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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Daß aber ein Vnderscheid sey / ist bißhero dermassen gründtlich erwiesen / soll auch hinfürter der Gestallt dargethan werden / daß / welchs fromb Hertz nur Lust zur Warheit hat / solchs greiffen könne.

Ist demnach zumal kindisch / daß das Gegentheil / gleich als hette es seinen Gottslästerlichen Schwarm schon erhalten / zufähret / vnd will vnser beständige Schlußrede oder Argument vmbkehren vnd also folgern:

Was getaufft / geheiliget / etc. wird / das ist vnnd kan anders nicht / denn Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht vnd dem Gesetz Gottes zu wider seyn / ausser Christo vor der Widergeburt.

Der gantze Mensch oder deß gantzen Menschen widerstrebende Natur wirdt getaufft / geheiliget.

Darumb kan sie nichts dann Erbsünde seyn / etc.

Denn erstlich nimpt es vergeblich pro confirmato & concesso, als erwiesen vnd gestanden / an / das doch im Grunde sein pur lauter Gedicht vnd nichts ist.

Wenn man deß Concordi Buchs Argument verwerffen wolte / so müst mans zuuor mit Grunde vnd Bestande widerlegt haben / ehe denn man sich solcher Inuersion / welche doch auch für sich nichts vberall taug / gebraucht hette / aber da fehlets alles an / dann solchs nicht geschehen / auch nimmermehr geschehen wird.

Zum andern / so viel aber die erste Proposition oder Rede deß Gegentheils in jhrem Argument anlangt / ist dieselbige durchauß falsch / kan auch in alle Ewigkeit mit keinem beständigen Grunde der Warheit auß der Heiligen Schrifft befestiget werden. Sintemal die Heilige Schrifft an keinem Ort / auch nicht mit einigem Wörtlein / sagt oder lehret das / was getaufft vnd geheiliget werde / das sey die Erbsünde selbst: Sondern das sagt sie / daß alle Heiden oder / das eben so viel ist / alle Menschen sollen getaufft vnd geheyliget werden. Matt. 28. Vnd Johan. 3. spricht der HERR Christus nicht: Es sey dann / daß die Erbsünde widergeboren werde / so kan sie nicht ins Himmelreich kommen: Sondern: Es sey denn / daß je-

Daß aber ein Vnderscheid sey / ist bißhero dermassen gründtlich erwiesen / soll auch hinfürter der Gestallt dargethan werdẽ / daß / welchs fromb Hertz nur Lust zur Warheit hat / solchs greiffen könne.

Ist demnach zumal kindisch / daß das Gegentheil / gleich als hette es seinen Gottslästerlichen Schwarm schon erhalten / zufähret / vnd will vnser beständige Schlußrede oder Argument vmbkehren vnd also folgern:

Was getaufft / geheiliget / etc. wird / das ist vnnd kan anders nicht / denn Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht vnd dem Gesetz Gottes zu wider seyn / ausser Christo vor der Widergeburt.

Der gantze Mensch oder deß gantzen Menschen widerstrebende Natur wirdt getaufft / geheiliget.

Darumb kan sie nichts dann Erbsünde seyn / etc.

Denn erstlich nimpt es vergeblich pro confirmato & concesso, als erwiesen vnd gestanden / an / das doch im Grunde sein pur lauter Gedicht vnd nichts ist.

Weñ man deß Concordi Buchs Argument verwerffen wolte / so müst mans zuuor mit Grunde vnd Bestande widerlegt habẽ / ehe deñ man sich solcher Inuersion / welche doch auch für sich nichts vberall taug / gebraucht hette / aber da fehlets alles an / dann solchs nicht geschehen / auch nimmermehr geschehen wird.

Zum andern / so viel aber die erste Proposition oder Rede deß Gegentheils in jhrem Argument anlangt / ist dieselbige durchauß falsch / kan auch in alle Ewigkeit mit keinem beständigen Grunde der Warheit auß der Heiligen Schrifft befestiget werden. Sintemal die Heilige Schrifft an keinem Ort / auch nicht mit einigem Wörtlein / sagt oder lehret das / was getaufft vnd geheiliget werde / das sey die Erbsünde selbst: Sondern das sagt sie / daß alle Heiden oder / das eben so viel ist / alle Menschen sollen getaufft vnd geheyliget werden. Matt. 28. Vnd Johan. 3. spricht der HERR Christus nicht: Es sey dann / daß die Erbsünde widergeboren werde / so kan sie nicht ins Himmelreich kommen: Sondern: Es sey denn / daß je-

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[0106] Daß aber ein Vnderscheid sey / ist bißhero dermassen gründtlich erwiesen / soll auch hinfürter der Gestallt dargethan werdẽ / daß / welchs fromb Hertz nur Lust zur Warheit hat / solchs greiffen könne. Ist demnach zumal kindisch / daß das Gegentheil / gleich als hette es seinen Gottslästerlichen Schwarm schon erhalten / zufähret / vnd will vnser beständige Schlußrede oder Argument vmbkehren vnd also folgern: Was getaufft / geheiliget / etc. wird / das ist vnnd kan anders nicht / denn Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht vnd dem Gesetz Gottes zu wider seyn / ausser Christo vor der Widergeburt. Der gantze Mensch oder deß gantzen Menschen widerstrebende Natur wirdt getaufft / geheiliget. Darumb kan sie nichts dann Erbsünde seyn / etc. Denn erstlich nimpt es vergeblich pro confirmato & concesso, als erwiesen vnd gestanden / an / das doch im Grunde sein pur lauter Gedicht vnd nichts ist. Weñ man deß Concordi Buchs Argument verwerffen wolte / so müst mans zuuor mit Grunde vnd Bestande widerlegt habẽ / ehe deñ man sich solcher Inuersion / welche doch auch für sich nichts vberall taug / gebraucht hette / aber da fehlets alles an / dann solchs nicht geschehen / auch nimmermehr geschehen wird. Zum andern / so viel aber die erste Proposition oder Rede deß Gegentheils in jhrem Argument anlangt / ist dieselbige durchauß falsch / kan auch in alle Ewigkeit mit keinem beständigen Grunde der Warheit auß der Heiligen Schrifft befestiget werden. Sintemal die Heilige Schrifft an keinem Ort / auch nicht mit einigem Wörtlein / sagt oder lehret das / was getaufft vnd geheiliget werde / das sey die Erbsünde selbst: Sondern das sagt sie / daß alle Heiden oder / das eben so viel ist / alle Menschen sollen getaufft vnd geheyliget werden. Matt. 28. Vnd Johan. 3. spricht der HERR Christus nicht: Es sey dann / daß die Erbsünde widergeboren werde / so kan sie nicht ins Himmelreich kommen: Sondern: Es sey denn / daß je-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/106>, abgerufen am 21.11.2024.