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Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592.

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ser Schwermer / eins fürnemen theils / seiner Proposition vnnd fürhabens / da sie lehren vnnd erinnern wöllen / daß man nicht scheltwort mitPag. 3. scheltworten / oder böses mit bösem vergelten solle. Aber es gehet mitPag. 12. jhm / wie der HErr Christus sagt / Sie sagens wol / vnnd thunsMatt. 23. nicht. Vnnd bescheinet sich auch hierauß / daß er ein vnbedächtiger Schwermer sein muß / weil er sein eigne Lehr so bald in vergeß stelt.

Dises sey also zu erklärung dises vermeintlich genannten Christlichen Schwermers vermeldet / da angezeigt worden / was für Leut heutigs tags mit solchem Namen verstanden / Nemlich / die von Gottes Wort ab / vnd auff jren eignen Wohn schwermen. Vnd daß rechte Christensolchen Namen von Hertzen sollen fliehen / sich dessen schämen / vnd nicht vnuerantwortet auff jhnen ligen lassen. Es würdt mir aber diser Schwermer nicht verargen / daß ich jhne bey dem Namen / welchen er jhme selbs gegeben / in diser erklärung nennen wöllen Dann ob wol sich die Christen / der Lehr Christi vnnd Petri nach der schmach vnd scheltwort enthalten sollen: Jedoch / so ist diß kein scheltwort / auch kein vnzeittigs verdammen / schändung oder lästerung frommer vnschuldiger Leut (darfür es diser Schwermer haltet) sonder ein schuldigePag. 18. / trewe / vnd den einfältigen ein notwendige warnung / wann getrewe Lehrer / die falsche Propheten / Wolff: vnnd die Sectierer / Schwermer nennen / darmit man sich vor jhrer falschen vnnd schädlichenSanat, non mordet, qui tibi vera refert. Lehr zuhüten wisse.

Weil aber diser Schwermer mit seinem Namen also pranget / daß er gleich vornen am allerersten Blat denseiben mit ettlichen Reimen zieren wöllen: so sollen gemelte Reimen jhme zu Ehren / allhie zum Beschluß wider erholt werden. Vnd darmit solche Reimen jhme mit reichlichem Wucher vnd Vberfluß wider zu Hauß kommen / seind sie mit versibus intercalaribus (das ist / mit andern Reimen / so darzwischen gesetzt) als mit einer Zugab gemehrt vnd verbessert worden / vnnd lauten also:

ser Schwermer / eins fürnemen theils / seiner Proposition vnnd fürhabens / da sie lehren vnnd erinnern wöllen / daß man nicht scheltwort mitPag. 3. scheltworten / oder böses mit bösem vergelten solle. Aber es gehet mitPag. 12. jhm / wie der HErr Christus sagt / Sie sagens wol / vnnd thunsMatt. 23. nicht. Vnnd bescheinet sich auch hierauß / daß er ein vnbedächtiger Schwermer sein muß / weil er sein eigne Lehr so bald in vergeß stelt.

Dises sey also zu erklärung dises vermeintlich genannten Christlichen Schwermers vermeldet / da angezeigt worden / was für Leut heutigs tags mit solchem Namen verstanden / Nemlich / die von Gottes Wort ab / vnd auff jren eignen Wohn schwermen. Vnd daß rechte Christensolchen Namen von Hertzen sollen fliehen / sich dessen schämen / vnd nicht vnuerantwortet auff jhnen ligen lassen. Es würdt mir aber diser Schwermer nicht verargen / daß ich jhne bey dem Namen / welchen er jhme selbs gegeben / in diser erklärung nennen wöllen Dann ob wol sich die Christen / der Lehr Christi vnnd Petri nach der schmach vnd scheltwort enthalten sollen: Jedoch / so ist diß kein scheltwort / auch kein vnzeittigs verdammen / schändung oder lästerung frommer vnschuldiger Leut (darfür es diser Schwermer haltet) sonder ein schuldigePag. 18. / trewe / vnd den einfältigen ein notwendige warnung / wann getrewe Lehrer / die falsche Propheten / Wolff: vnnd die Sectierer / Schwermer nennen / darmit man sich vor jhrer falschen vnnd schädlichenSanat, non mordet, qui tibi vera refert. Lehr zuhüten wisse.

Weil aber diser Schwermer mit seinem Namen also pranget / daß er gleich vornen am allerersten Blat denseiben mit ettlichen Reimen zieren wöllen: so sollen gemelte Reimen jhme zu Ehren / allhie zum Beschluß wider erholt werden. Vnd darmit solche Reimen jhme mit reichlichem Wucher vnd Vberfluß wider zu Hauß kom̃en / seind sie mit versibus intercalaribus (das ist / mit andern Reimen / so darzwischen gesetzt) als mit einer Zugab gemehrt vnd verbessert worden / vnnd lauten also:

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[81/0083] ser Schwermer / eins fürnemen theils / seiner Proposition vnnd fürhabens / da sie lehren vnnd erinnern wöllen / daß man nicht scheltwort mit scheltworten / oder böses mit bösem vergelten solle. Aber es gehet mit jhm / wie der HErr Christus sagt / Sie sagens wol / vnnd thuns nicht. Vnnd bescheinet sich auch hierauß / daß er ein vnbedächtiger Schwermer sein muß / weil er sein eigne Lehr so bald in vergeß stelt. Pag. 3. Pag. 12. Matt. 23. Dises sey also zu erklärung dises vermeintlich genannten Christlichen Schwermers vermeldet / da angezeigt worden / was für Leut heutigs tags mit solchem Namen verstanden / Nemlich / die von Gottes Wort ab / vnd auff jren eignen Wohn schwermen. Vnd daß rechte Christensolchen Namen von Hertzen sollen fliehen / sich dessen schämen / vnd nicht vnuerantwortet auff jhnen ligen lassen. Es würdt mir aber diser Schwermer nicht verargen / daß ich jhne bey dem Namen / welchen er jhme selbs gegeben / in diser erklärung nennen wöllen Dann ob wol sich die Christen / der Lehr Christi vnnd Petri nach der schmach vnd scheltwort enthalten sollen: Jedoch / so ist diß kein scheltwort / auch kein vnzeittigs verdammen / schändung oder lästerung frommer vnschuldiger Leut (darfür es diser Schwermer haltet) sonder ein schuldige / trewe / vnd den einfältigen ein notwendige warnung / wann getrewe Lehrer / die falsche Propheten / Wolff: vnnd die Sectierer / Schwermer nennen / darmit man sich vor jhrer falschen vnnd schädlichen Lehr zuhüten wisse. Pag. 18. Sanat, non mordet, qui tibi vera refert. Weil aber diser Schwermer mit seinem Namen also pranget / daß er gleich vornen am allerersten Blat denseiben mit ettlichen Reimen zieren wöllen: so sollen gemelte Reimen jhme zu Ehren / allhie zum Beschluß wider erholt werden. Vnd darmit solche Reimen jhme mit reichlichem Wucher vnd Vberfluß wider zu Hauß kom̃en / seind sie mit versibus intercalaribus (das ist / mit andern Reimen / so darzwischen gesetzt) als mit einer Zugab gemehrt vnd verbessert worden / vnnd lauten also:

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_bericht_1592/83>, abgerufen am 21.11.2024.