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Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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ter zu gebrauchen / vnd im Zwange zu halten: Also hat das Gesetz mit seinen Satzungen zwar nicht auffgehoben die Verheissung von dem Segen in Christo / das ist von Vergebung der Sünden / vnd ewiger Seligkeit; doch es den Glaubigen nicht gestattet der Freyheit zu geniessen; sondern sie sind verbunden an mancherley Reinigung / Besprengung / Opffern / vnd andere Gewonheiten / als daß deß Seele solte außgerottet werden auß Israel / welcher solche Satzunge nicht hielt. Es ließ zwar das Gesetze die Glaubigen hinein sehen in das Heilige / das ist auff den Segen in Christo / aber nicht ohn den Vorhang vieler Ceremonien / vnd darinnen waren die Glaubigen einem Knechte gleich / ob sie wol Erben waren. Denn ein Knecht ist / der das Theil / das er von den Gütern seines Herrn bekompt / nicht als ein Sohn ererbet / sondern als ein Lohn verdienet / vnd muß es sich sawr werden lassen. Also hatten zwar die Glaubigen im Alten Testament das ewige Leben durch Erbschafft / in dem es jhnen durch Christum / als Gottes Kindern / auß Gnaden geschenckt ward / doch musten sie an vielerley Satzungen sich halten / gleichsam als solten sie das ewige Leben nicht ererben / sondern mit Wercken vnd vieler Mühe verdienen / daß also damals zwischen dem Erben vnd einem Knecht in diesem Stück kein Vnterscheid gewesen. Von dieser Dienstbarkeit redet der Apostel im 3. Cap. an die Galater also: Ehe der Glaube kam / wurden wir vnter dem Gesetz verwahret vnd verschlossen / Das Gesetz ist vnser Zuchtmeister gewesen auff Christum. Damit angedeutet wird / daß zwar das Gesetz etwas von Christo gelehret; Denn erstlich zeiget es die Sünde vnd die Verdamnüß / treibet zur Verzweiffelung / vnd damit bezeuget es / daß ein Mensch andere Verheissungen suchen muß / der will selig werden. Zum andern / zeiget es Christum in vielfältigen Fürbilden. Dennoch hat es die Leut vnterm Joch gefangen gehalten / vnd mit vielen Ceremonien beschweret. Aber diese Beschwerung mu-

ter zu gebrauchen / vnd im Zwange zu halten: Also hat das Gesetz mit seinen Satzungen zwar nicht auffgehoben die Verheissung von dem Segen in Christo / das ist von Vergebung der Sünden / vnd ewiger Seligkeit; doch es den Glaubigen nicht gestattet der Freyheit zu geniessen; sondern sie sind verbunden an mancherley Reinigung / Besprengung / Opffern / vnd andere Gewonheiten / als daß deß Seele solte außgerottet werden auß Israel / welcher solche Satzunge nicht hielt. Es ließ zwar das Gesetze die Glaubigen hinein sehen in das Heilige / das ist auff den Segen in Christo / aber nicht ohn den Vorhang vieler Ceremonien / vnd darinnen waren die Glaubigen einem Knechte gleich / ob sie wol Erben waren. Denn ein Knecht ist / der das Theil / das er von den Gütern seines Herrn bekompt / nicht als ein Sohn ererbet / sondern als ein Lohn verdienet / vnd muß es sich sawr werden lassen. Also hatten zwar die Glaubigen im Alten Testament das ewige Leben durch Erbschafft / in dem es jhnen durch Christum / als Gottes Kindern / auß Gnaden geschenckt ward / doch musten sie an vielerley Satzungen sich halten / gleichsam als solten sie das ewige Leben nicht ererben / sondern mit Wercken vnd vieler Mühe verdienen / daß also damals zwischen dem Erben vñ einem Knecht in diesem Stück kein Vnterscheid gewesen. Von dieser Dienstbarkeit redet der Apostel im 3. Cap. an die Galater also: Ehe der Glaube kam / wurden wir vnter dem Gesetz verwahret vnd verschlossen / Das Gesetz ist vnser Zuchtmeister gewesen auff Christum. Damit angedeutet wird / daß zwar das Gesetz etwas von Christo gelehret; Denn erstlich zeiget es die Sünde vnd die Verdamnüß / treibet zur Verzweiffelung / vnd damit bezeuget es / daß ein Mensch andere Verheissungen suchen muß / der will selig werden. Zum andern / zeiget es Christum in vielfältigen Fürbilden. Dennoch hat es die Leut vnterm Joch gefangen gehalten / vnd mit vielen Ceremonien beschweret. Aber diese Beschwerung mu-

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[144/0164] ter zu gebrauchen / vnd im Zwange zu halten: Also hat das Gesetz mit seinen Satzungen zwar nicht auffgehoben die Verheissung von dem Segen in Christo / das ist von Vergebung der Sünden / vnd ewiger Seligkeit; doch es den Glaubigen nicht gestattet der Freyheit zu geniessen; sondern sie sind verbunden an mancherley Reinigung / Besprengung / Opffern / vnd andere Gewonheiten / als daß deß Seele solte außgerottet werden auß Israel / welcher solche Satzunge nicht hielt. Es ließ zwar das Gesetze die Glaubigen hinein sehen in das Heilige / das ist auff den Segen in Christo / aber nicht ohn den Vorhang vieler Ceremonien / vnd darinnen waren die Glaubigen einem Knechte gleich / ob sie wol Erben waren. Denn ein Knecht ist / der das Theil / das er von den Gütern seines Herrn bekompt / nicht als ein Sohn ererbet / sondern als ein Lohn verdienet / vnd muß es sich sawr werden lassen. Also hatten zwar die Glaubigen im Alten Testament das ewige Leben durch Erbschafft / in dem es jhnen durch Christum / als Gottes Kindern / auß Gnaden geschenckt ward / doch musten sie an vielerley Satzungen sich halten / gleichsam als solten sie das ewige Leben nicht ererben / sondern mit Wercken vnd vieler Mühe verdienen / daß also damals zwischen dem Erben vñ einem Knecht in diesem Stück kein Vnterscheid gewesen. Von dieser Dienstbarkeit redet der Apostel im 3. Cap. an die Galater also: Ehe der Glaube kam / wurden wir vnter dem Gesetz verwahret vnd verschlossen / Das Gesetz ist vnser Zuchtmeister gewesen auff Christum. Damit angedeutet wird / daß zwar das Gesetz etwas von Christo gelehret; Denn erstlich zeiget es die Sünde vnd die Verdamnüß / treibet zur Verzweiffelung / vnd damit bezeuget es / daß ein Mensch andere Verheissungen suchen muß / der will selig werden. Zum andern / zeiget es Christum in vielfältigen Fürbilden. Dennoch hat es die Leut vnterm Joch gefangen gehalten / vnd mit vielen Ceremonien beschweret. Aber diese Beschwerung mu-

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/164>, abgerufen am 26.11.2024.