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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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vnderschieden / vnd werden nimmermehr einerley / darauff sie doch mit aller Macht dringen.

Schleust also jhr Argument durchauß nichts. Dann behalten sie jhren Irrthumb / darüber sie bißher so viel Gewirres angerichtet haben / daß Erbsünde vnd verderbte Natur einerley sind / vnd nicht können vnderschieden werden / so müssen sie jhre erste Proposition ändern / vnd die Glossam: Das getaufft wird / das ist Sünde / das ist / vngerecht / etc. aussen lassen. Wollen sie aber ermelte Glossam behalten / so müssen sie gestendig seyn / daß jhre Lehre / da sie verläugnen den Vnderscheid zwischen der Erbsünde vnnd der verderbten Natur / falsch vnd jrrig sey. Dann beydes kan nicht heyeinander bestehen / sie verdrehen sich wie sie wöllen.

Vber das schreibt auch das Gegentheil selbst / der MenschC. j. fac. ij. oder sein verderbte Natur werde getaufft / vnnd vom Heiligen Geist newgeboren / etc. Ist nun das wahr / so muß ja das ander falsch vnd vnrecht seyn / daß die Sünde oder Erbsünde selbst getaufft vnnd vom Heyligen Geist newgeboren werde / sintemal Erbsünde / Mensch oder sein verderbte Natur zweierley vnnd nicht einerley seyn.

Kompt das Gegentheil drauff vnd will erweisen / das ConcordiC. 2. fac. 2. Buch erkläre die phrases scripturae oder die Art zu reden in Heiliger Schrifft nicht recht / da die Schrifft sagt: GOTT wäschet ab vnd reyniget den Menschen von der Sünde. Dann es lege sie also auß / daß GOTT in der Tauffe die Erbsünde / als ein zufälliges böses Ding / von der verderbten Natur abwasche vnd reynige / etc. Vnnd muß doch selbst eben an erwehntem Ort bekennen / daß es wahr sey / daß von Sünden waschen vnd reynigen heisse eben so viel / als Sünde vmb Christi willen auß Gnaden vergeben / zudecken / nicht zurechnen / sondern die Gerechtigkeit Christi zurechnen durch den Glauben / welchs dann die gewisse Warheit ist.

vnderschieden / vnd werden nimmermehr einerley / darauff sie doch mit aller Macht dringen.

Schleust also jhr Argument durchauß nichts. Dañ behalten sie jhren Irrthumb / darüber sie bißher so viel Gewirres angerichtet haben / daß Erbsünde vnd verderbte Natur einerley sind / vnd nicht können vnderschieden werden / so müssen sie jhre erste Proposition ändern / vnd die Glossam: Das getaufft wird / das ist Sünde / das ist / vngerecht / etc. aussen lassen. Wollen sie aber ermelte Glossam behalten / so müssen sie gestendig seyn / daß jhre Lehre / da sie verläugnen den Vnderscheid zwischen der Erbsünde vnnd der verderbten Natur / falsch vnd jrrig sey. Dann beydes kan nicht heyeinander bestehen / sie verdrehen sich wie sie wöllen.

Vber das schreibt auch das Gegentheil selbst / der MenschC. j. fac. ij. oder sein verderbte Natur werde getaufft / vnnd vom Heiligen Geist newgeboren / etc. Ist nun das wahr / so muß ja das ander falsch vnd vnrecht seyn / daß die Sünde oder Erbsünde selbst getaufft vnnd vom Heyligen Geist newgeboren werde / sintemal Erbsünde / Mensch oder sein verderbte Natur zweierley vnnd nicht einerley seyn.

Kompt das Gegentheil drauff vnd will erweisen / das ConcordiC. 2. fac. 2. Buch erkläre die phrases scripturae oder die Art zu reden in Heiliger Schrifft nicht recht / da die Schrifft sagt: GOTT wäschet ab vnd reyniget den Menschen von der Sünde. Dann es lege sie also auß / daß GOTT in der Tauffe die Erbsünde / als ein zufälliges böses Ding / von der verderbten Natur abwasche vnd reynige / etc. Vnnd muß doch selbst eben an erwehntem Ort bekennen / daß es wahr sey / daß von Sünden waschen vnd reynigen heisse eben so viel / als Sünde vmb Christi willen auß Gnaden vergeben / zudecken / nicht zurechnen / sondern die Gerechtigkeit Christi zurechnen durch den Glauben / welchs dann die gewisse Warheit ist.

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[49/0109] vnderschieden / vnd werden nimmermehr einerley / darauff sie doch mit aller Macht dringen. Schleust also jhr Argument durchauß nichts. Dañ behalten sie jhren Irrthumb / darüber sie bißher so viel Gewirres angerichtet haben / daß Erbsünde vnd verderbte Natur einerley sind / vnd nicht können vnderschieden werden / so müssen sie jhre erste Proposition ändern / vnd die Glossam: Das getaufft wird / das ist Sünde / das ist / vngerecht / etc. aussen lassen. Wollen sie aber ermelte Glossam behalten / so müssen sie gestendig seyn / daß jhre Lehre / da sie verläugnen den Vnderscheid zwischen der Erbsünde vnnd der verderbten Natur / falsch vnd jrrig sey. Dann beydes kan nicht heyeinander bestehen / sie verdrehen sich wie sie wöllen. Vber das schreibt auch das Gegentheil selbst / der Mensch oder sein verderbte Natur werde getaufft / vnnd vom Heiligen Geist newgeboren / etc. Ist nun das wahr / so muß ja das ander falsch vnd vnrecht seyn / daß die Sünde oder Erbsünde selbst getaufft vnnd vom Heyligen Geist newgeboren werde / sintemal Erbsünde / Mensch oder sein verderbte Natur zweierley vnnd nicht einerley seyn. C. j. fac. ij. Kompt das Gegentheil drauff vnd will erweisen / das Concordi Buch erkläre die phrases scripturae oder die Art zu reden in Heiliger Schrifft nicht recht / da die Schrifft sagt: GOTT wäschet ab vnd reyniget den Menschen von der Sünde. Dann es lege sie also auß / daß GOTT in der Tauffe die Erbsünde / als ein zufälliges böses Ding / von der verderbten Natur abwasche vnd reynige / etc. Vnnd muß doch selbst eben an erwehntem Ort bekennen / daß es wahr sey / daß von Sünden waschen vnd reynigen heisse eben so viel / als Sünde vmb Christi willen auß Gnaden vergeben / zudecken / nicht zurechnen / sondern die Gerechtigkeit Christi zurechnen durch den Glauben / welchs dann die gewisse Warheit ist. C. 2. fac. 2.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/109>, abgerufen am 24.11.2024.