Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592.auß dem Mund genommen / vnd zu abschewlichem Zauberwerck vnd Abgötterey mißbraucht haben. Welches von dergleichen Gottlosen verzweiffleten Leuten vil leichter geschehen köndte / so jhnen das Brot in die Händ gegeben würde. Wir lassen vns aber die vrsach nicht gefallen / die in diser VerordnungPag. 19. vom Concilio zu Rouan fürgewendet worden / als ob die vngewethte Händ der Leien nicht würdig weren / solche heilige Gaben darmit anzurüren. Dann wir / Gott lob / wol wissen / daß nicht allein der Glaubigen Mund / (darmit sie ja solche Gaben berüren müssen) sonder auch jhre Händ / vnd gantzer Leib vnnd Seel / vmb Christi willen /Joan. 15. Tit 1. für rein vnd heilig gehalten werden / vnd kein vnderschid ist des geweichten oder vngeweichten. WAS dann diser Caluinist zum vierdten klagt / daß /Pag. 19. da der HERr Christus seine Jünger hab heissen das Brot essen / wir solch Essen ziehen auff den Leib des HERRn / etc. gehört solches Stuck nicht fürnemlich vnder die eusserliche sichtbare Ceremonien / sondern vnder die Lehr vom heiligen Abentmal / da gehandelt werden soll / was das für ein Speiß vnd Tranck sey / die vns im Abentmal der HERR Christus zuessen vnnd zutrincken gestifftet hab / vnd gebe. Dahin wir es auch sparen wöllen. Hergegen erzehlet er hernach vnder der Verheissung vnnd Lehr noch zwey Stuck / welche nicht daselbst hin / sondern vnder die eusserlichen / vnnd zwar vnder die allergeringsten Ceremonien (die dem heiligen Abentmal lediglich nichts geben oder nemen) gehören. Auß welcher vnordenlichen Erzehlung man abnemen kan / wie vngereimbt vnnd vnrichtig das Hirn in disem Caluinischen Kopff lige. Wir wöllen aber kurtzen Gegenbericht von denselben zweien Stucken anhören. Das eine ist vom gebrauch des Kelchs. Vnnd bringt diser CaluinistPag. 24. auß dem Griechisen Text für / daß derselbig schlecht von einem Trinckgeschirr in gemein rede / vnnd nicht anzeige / wie dasselbig formiert / ob es ein Becher / Krauß / Kanne / oder Krug / auch nicht / ob es von Silber / Gold / Stein / Glas / oder auß einer andern Materien auß dem Mund genommen / vnd zu abschewlichem Zauberwerck vnd Abgötterey mißbraucht haben. Welches von dergleichen Gottlosen verzweiffleten Leuten vil leichter geschehen köndte / so jhnen das Brot in die Händ gegeben würde. Wir lassen vns aber die vrsach nicht gefallen / die in diser VerordnungPag. 19. vom Concilio zu Rouan fürgewendet worden / als ob die vngewethte Händ der Leien nicht würdig weren / solche heilige Gaben darmit anzurüren. Dañ wir / Gott lob / wol wissen / daß nicht allein der Glaubigen Mund / (darmit sie ja solche Gaben berüren müssen) sonder auch jhre Händ / vnd gantzer Leib vnnd Seel / vmb Christi willen /Joan. 15. Tit 1. für rein vñ heilig gehalten werden / vnd kein vnderschid ist des geweichten oder vngeweichten. WAS dann diser Caluinist zum vierdten klagt / daß /Pag. 19. da der HERr Christus seine Jünger hab heissen das Brot essen / wir solch Essen ziehen auff den Leib des HERRn / etc. gehört solches Stuck nicht fürnemlich vnder die eusserliche sichtbare Ceremonien / sondern vnder die Lehr vom heiligen Abentmal / da gehandelt werden soll / was das für ein Speiß vnd Tranck sey / die vns im Abentmal der HERR Christus zuessen vnnd zutrincken gestifftet hab / vnd gebe. Dahin wir es auch sparen wöllen. Hergegen erzehlet er hernach vnder der Verheissung vnnd Lehr noch zwey Stuck / welche nicht daselbst hin / sondern vnder die eusserlichen / vnnd zwar vnder die allergeringsten Ceremonien (die dem heiligen Abentmal lediglich nichts geben oder nemen) gehören. Auß welcher vnordenlichen Erzehlung man abnemen kan / wie vngereimbt vnnd vnrichtig das Hirn in disem Caluinischen Kopff lige. Wir wöllen aber kurtzen Gegenbericht von denselben zweien Stucken anhören. Das eine ist vom gebrauch des Kelchs. Vnnd bringt diser CaluinistPag. 