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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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mands (redet von erschaffnen Menschen) auß dem Wasser vnnd Geist new geboren werde / so kan er nicht ins Himmelreich kommen. Actor. 2. spricht Petrus. Es lasse sich ein jeglicher täuffen zu Vergebung der Sünde / etc. Das heißt ja nicht so viel / wie solchs alle fromme Hertzen verstehen / als: Es lasse ein jeglicher die Erbsünde täuffen zur Vergebung der Sünden. Vnnd Galat. 3. spricht Paulus: Wie viel ewer getaufft sindt / die haben Christum angezogen. Da kan ja das Wörtlein (Quotquot) wie viel ewer getaufft sind / etc. nimmermehr also gedeutet werden: Wie viel Erbfünden getaufft sind / die haben Christum angezogen / man wolle dann alles mutwillig vnd fürsetzlich verkehren.

Zum dritten ordnet das Gegentheil seine erste Proposition also / daß es damit gnugsam zuuerstehen gibt / daß es selbst nicht verstehet / was es setzet oder saget. Dann so lautet die erste propositio oder Rede: Was getaufft / geheiliget / von Sünden abgewaschen / gereinigt vnd selig gemacht soll werden / das ist vnd kan anders nichts denn Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht / dem Gesetz zuwider / verloren vnd verdampt seyn / ausser Christo vor der Widergeburt vnd Seligmachung.

Dann das Wort (Abwaschen) gibt ja vnwidersprechlich / daß ein subiectum sey / welchs abgewaschen wirdt in der Tauffe / etc. Vnd ein anders / das von demselben subiecto oder Menschen / der getaufft / abgewaschen wirdt / wie solchs menniglich verstehet.

Eben diesen Verstandt gibt auch das Wort (Reinigen) da ja freylich ein Vnderscheid ist vnter dem subiecto oder Menschen / der in der Tauffe von Sünden soll gereiniget werden / vnnd vnter der Sünde / dauon der Mensch gereiniget wirdt.

Also auch das Wort (Seligmachen von Sünden) kan anderst nicht gedeutet werden / als vom Menschen / welcher in der Tauffe von Sünden soll gewaschen vnd gereinigt werden / daß er die Seligkeit vberkomme.

mands (redet von erschaffnen Menschen) auß dem Wasser vnnd Geist new geboren werde / so kan er nicht ins Himmelreich kommen. Actor. 2. spricht Petrus. Es lasse sich ein jeglicher täuffen zu Vergebung der Sünde / etc. Das heißt ja nicht so viel / wie solchs alle fromme Hertzen verstehen / als: Es lasse ein jeglicher die Erbsünde täuffen zur Vergebung der Sünden. Vnnd Galat. 3. spricht Paulus: Wie viel ewer getaufft sindt / die haben Christum angezogen. Da kan ja das Wörtlein (Quotquot) wie viel ewer getaufft sind / etc. nimmermehr also gedeutet werden: Wie viel Erbfünden getaufft sind / die haben Christum angezogen / man wolle dañ alles mutwillig vnd fürsetzlich verkehren.

Zum dritten ordnet das Gegentheil seine erste Proposition also / daß es damit gnugsam zuuerstehen gibt / daß es selbst nicht verstehet / was es setzet oder saget. Dann so lautet die erste propositio oder Rede: Was getaufft / geheiliget / von Sünden abgewaschen / gereinigt vnd selig gemacht soll werden / das ist vñ kan anders nichts denn Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht / dem Gesetz zuwider / verloren vnd verdampt seyn / ausser Christo vor der Widergeburt vnd Seligmachung.

Dañ das Wort (Abwaschen) gibt ja vnwidersprechlich / daß ein subiectum sey / welchs abgewaschen wirdt in der Tauffe / etc. Vñ ein anders / das von demselbẽ subiecto oder Menschen / der getaufft / abgewaschen wirdt / wie solchs menniglich verstehet.

Eben diesen Verstandt gibt auch das Wort (Reinigen) da ja freylich ein Vnderscheid ist vnter dem subiecto oder Menschen / der in der Tauffe von Sünden soll gereiniget werden / vnnd vnter der Sünde / dauon der Mensch gereiniget wirdt.

Also auch das Wort (Seligmachen von Sünden) kan anderst nicht gedeutet werdẽ / als vom Menschẽ / welcher in der Tauffe von Sünden soll gewaschen vnd gereinigt werden / daß er die Seligkeit vberkomme.

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[48/0107] mands (redet von erschaffnen Menschen) auß dem Wasser vnnd Geist new geboren werde / so kan er nicht ins Himmelreich kommen. Actor. 2. spricht Petrus. Es lasse sich ein jeglicher täuffen zu Vergebung der Sünde / etc. Das heißt ja nicht so viel / wie solchs alle fromme Hertzen verstehen / als: Es lasse ein jeglicher die Erbsünde täuffen zur Vergebung der Sünden. Vnnd Galat. 3. spricht Paulus: Wie viel ewer getaufft sindt / die haben Christum angezogen. Da kan ja das Wörtlein (Quotquot) wie viel ewer getaufft sind / etc. nimmermehr also gedeutet werden: Wie viel Erbfünden getaufft sind / die haben Christum angezogen / man wolle dañ alles mutwillig vnd fürsetzlich verkehren. Zum dritten ordnet das Gegentheil seine erste Proposition also / daß es damit gnugsam zuuerstehen gibt / daß es selbst nicht verstehet / was es setzet oder saget. Dann so lautet die erste propositio oder Rede: Was getaufft / geheiliget / von Sünden abgewaschen / gereinigt vnd selig gemacht soll werden / das ist vñ kan anders nichts denn Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht / dem Gesetz zuwider / verloren vnd verdampt seyn / ausser Christo vor der Widergeburt vnd Seligmachung. Dañ das Wort (Abwaschen) gibt ja vnwidersprechlich / daß ein subiectum sey / welchs abgewaschen wirdt in der Tauffe / etc. Vñ ein anders / das von demselbẽ subiecto oder Menschen / der getaufft / abgewaschen wirdt / wie solchs menniglich verstehet. Eben diesen Verstandt gibt auch das Wort (Reinigen) da ja freylich ein Vnderscheid ist vnter dem subiecto oder Menschen / der in der Tauffe von Sünden soll gereiniget werden / vnnd vnter der Sünde / dauon der Mensch gereiniget wirdt. Also auch das Wort (Seligmachen von Sünden) kan anderst nicht gedeutet werdẽ / als vom Menschẽ / welcher in der Tauffe von Sünden soll gewaschen vnd gereinigt werden / daß er die Seligkeit vberkomme.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/107>, abgerufen am 21.11.2024.