun war das Erkäntnüß von Christo / von der Menschwerdung deß Sohns Gottes / vnd seiner Erlösung zur Zeit Altes Testaments fast kindisch / gegen der jetzigen Offenbarung / sie wurden durch die eusserliche Satzungen / als durch den ersten Anfang Christliches Glaubens / in Fürbilden vnterwiesen. Solch kindisch Erkäntnüß ließ sich sehen in der Hoffnung vnserer Großmutter Eva / denn sie hatte zwar diese 1. Quae sit ibi Ecclesia comparata infanti. V. 8.

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/162>, abgerufen am 26.11.2024.