24. auß dem Griechisen Text für / daß derselbig schlecht von einem Trinckgeschirr in gemein rede / vnnd nicht anzeige / wie dasselbig formiert / ob es ein Becher / Krauß / Kanne / oder Krug / auch nicht / ob es von Silber / Gold / Stein / Glas / oder auß einer andern Materien <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0027" n="25"/> auß dem Mund genommen / vnd zu abschewlichem Zauberwerck vnd Abgötterey mißbraucht haben. Welches von dergleichen Gottlosen verzweiffleten Leuten vil leichter geschehen köndte / so jhnen das Brot in die Händ gegeben würde.</p> <p>Wir lassen vns aber die vrsach nicht gefallen / die in diser Verordnung<note place="right">Pag. 19.</note> vom Concilio zu Rouan fürgewendet worden / als ob die vngewethte Händ der Leien nicht würdig weren / solche heilige Gaben darmit anzurüren. 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Dahin wir es auch sparen wöllen.</p> <p>Hergegen erzehlet er hernach vnder der Verheissung vnnd Lehr noch zwey Stuck / welche nicht daselbst hin / sondern vnder die eusserlichen / vnnd zwar vnder die allergeringsten Ceremonien (die dem heiligen Abentmal lediglich nichts geben oder nemen) gehören. Auß welcher vnordenlichen Erzehlung man abnemen kan / wie vngereimbt vnnd vnrichtig das Hirn in disem Caluinischen Kopff lige. Wir wöllen aber kurtzen Gegenbericht von denselben zweien Stucken anhören.</p> <p>Das eine ist vom gebrauch des Kelchs. Vnnd bringt diser Caluinist<note place="right">Pag. 24.</note> auß dem Griechisen Text für / daß derselbig schlecht von einem Trinckgeschirr in gemein rede / vnnd nicht anzeige / wie dasselbig formiert / ob es ein Becher / Krauß / Kanne / oder Krug / auch nicht / ob es von Silber / Gold / Stein / Glas / oder auß einer andern Materien </p> </div> </body> </text> </TEI> [25/0027]
auß dem Mund genommen / vnd zu abschewlichem Zauberwerck vnd Abgötterey mißbraucht haben. Welches von dergleichen Gottlosen verzweiffleten Leuten vil leichter geschehen köndte / so jhnen das Brot in die Händ gegeben würde.
Wir lassen vns aber die vrsach nicht gefallen / die in diser Verordnung vom Concilio zu Rouan fürgewendet worden / als ob die vngewethte Händ der Leien nicht würdig weren / solche heilige Gaben darmit anzurüren. Dañ wir / Gott lob / wol wissen / daß nicht allein der Glaubigen Mund / (darmit sie ja solche Gaben berüren müssen) sonder auch jhre Händ / vnd gantzer Leib vnnd Seel / vmb Christi willen / für rein vñ heilig gehalten werden / vnd kein vnderschid ist des geweichten oder vngeweichten.
Pag. 19.
Joan. 15. Tit 1. WAS dann diser Caluinist zum vierdten klagt / daß / da der HERr Christus seine Jünger hab heissen das Brot essen / wir solch Essen ziehen auff den Leib des HERRn / etc. gehört solches Stuck nicht fürnemlich vnder die eusserliche sichtbare Ceremonien / sondern vnder die Lehr vom heiligen Abentmal / da gehandelt werden soll / was das für ein Speiß vnd Tranck sey / die vns im Abentmal der HERR Christus zuessen vnnd zutrincken gestifftet hab / vnd gebe. Dahin wir es auch sparen wöllen.
Pag. 19. Hergegen erzehlet er hernach vnder der Verheissung vnnd Lehr noch zwey Stuck / welche nicht daselbst hin / sondern vnder die eusserlichen / vnnd zwar vnder die allergeringsten Ceremonien (die dem heiligen Abentmal lediglich nichts geben oder nemen) gehören. Auß welcher vnordenlichen Erzehlung man abnemen kan / wie vngereimbt vnnd vnrichtig das Hirn in disem Caluinischen Kopff lige. Wir wöllen aber kurtzen Gegenbericht von denselben zweien Stucken anhören.
Das eine ist vom gebrauch des Kelchs. Vnnd bringt diser Caluinist auß dem Griechisen Text für / daß derselbig schlecht von einem Trinckgeschirr in gemein rede / vnnd nicht anzeige / wie dasselbig formiert / ob es ein Becher / Krauß / Kanne / oder Krug / auch nicht / ob es von Silber / Gold / Stein / Glas / oder auß einer andern Materien
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