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Magirus, Johannes: Notwendige und warhaffte Antwort M. Iohannis Magiri, ... Auff die schmähliche ungegründte Abfertigung, und unbefügte vermeindte Retorsion Doctor Marxen zum Lamm. Tübingen, 1593.

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Synaxis oder Versamlung ist / wo zween oder drey in Christi Namen zusammen kommen / da auch Christus mitten vnder jhnen zusein versprochen: Matth. 18. cap. In massen auch die Apostel selbst hin vnnd wider in den Häusern geprediget / vnnd das Sacrament des H. Abendmals gehalten haben.

So haben wir ferrner das Zeugnus der vralten Christlichen Kirchen / wie man findet bey dem Eusebio lib. 6. cap. 42. de Serapione, &c. Daß man den Krancken / die nicht zur offentlichen Communion haben kommen mögen / durch den Presbyterum oder Diaconum das H. Nachtmal zu Hause geschickt habe. Vnnd Cyprianus ad Cornelium Papam Epist. 2. de Coena Domini, schreibet:

Non inermes & nudos relinquamus morientes: sed protectione sanguinis & corporis Christi muniamus. Das ist:

Wir sollen die Sterbenden nicht wehrloß vnnd bloß lassen / sondern sollen sie bewahren mit der Bedeckung des Leibs vnd Bluts Christi.

Auß welchen Zeugnussen zusehen / daß man auch vor zeiten den Märterern / vnnd andern Sterbenden das H. Nachtmal gereicht / vnd zureichen befohlen habe.

Will nun D. Marx zum Lamm dises Viatici nicht / sondern es beliebet jhm auff gute grobe Sacramentierische

Synaxis oder Versamlung ist / wo zween oder drey in Christi Namen zusammen kommen / da auch Christus mitten vnder jhnen zusein versprochen: Matth. 18. cap. In massen auch die Apostel selbst hin vnnd wider in den Häusern geprediget / vnnd das Sacrament des H. Abendmals gehalten haben.

So haben wir ferrner das Zeugnus der vralten Christlichen Kirchen / wie man findet bey dem Eusebio lib. 6. cap. 42. de Serapione, &c. Daß man den Krancken / die nicht zur offentlichen Communion haben kommen mögen / durch den Presbyterum oder Diaconum das H. Nachtmal zu Hause geschickt habe. Vnnd Cyprianus ad Cornelium Papam Epist. 2. de Coena Domini, schreibet:

Non inermes & nudos relinquamus morientes: sed protectione sanguinis & corporis Christi muniamus. Das ist:

Wir sollen die Sterbenden nicht wehrloß vnnd bloß lassen / sondern sollen sie bewahren mit der Bedeckung des Leibs vnd Bluts Christi.

Auß welchen Zeugnussen zusehen / daß man auch vor zeiten den Märterern / vnnd andern Sterbenden das H. Nachtmal gereicht / vnd zureichen befohlen habe.

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[20/0070] Synaxis oder Versamlung ist / wo zween oder drey in Christi Namen zusammen kommen / da auch Christus mitten vnder jhnen zusein versprochen: Matth. 18. cap. In massen auch die Apostel selbst hin vnnd wider in den Häusern geprediget / vnnd das Sacrament des H. Abendmals gehalten haben. So haben wir ferrner das Zeugnus der vralten Christlichen Kirchen / wie man findet bey dem Eusebio lib. 6. cap. 42. de Serapione, &c. Daß man den Krancken / die nicht zur offentlichen Communion haben kommen mögen / durch den Presbyterum oder Diaconum das H. Nachtmal zu Hause geschickt habe. Vnnd Cyprianus ad Cornelium Papam Epist. 2. de Coena Domini, schreibet: Non inermes & nudos relinquamus morientes: sed protectione sanguinis & corporis Christi muniamus. Das ist: Wir sollen die Sterbenden nicht wehrloß vnnd bloß lassen / sondern sollen sie bewahren mit der Bedeckung des Leibs vnd Bluts Christi. Auß welchen Zeugnussen zusehen / daß man auch vor zeiten den Märterern / vnnd andern Sterbenden das H. Nachtmal gereicht / vnd zureichen befohlen habe. Will nun D. Marx zum Lam̃ dises Viatici nicht / sondern es beliebet jhm auff gute grobe Sacramentierische

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Notwendige und warhaffte Antwort M. Iohannis Magiri, ... Auff die schmähliche ungegründte Abfertigung, und unbefügte vermeindte Retorsion Doctor Marxen zum Lamm. Tübingen, 1593, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_antwort_1593/70>, abgerufen am 21.11.2024.