Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

Sonderlich aber ist dieses zu mercken / daß das Gegentheil seine eygene Rede also deutet: Was getaufft vnnd von Sünden abgewaschen wird / das ist Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht / den Gesetz zu wider / etc. Da es entweder selbst nit verstehet / was es saget / oder aber befindet / daß es geschlagen sey / vnd demnach wider sein eygen Gewissen seine jrrige Meynung verteydiget. Dann ist das verderbte Wesen deß Menschen die Erbsünde selbst / vnd kan nichts anders seyn / wie es sonst für vnnd für streitet / so bestehet die Glossa oder Deutung nicht / die es hie seinen eygnen Worten anschmieret / nemmlich: Was getauffet etc. wird / ist Sünde / das ist / vngerecht / dem Gesetz zuwider / etc. Denn Sünde selbst seyn / vnd vngerecht vnnd dem Gesetz zuwider seyn / sind vnd werden nimmermehr einerley / wie solchs bißhero außführlich dargethan. Wil es nun seine jrrige Meynung / daß kein Vnderscheid vnter der Sünde vnnd der verderbten Menschlichen Natur sey / behalten / so muß es diese Glossam oder Deutung entweder gantz vnd gar fahren lassen (Was getaufft wird ist Sünde / das ist / vngerecht / vnnd dem Gesetz zu wider) oder aber es muß gestehen / daß die Erbsünde vnd der Mensch / der getaufft wird / nicht einerley sind. Ist der verderbte Mensch die Sünde oder Verderbung selbst / so stehet die Glossa nicht (Der Mensch ist vngerecht / das ist / Sünde) Dann das Wort / Vngerecht / begreifft zweierley / nemmlich deß verderbten vnd vngerechten Menschen Natur / vnd die Verderbung oder Vngerechtigkeit / so in der verderbten Natur ist. Vngerecht seyn / vnd die Vngerechtigkeit selbst wesentlich seyn / sind vnderschiedene Ding. Soll aber die Glossa oder Deutung: Der getauffte Mensch ist die Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht / etc. fest stehen vnnd recht seyn / so fellet jhr gantze jrrige Meynung zu Grundt vnnd zu Boden / da sie streiten / es sey kein Vnderscheid zwischen der Sünde vnnd der verderbten Natur deß Menschen. Item: Die Erbsünde selbst werde getaufft vnnd von Sünden abgeweschen. Dann / wie gemeldt / die Sünde selbst oder Vngerechtigkeit selbst seyn / vnd vngerecht seyn / bleiben für vnd für

Sonderlich aber ist dieses zu mercken / daß das Gegentheil seine eygene Rede also deutet: Was getaufft vnnd von Sünden abgewaschen wird / das ist Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht / dẽ Gesetz zu wider / etc. Da es entweder selbst nit verstehet / was es saget / oder aber befindet / daß es geschlagen sey / vñ demnach wider sein eygen Gewissen seine jrrige Meynung verteydiget. Dann ist das verderbte Wesen deß Menschen die Erbsünde selbst / vnd kan nichts anders seyn / wie es sonst für vnnd für streitet / so bestehet die Glossa oder Deutung nicht / die es hie seinen eygnen Worten anschmieret / nem̃lich: Was getauffet etc. wird / ist Sünde / das ist / vngerecht / dem Gesetz zuwider / etc. Denn Sünde selbst seyn / vnd vngerecht vnnd dem Gesetz zuwider seyn / sind vnd werden nim̃ermehr einerley / wie solchs bißhero außführlich dargethã. Wil es nun seine jrrige Meynung / daß kein Vnderscheid vnter der Sünde vnnd der verderbten Menschlichen Natur sey / behalten / so muß es diese Glossam oder Deutung entweder gantz vnd gar fahren lassen (Was getaufft wird ist Sünde / das ist / vngerecht / vnnd dem Gesetz zu wider) oder aber es muß gestehen / daß die Erbsünde vnd der Mensch / der getaufft wird / nicht einerley sind. Ist der verderbte Mensch die Sünde oder Verderbung selbst / so stehet die Glossa nicht (Der Mensch ist vngerecht / das ist / Sünde) Dañ das Wort / Vngerecht / begreifft zweierley / nem̃lich deß verderbten vnd vngerechten Menschen Natur / vnd die Verderbung oder Vngerechtigkeit / so in der verderbten Natur ist. Vngerecht seyn / vnd die Vngerechtigkeit selbst wesentlich seyn / sind vnderschiedene Ding. Soll aber die Glossa oder Deutung: Der getauffte Mensch ist die Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht / etc. fest stehen vnnd recht seyn / so fellet jhr gantze jrrige Meynung zu Grundt vnnd zu Boden / da sie streiten / es sey kein Vnderscheid zwischen der Sünde vnnd der verderbten Natur deß Menschen. Item: Die Erbsünde selbst werde getaufft vnnd von Sünden abgeweschen. Dann / wie gemeldt / die Sünde selbst oder Vngerechtigkeit selbst seyn / vnd vngerecht seyn / bleiben für vnd für

