Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

einer gefragt würde / der die Sach verstehet / was Substantia vnd Accidens sey / daß derselbige auß vnnd nach Gottes Wort antworten solle / die Erbsünde sey nicht deß Menschen Substantz / Natur oder Wesen / sey auch nicht die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid selbst: sondern sey eine zufällige tieffe Verderbung der gantzen Natur / etc.

Daß wir halten sollen / es könne keiner kein Theologus werdenXx. 5. ohne den Aristotelem / etc. ist eine vnuerschämpte Vnwarheit / vnnd bedarff derwegen keiner weitläufftigen Antwort.

VIII. Was die Wort deß Concordi Buchs pag 264. antrifft / soll den Kirchen vnnd Schulen dieses ärgerlichen vnnd hochschädlichen Streits zu Grunde abgeholffen werden / ist von nöhten / daß menniglich deßhalben eigentlich berichtet / etc. sind sie secundum quid geredet / nemblich in Betrachtung / wie hart Illyricus in seinen Büchern getrieben / daß die Erbsünde ein Substantz were / eben in dem Verstande / wie das Wort Substantz in der Abtheilung der Substantz vnnd accidentis oder zufälliger Dinge in Schulen gebraucht / vnd den zufälligen Dingen entgegen gesetzt wirdt / als in seinen Demonst. fol. 321. 322. vnnd dergleichen mehr Orten zu sehen ist. Hat nun die Kirche für Illyrici Schwarm vnd falscher Lehre sollen gewarnet vnd / so viel an vns ist / diesem Streit abgeholffen werden / ist ja freylich von nöhten gewest / daß menniglich dauon eigentlich berichtet würde. Gehet also dieses alles auff die Wörter selbst / Substantz vnd zufälliges Ding / vnnd auff Illyrici / der deß Schulworts Substantz gebraucht / Treiben vnd Dringen. Sonst / was die Sache an jhr selbst betrifft / sagt das Concordi Buch nicht / daß sie auß diesen Schulworten solle entschieden werden: sondern viel mehr auß Gottes Wort / vnd Artickeln deß Christlichen Glaubens / wie dann auch solcher Grundt im Concordi Buch deutlich vnd klar gezeiget ist. Darumb sich dann diese Leut billich schämen solten / was secundum quid oder einer gewissen Vrsachen halben also geredet ist / simpliciter oder also zu deuten / gleich als lehrete das

einer gefragt würde / der die Sach verstehet / was Substantia vñ Accidens sey / daß derselbige auß vnnd nach Gottes Wort antworten solle / die Erbsünde sey nicht deß Menschen Substantz / Natur oder Wesen / sey auch nicht die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid selbst: sondern sey eine zufällige tieffe Verderbung der gantzen Natur / etc.

Daß wir halten sollen / es könne keiner kein Theologus werdẽXx. 5. ohne den Aristotelem / etc. ist eine vnuerschämpte Vnwarheit / vnnd bedarff derwegen keiner weitläufftigen Antwort.

VIII. Was die Wort deß Concordi Buchs pag 264. antrifft / soll den Kirchen vnnd Schulen dieses ärgerlichen vnnd hochschädlichen Streits zu Grunde abgeholffen werden / ist von nöhten / daß menniglich deßhalben eigentlich berichtet / etc. sind sie secundùm quid geredet / nemblich in Betrachtung / wie hart Illyricus in seinen Büchern getrieben / daß die Erbsünde ein Substantz were / eben in dem Verstande / wie das Wort Substantz in der Abtheilung der Substantz vnnd accidentis oder zufälliger Dinge in Schulen gebraucht / vnd den zufälligen Dingen entgegen gesetzt wirdt / als in seinen Demonst. fol. 321. 322. vnnd dergleichen mehr Orten zu sehen ist. Hat nun die Kirche für Illyrici Schwarm vnd falscher Lehre sollen gewarnet vnd / so viel an vns ist / diesem Streit abgeholffen werden / ist ja freylich von nöhten gewest / daß menniglich dauon eigentlich berichtet würde. Gehet also dieses alles auff die Wörter selbst / Substantz vnd zufälliges Ding / vnnd auff Illyrici / der deß Schulworts Substantz gebraucht / Treiben vnd Dringen. Sonst / was die Sache an jhr selbst betrifft / sagt das Concordi Buch nicht / daß sie auß diesen Schulworten solle entschieden werden: sondern viel mehr auß Gottes Wort / vnd Artickeln deß Christlichen Glaubens / wie dann auch solcher Grundt im Concordi Buch deutlich vnd klar gezeiget ist. Darumb sich dann diese Leut billich schämen solten / was secundùm quid oder einer gewissen Vrsachen halben also geredet ist / simpliciter oder also zu deuten / gleich als lehrete das

