Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.wort / vnd auß des Buceri vnd Capitonis relation anderstAmbr. Vuolf. Pag. 318. nicht verstehn können / dann daß Lutherus den Handel diser heiligen Einigkeit / wol vnd gut meinet: vnd mit hinlegung aller vorigen schärpff vnd verdachts in trewen zubefürdern begerte: deßgleichen auch jr zu Basel gestelte Confession / zusampt der drauff erfolgten Declaration, wie sie Luthero schrifftlich zugeschickt / zu gutem gefallen anneme / etc. Sie haben auch mit gutem willen die Erklärung Lutheri angenommen / daß nemlich Lutherus fest bey dem Articul des Glaubens / Auffgefahren gen Himmel / sitzend zur Gerechten Hand Gottes / von dannen er zukünfftig / etc. bleibe / vnd keiner Auffart noch Niderfart / die da geschehen soll / gedencke: vnd also keine Gegenwertigkeit oder niessung des Leibs vnd Bluts Christi im heiligen Abentmal setze / auß dero etwas folgete / daß der waren Menschwerdung vnd Himmelfart Christi / seiner Himmlischen Glori / den Articuln vnsers Christlichen Glaubens / noch andern orten der Schrifft widerig / oder in einichen wegentgegen sein möchte. Dargegen haben sie sich auch gegen Herrn Luthero mit disen worten erklärt: Wir auch dargegen nicht wöllen / daß im Abentmal allein blosse oder lehre Zeichen / sonder auch der Leib vnd das Blut des Herrn entpfangen vnd genossen werde / Also daß dis an jm selbs allein durch das glaubig Gemüth warlich begriffen vnd entpfunden werde. Darnach erbieten sie sich alles dessen / was zu bestendigem frid vnd einigkeit dienstlich sein möge. wort / vnd auß des Buceri vñ Capitonis relation anderstAmbr. Vuolf. Pag. 318. nicht verstehn können / dañ daß Lutherus den Handel diser heiligen Einigkeit / wol vnd gut meinet: vnd mit hinlegung aller vorigen schärpff vñ verdachts in trewen zubefürdern begerte: deßgleichen auch jr zu Basel gestelte Confession / zusampt der drauff erfolgten Declaration, wie sie Luthero schrifftlich zugeschickt / zu gutem gefallen anneme / etc. Sie haben auch mit gutem willen die Erklärung Lutheri angenommen / daß nemlich Lutherus fest bey dem Articul des Glaubens / Auffgefahren gen Himmel / sitzend zur Gerechten Hand Gottes / von dannen er zukünfftig / etc. bleibe / vnd keiner Auffart noch Niderfart / die da geschehen soll / gedencke: vnd also keine Gegenwertigkeit oder niessung des Leibs vnd Bluts Christi im heiligen Abentmal setze / auß dero etwas folgete / daß der waren Menschwerdung vnd Himmelfart Christi / seiner Himmlischen Glori / den Articuln vnsers Christlichen Glaubens / noch andern orten der Schrifft widerig / oder in einichen wegentgegen sein möchte. Dargegen haben sie sich auch gegen Herrn Luthero mit disen worten erklärt: Wir auch dargegen nicht wöllen / daß im Abentmal allein blosse oder lehre Zeichen / sonder auch der Leib vnd das Blut des Herrn entpfangen vñ genossen werde / Also daß dis an jm selbs allein durch das glaubig Gemüth warlich begriffen vnd entpfunden werde. Darnach erbieten sie sich alles dessen / was zu bestendigem frid vnd einigkeit dienstlich sein möge. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0081" n="69"/> wort / vnd auß des Buceri vñ Capitonis relation anderst<note place="right"><hi rendition="#i">Ambr. Vuolf. Pag.</hi> 318.</note> nicht verstehn können / dañ daß Lutherus den Handel diser heiligen Einigkeit / wol vnd gut meinet: vnd mit hinlegung aller vorigen schärpff vñ verdachts in trewen zubefürdern begerte: deßgleichen auch jr zu Basel gestelte Confession / zusampt der drauff erfolgten Declaration, wie sie Luthero schrifftlich zugeschickt / zu gutem gefallen anneme / etc. Sie haben auch mit gutem willen die Erklärung Lutheri angenommen / daß nemlich Lutherus fest bey dem Articul des Glaubens / Auffgefahren gen Himmel / sitzend zur Gerechten Hand Gottes / von dannen er zukünfftig / etc. bleibe / vnd keiner Auffart noch Niderfart / die da geschehen soll / gedencke: vnd also keine Gegenwertigkeit oder niessung des Leibs vnd Bluts Christi im heiligen Abentmal setze / auß dero etwas folgete / daß der waren Menschwerdung vnd Himmelfart Christi / seiner Himmlischen Glori / den Articuln vnsers Christlichen Glaubens / noch andern orten der Schrifft widerig / oder in einichen wegentgegen sein möchte.</p> <p>Dargegen haben sie sich auch gegen Herrn Luthero mit disen worten erklärt: Wir auch dargegen nicht wöllen / daß im Abentmal allein blosse oder lehre Zeichen / sonder auch der Leib vnd das Blut des Herrn entpfangen vñ genossen werde / Also daß dis an jm selbs allein durch das glaubig Gemüth warlich begriffen vnd entpfunden werde.</p> <p>Darnach erbieten sie sich alles dessen / was zu bestendigem frid vnd einigkeit dienstlich sein möge.</p> </div> </body> </text> </TEI> [69/0081]
wort / vnd auß des Buceri vñ Capitonis relation anderst nicht verstehn können / dañ daß Lutherus den Handel diser heiligen Einigkeit / wol vnd gut meinet: vnd mit hinlegung aller vorigen schärpff vñ verdachts in trewen zubefürdern begerte: deßgleichen auch jr zu Basel gestelte Confession / zusampt der drauff erfolgten Declaration, wie sie Luthero schrifftlich zugeschickt / zu gutem gefallen anneme / etc. Sie haben auch mit gutem willen die Erklärung Lutheri angenommen / daß nemlich Lutherus fest bey dem Articul des Glaubens / Auffgefahren gen Himmel / sitzend zur Gerechten Hand Gottes / von dannen er zukünfftig / etc. bleibe / vnd keiner Auffart noch Niderfart / die da geschehen soll / gedencke: vnd also keine Gegenwertigkeit oder niessung des Leibs vnd Bluts Christi im heiligen Abentmal setze / auß dero etwas folgete / daß der waren Menschwerdung vnd Himmelfart Christi / seiner Himmlischen Glori / den Articuln vnsers Christlichen Glaubens / noch andern orten der Schrifft widerig / oder in einichen wegentgegen sein möchte.
Ambr. Vuolf. Pag. 318. Dargegen haben sie sich auch gegen Herrn Luthero mit disen worten erklärt: Wir auch dargegen nicht wöllen / daß im Abentmal allein blosse oder lehre Zeichen / sonder auch der Leib vnd das Blut des Herrn entpfangen vñ genossen werde / Also daß dis an jm selbs allein durch das glaubig Gemüth warlich begriffen vnd entpfunden werde.
Darnach erbieten sie sich alles dessen / was zu bestendigem frid vnd einigkeit dienstlich sein möge.
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