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0108"/>
        <p>Sonderlich aber ist dieses zu mercken / daß das Gegentheil seine eygene Rede also                      deutet: Was getaufft vnnd von Sünden abgewaschen wird / das ist Sünde oder                      Erbsünde / das ist / vngerecht / de&#x0303; Gesetz zu wider / etc. Da es                      entweder selbst nit verstehet / was es saget / oder aber befindet / daß es                      geschlagen sey / vn&#x0303; demnach wider sein eygen Gewissen seine                      jrrige Meynung verteydiget. Dann ist das verderbte Wesen deß Menschen die                      Erbsünde selbst / vnd kan nichts anders seyn / wie es sonst für vnnd für                      streitet / so bestehet die Glossa oder Deutung nicht / die es hie seinen eygnen                      Worten anschmieret / nem&#x0303;lich: Was getauffet etc. wird / ist Sünde                      / das ist / vngerecht / dem Gesetz zuwider / etc. Denn Sünde selbst seyn / vnd                      vngerecht vnnd dem Gesetz zuwider seyn / sind vnd werden nim&#x0303;ermehr einerley / wie solchs bißhero außführlich dargetha&#x0303;. Wil                      es nun seine jrrige Meynung / daß kein Vnderscheid vnter der Sünde vnnd der                      verderbten Menschlichen Natur sey / behalten / so muß es diese Glossam oder                      Deutung entweder gantz vnd gar fahren lassen (Was getaufft wird ist Sünde / das                      ist / vngerecht / vnnd dem Gesetz zu wider) oder aber es muß gestehen / daß die                      Erbsünde vnd der Mensch / der getaufft wird / nicht einerley sind. Ist der                      verderbte Mensch die Sünde oder Verderbung selbst / so stehet die Glossa nicht                      (Der Mensch ist vngerecht / das ist / Sünde) Dan&#x0303; das Wort /                      Vngerecht / begreifft zweierley / nem&#x0303;lich deß verderbten vnd                      vngerechten Menschen Natur / vnd die Verderbung oder Vngerechtigkeit / so in der                      verderbten Natur ist. Vngerecht seyn / vnd die Vngerechtigkeit selbst wesentlich                      seyn / sind vnderschiedene Ding. Soll aber die Glossa oder Deutung: Der                      getauffte Mensch ist die Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht / etc. fest                      stehen vnnd recht seyn / so fellet jhr gantze jrrige Meynung zu Grundt vnnd zu                      Boden / da sie streiten / es sey kein Vnderscheid zwischen der Sünde vnnd der                      verderbten Natur deß Menschen. Item: Die Erbsünde selbst werde getaufft vnnd von                      Sünden abgeweschen. Dann / wie gemeldt / die Sünde selbst oder Vngerechtigkeit                      selbst seyn / vnd vngerecht seyn / bleiben für vnd für
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0108] Sonderlich aber ist dieses zu mercken / daß das Gegentheil seine eygene Rede also deutet: Was getaufft vnnd von Sünden abgewaschen wird / das ist Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht / dẽ Gesetz zu wider / etc. Da es entweder selbst nit verstehet / was es saget / oder aber befindet / daß es geschlagen sey / vñ demnach wider sein eygen Gewissen seine jrrige Meynung verteydiget. Dann ist das verderbte Wesen deß Menschen die Erbsünde selbst / vnd kan nichts anders seyn / wie es sonst für vnnd für streitet / so bestehet die Glossa oder Deutung nicht / die es hie seinen eygnen Worten anschmieret / nem̃lich: Was getauffet etc. wird / ist Sünde / das ist / vngerecht / dem Gesetz zuwider / etc. Denn Sünde selbst seyn / vnd vngerecht vnnd dem Gesetz zuwider seyn / sind vnd werden nim̃ermehr einerley / wie solchs bißhero außführlich dargethã. Wil es nun seine jrrige Meynung / daß kein Vnderscheid vnter der Sünde vnnd der verderbten Menschlichen Natur sey / behalten / so muß es diese Glossam oder Deutung entweder gantz vnd gar fahren lassen (Was getaufft wird ist Sünde / das ist / vngerecht / vnnd dem Gesetz zu wider) oder aber es muß gestehen / daß die Erbsünde vnd der Mensch / der getaufft wird / nicht einerley sind. Ist der verderbte Mensch die Sünde oder Verderbung selbst / so stehet die Glossa nicht (Der Mensch ist vngerecht / das ist / Sünde) Dañ das Wort / Vngerecht / begreifft zweierley / nem̃lich deß verderbten vnd vngerechten Menschen Natur / vnd die Verderbung oder Vngerechtigkeit / so in der verderbten Natur ist. Vngerecht seyn / vnd die Vngerechtigkeit selbst wesentlich seyn / sind vnderschiedene Ding. Soll aber die Glossa oder Deutung: Der getauffte Mensch ist die Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht / etc. fest stehen vnnd recht seyn / so fellet jhr gantze jrrige Meynung zu Grundt vnnd zu Boden / da sie streiten / es sey kein Vnderscheid zwischen der Sünde vnnd der verderbten Natur deß Menschen. Item: Die Erbsünde selbst werde getaufft vnnd von Sünden abgeweschen. Dann / wie gemeldt / die Sünde selbst oder Vngerechtigkeit selbst seyn / vnd vngerecht seyn / bleiben für vnd für

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/108
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/108>, abgerufen am 24.11.2024.