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0249" n="119"/>
einer                      gefragt würde / der die Sach verstehet / was Substantia vn&#x0303;                      Accidens sey / daß derselbige auß vnnd nach Gottes Wort antworten solle / die                      Erbsünde sey nicht deß Menschen Substantz / Natur oder Wesen / sey auch nicht                      die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid selbst: sondern sey eine zufällige                      tieffe Verderbung der gantzen Natur / etc.</p>
        <p>Daß wir halten sollen / es könne keiner kein Theologus werde&#x0303;<note place="right">Xx. 5.</note> ohne den Aristotelem / etc. ist eine                      vnuerschämpte Vnwarheit / vnnd bedarff derwegen keiner weitläufftigen                      Antwort.</p>
        <p>VIII. Was die Wort deß Concordi Buchs pag 264. antrifft / soll den Kirchen vnnd                      Schulen dieses ärgerlichen vnnd hochschädlichen Streits zu Grunde abgeholffen                      werden / ist von nöhten / daß menniglich deßhalben eigentlich berichtet / etc.                      sind sie secundùm quid geredet / nemblich in Betrachtung / wie hart Illyricus in                      seinen Büchern getrieben / daß die Erbsünde ein Substantz were / eben in dem                      Verstande / wie das Wort Substantz in der Abtheilung der Substantz vnnd                      accidentis oder zufälliger Dinge in Schulen gebraucht / vnd den zufälligen                      Dingen entgegen gesetzt wirdt / als in seinen Demonst. fol. 321. 322. vnnd                      dergleichen mehr Orten zu sehen ist. Hat nun die Kirche für Illyrici Schwarm vnd                      falscher Lehre sollen gewarnet vnd / so viel an vns ist / diesem Streit                      abgeholffen werden / ist ja freylich von nöhten gewest / daß menniglich dauon                      eigentlich berichtet würde. Gehet also dieses alles auff die Wörter selbst /                      Substantz vnd zufälliges Ding / vnnd auff Illyrici / der deß Schulworts                      Substantz gebraucht / Treiben vnd Dringen. Sonst / was die Sache an jhr selbst                      betrifft / sagt das Concordi Buch nicht / daß sie auß diesen Schulworten solle                      entschieden werden: sondern viel mehr auß Gottes Wort / vnd Artickeln deß                      Christlichen Glaubens / wie dann auch solcher Grundt im Concordi Buch deutlich                      vnd klar gezeiget ist. Darumb sich dann diese Leut billich schämen solten / was                      secundùm quid oder einer gewissen Vrsachen halben also geredet ist / simpliciter                      oder also zu deuten / gleich als lehrete das
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[119/0249] einer gefragt würde / der die Sach verstehet / was Substantia vñ Accidens sey / daß derselbige auß vnnd nach Gottes Wort antworten solle / die Erbsünde sey nicht deß Menschen Substantz / Natur oder Wesen / sey auch nicht die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid selbst: sondern sey eine zufällige tieffe Verderbung der gantzen Natur / etc. Daß wir halten sollen / es könne keiner kein Theologus werdẽ ohne den Aristotelem / etc. ist eine vnuerschämpte Vnwarheit / vnnd bedarff derwegen keiner weitläufftigen Antwort. Xx. 5. VIII. Was die Wort deß Concordi Buchs pag 264. antrifft / soll den Kirchen vnnd Schulen dieses ärgerlichen vnnd hochschädlichen Streits zu Grunde abgeholffen werden / ist von nöhten / daß menniglich deßhalben eigentlich berichtet / etc. sind sie secundùm quid geredet / nemblich in Betrachtung / wie hart Illyricus in seinen Büchern getrieben / daß die Erbsünde ein Substantz were / eben in dem Verstande / wie das Wort Substantz in der Abtheilung der Substantz vnnd accidentis oder zufälliger Dinge in Schulen gebraucht / vnd den zufälligen Dingen entgegen gesetzt wirdt / als in seinen Demonst. fol. 321. 322. vnnd dergleichen mehr Orten zu sehen ist. Hat nun die Kirche für Illyrici Schwarm vnd falscher Lehre sollen gewarnet vnd / so viel an vns ist / diesem Streit abgeholffen werden / ist ja freylich von nöhten gewest / daß menniglich dauon eigentlich berichtet würde. Gehet also dieses alles auff die Wörter selbst / Substantz vnd zufälliges Ding / vnnd auff Illyrici / der deß Schulworts Substantz gebraucht / Treiben vnd Dringen. Sonst / was die Sache an jhr selbst betrifft / sagt das Concordi Buch nicht / daß sie auß diesen Schulworten solle entschieden werden: sondern viel mehr auß Gottes Wort / vnd Artickeln deß Christlichen Glaubens / wie dann auch solcher Grundt im Concordi Buch deutlich vnd klar gezeiget ist. Darumb sich dann diese Leut billich schämen solten / was secundùm quid oder einer gewissen Vrsachen halben also geredet ist / simpliciter oder also zu deuten / gleich als lehrete das

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/249
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/249>, abgerufen am 24.11.2024.