Magirus, Johannes: Notwendige und warhaffte Antwort M. Iohannis Magiri, ... Auff die schmähliche ungegründte Abfertigung, und unbefügte vermeindte Retorsion Doctor Marxen zum Lamm. Tübingen, 1593.Synaxis oder Versamlung ist / wo zween oder drey in Christi Namen zusammen kommen / da auch Christus mitten vnder jhnen zusein versprochen: Matth. 18. cap. In massen auch die Apostel selbst hin vnnd wider in den Häusern geprediget / vnnd das Sacrament des H. Abendmals gehalten haben. So haben wir ferrner das Zeugnus der vralten Christlichen Kirchen / wie man findet bey dem Eusebio lib. 6. cap. 42. de Serapione, &c. Daß man den Krancken / die nicht zur offentlichen Communion haben kommen mögen / durch den Presbyterum oder Diaconum das H. Nachtmal zu Hause geschickt habe. Vnnd Cyprianus ad Cornelium Papam Epist. 2. de Coena Domini, schreibet: Non inermes & nudos relinquamus morientes: sed protectione sanguinis & corporis Christi muniamus. Das ist: Wir sollen die Sterbenden nicht wehrloß vnnd bloß lassen / sondern sollen sie bewahren mit der Bedeckung des Leibs vnd Bluts Christi. Auß welchen Zeugnussen zusehen / daß man auch vor zeiten den Märterern / vnnd andern Sterbenden das H. Nachtmal gereicht / vnd zureichen befohlen habe. Will nun D. Marx zum Lamm dises Viatici nicht / sondern es beliebet jhm auff gute grobe Sacramentierische Synaxis oder Versamlung ist / wo zween oder drey in Christi Namen zusammen kommen / da auch Christus mitten vnder jhnen zusein versprochen: Matth. 18. cap. In massen auch die Apostel selbst hin vnnd wider in den Häusern geprediget / vnnd das Sacrament des H. Abendmals gehalten haben. So haben wir ferrner das Zeugnus der vralten Christlichen Kirchen / wie man findet bey dem Eusebio lib. 6. cap. 42. de Serapione, &c. Daß man den Krancken / die nicht zur offentlichen Communion haben kommen mögen / durch den Presbyterum oder Diaconum das H. Nachtmal zu Hause geschickt habe. Vnnd Cyprianus ad Cornelium Papam Epist. 2. de Coena Domini, schreibet: Non inermes & nudos relinquamus morientes: sed protectione sanguinis & corporis Christi muniamus. Das ist: Wir sollen die Sterbenden nicht wehrloß vnnd bloß lassen / sondern sollen sie bewahren mit der Bedeckung des Leibs vnd Bluts Christi. Auß welchen Zeugnussen zusehen / daß man auch vor zeiten den Märterern / vnnd andern Sterbenden das H. Nachtmal gereicht / vnd zureichen befohlen habe. Will nun D. Marx zum Lam̃ dises Viatici nicht / sondern es beliebet jhm auff gute grobe Sacramentierische <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0070" n="20"/> Synaxis oder Versamlung ist / wo zween oder drey in Christi Namen zusammen kommen / da auch Christus mitten vnder jhnen zusein versprochen: Matth. 18. cap. In massen auch die Apostel selbst hin vnnd wider in den Häusern geprediget / vnnd das Sacrament des H. Abendmals gehalten haben.</p> <p>So haben wir ferrner das Zeugnus der vralten Christlichen Kirchen / wie man findet bey dem Eusebio lib. 6. cap. 42. de Serapione, &c. Daß man den Krancken / die nicht zur offentlichen Communion haben kommen mögen / durch den Presbyterum oder Diaconum das H. Nachtmal zu Hause geschickt habe. Vnnd Cyprianus ad Cornelium Papam Epist. 2. de Coena Domini, schreibet:</p> <p>Non inermes & nudos relinquamus morientes: sed protectione sanguinis & corporis Christi muniamus. Das ist:</p> <p>Wir sollen die Sterbenden nicht wehrloß vnnd bloß lassen / sondern sollen sie bewahren mit der Bedeckung des Leibs vnd Bluts Christi.</p> <p>Auß welchen Zeugnussen zusehen / daß man auch vor zeiten den Märterern / vnnd andern Sterbenden das H. Nachtmal gereicht / vnd zureichen befohlen habe.</p> <p>Will nun D. Marx zum Lam̃ dises Viatici nicht / sondern es beliebet jhm auff gute grobe Sacramentierische </p> </div> </body> </text> </TEI> [20/0070]
Synaxis oder Versamlung ist / wo zween oder drey in Christi Namen zusammen kommen / da auch Christus mitten vnder jhnen zusein versprochen: Matth. 18. cap. In massen auch die Apostel selbst hin vnnd wider in den Häusern geprediget / vnnd das Sacrament des H. Abendmals gehalten haben.
So haben wir ferrner das Zeugnus der vralten Christlichen Kirchen / wie man findet bey dem Eusebio lib. 6. cap. 42. de Serapione, &c. Daß man den Krancken / die nicht zur offentlichen Communion haben kommen mögen / durch den Presbyterum oder Diaconum das H. Nachtmal zu Hause geschickt habe. Vnnd Cyprianus ad Cornelium Papam Epist. 2. de Coena Domini, schreibet:
Non inermes & nudos relinquamus morientes: sed protectione sanguinis & corporis Christi muniamus. Das ist:
Wir sollen die Sterbenden nicht wehrloß vnnd bloß lassen / sondern sollen sie bewahren mit der Bedeckung des Leibs vnd Bluts Christi.
Auß welchen Zeugnussen zusehen / daß man auch vor zeiten den Märterern / vnnd andern Sterbenden das H. Nachtmal gereicht / vnd zureichen befohlen habe.
Will nun D. Marx zum Lam̃ dises Viatici nicht / sondern es beliebet jhm auff gute grobe Sacramentierische
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