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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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weren. Darauff sich D. Luther hinwiderumb erklärt / daß er zu Christlicher einigkeit / souil an jme / nichts wölte erwinden lassen.

Dann in obgemelten Augspurgischen Articuln / wölche Bucerus in Namen des Ministerij zu Augspurg gestellet / ist vil guts dings verfaßt gewesen / wölches D. Luther dem einfältigen verstand der wort nach anderst nicht annemen hat können (sonderlich auff so vilfältige schreiben vnd erbieten) dann als ob es alles der Christlichen Augspurgischen ersten Confession gemeß gemeint were. Deren Articuln will ich etliche (auß des Vuolfij Histori selbs) erzelen.

Ambr. Vuolf. Pag. 14.

Der sechst Articul lautet also: Wir glauben / lehrn vnd bekennen / daß im heiligen Nachtmal warhafftiglich gereicht vnd entpfangen werde / nicht allein Brot vnd Wein / als heilige Wortzeichen / sonder auch zugleich vnd fürnemlich des Herrn Leib vnd Blut / mit den sichtbarlichen Wortzeichen Brot vnd Wein.

Pag. 15.

Der zwölfft Articul lauttet also: Dieweil vns dann allhie der Leib vnd Blut Christi mit den leiblichen Wortzeichen Brot vnd Wein gegeben würdt: so wöllen wir vns nicht beschwären zubekennen / daß es gegeben vnd entpfangen werde leiblich in die Hand vnd Mund.

Pag. 16.

Der dreizehend Articul: Jedoch daß wir die außlegung Lutheri darzu thon / daß nemlich dise entpfindtliche Werck in die Hand vnd Mund zunemen / dieweil solches eigentlich dem Brot vnd Wein gebüret / vnd an denselben geschicht / von dem Leib vnd

weren. Darauff sich D. Luther hinwiderumb erklärt / daß er zu Christlicher einigkeit / souil an jme / nichts wölte erwinden lassen.

Dann in obgemelten Augspurgischen Articuln / wölche Bucerus in Namen des Ministerij zu Augspurg gestellet / ist vil guts dings verfaßt gewesen / wölches D. Luther dem einfältigen verstand der wort nach anderst nicht annemen hat können (sonderlich auff so vilfältige schreiben vnd erbieten) dann als ob es alles der Christlichen Augspurgischen ersten Confession gemeß gemeint were. Deren Articuln will ich etliche (auß des Vuolfij Histori selbs) erzelen.

Ambr. Vuolf. Pag. 14.

Der sechst Articul lautet also: Wir glauben / lehrn vnd bekennen / daß im heiligen Nachtmal warhafftiglich gereicht vnd entpfangen werde / nicht allein Brot vnd Wein / als heilige Wortzeichen / sonder auch zugleich vnd fürnemlich des Herrn Leib vnd Blut / mit den sichtbarlichen Wortzeichen Brot vnd Wein.

Pag. 15.

Der zwölfft Articul lauttet also: Dieweil vns dann allhie der Leib vnd Blut Christi mit den leiblichen Wortzeichen Brot vnd Wein gegeben würdt: so wöllen wir vns nicht beschwären zubekennen / daß es gegeben vñ entpfangen werde leiblich in die Hand vnd Mund.

Pag. 16.

Der dreizehend Articul: Jedoch daß wir die außlegung Lutheri darzu thon / daß nemlich dise entpfindtliche Werck in die Hand vnd Mund zunemen / dieweil solches eigentlich dem Brot vnd Wein gebüret / vnd an denselben geschicht / von dem Leib vnd

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[38/0050] weren. Darauff sich D. Luther hinwiderumb erklärt / daß er zu Christlicher einigkeit / souil an jme / nichts wölte erwinden lassen. Dann in obgemelten Augspurgischen Articuln / wölche Bucerus in Namen des Ministerij zu Augspurg gestellet / ist vil guts dings verfaßt gewesen / wölches D. Luther dem einfältigen verstand der wort nach anderst nicht annemen hat können (sonderlich auff so vilfältige schreiben vnd erbieten) dann als ob es alles der Christlichen Augspurgischen ersten Confession gemeß gemeint were. Deren Articuln will ich etliche (auß des Vuolfij Histori selbs) erzelen. Der sechst Articul lautet also: Wir glauben / lehrn vnd bekennen / daß im heiligen Nachtmal warhafftiglich gereicht vnd entpfangen werde / nicht allein Brot vnd Wein / als heilige Wortzeichen / sonder auch zugleich vnd fürnemlich des Herrn Leib vnd Blut / mit den sichtbarlichen Wortzeichen Brot vnd Wein. Der zwölfft Articul lauttet also: Dieweil vns dann allhie der Leib vnd Blut Christi mit den leiblichen Wortzeichen Brot vnd Wein gegeben würdt: so wöllen wir vns nicht beschwären zubekennen / daß es gegeben vñ entpfangen werde leiblich in die Hand vnd Mund. Der dreizehend Articul: Jedoch daß wir die außlegung Lutheri darzu thon / daß nemlich dise entpfindtliche Werck in die Hand vnd Mund zunemen / dieweil solches eigentlich dem Brot vnd Wein gebüret / vnd an denselben geschicht / von dem Leib vnd

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/50>, abgerufen am 29.04.2024.