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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Natur deß Menschen / vnnd aber sich die Lehre / in Gottes Wort hieruon fürgeschrieben / gar fein mit dem vblichen Schulwort Accidens, Zufall / etc. vergleichet / daß mans derhalben sicherlich vnd gar wol in diesem Streit brauchen könne vnd möge. Vnd wöllen zusehen / wer vns solche Maximam nehmen solle.

Möchten doch diese schwärmerische Köpffe noch wol mehr auff daß Christliche Concordi Buch dichten / müst es darumb als baldt eitel Warheit vnd lauter Euangelium seyn?

Von Arrianischen Glossen ist an seinem Ort Bericht geschehen / reimet sich im Grunde zu dieser Sache nichts / alleine daß dieser Meister es dafür hält / wann er nur ein Ding vielmahl repetiert / vnnd grosse Bücher voll klickt / so habe er schon gewonnen.

Sie wollen sich das Wort Substantz in diesem Streit / welchs doch / wie zum offtermal erwiesen / voller Gottslästerung steckt / nicht nehmen lassen / so werden wir vns die Wort: Zufall / Schaden / Vnart / Gebrechen / Mangel / Verderbung / vnnd was dergleichen sind / die in Gottes Wort so starck gegründet / durch jhr Geschrey noch viel weniger auß den Händen reissen vnnd abschwetzen lassen.

Wir brauchen vns auch keiner Glossen vnd Spitzbübischen Deuteleyen / dawider Lutherus in seinem seruo arbitrio geschrieben / haben auch mit dem Interim oder andern nichts gemein / sondern haben vnsere Lehre mit starcken guten Gründen Göttliches Worts / auß den dreyen Symbolen vnd andern reinen Schrifften dargethan / lassen vns auch dieselbige durch jhr erdichtes Plauderwerck nicht zu Wasser machen / da ist dencken an verloren. Wöllen sie zur Warheit tretten / gut / wo nicht / mögen sie auff jhr Ebenthewr jmmer hin fahren / doch jammert vns jhr Verderben / woltens auch gerne wenden / wann wirs nur köndten. GOTT bekehre sie / Amen.

Natur deß Menschen / vnnd aber sich die Lehre / in Gottes Wort hieruon fürgeschrieben / gar fein mit dem vblichen Schulwort Accidens, Zufall / etc. vergleichet / daß mans derhalben sicherlich vnd gar wol in diesem Streit brauchen könne vnd möge. Vnd wöllen zusehen / wer vns solche Maximam nehmen solle.

Möchten doch diese schwärmerische Köpffe noch wol mehr auff daß Christliche Concordi Buch dichten / müst es darumb als baldt eitel Warheit vnd lauter Euangelium seyn?

Von Arrianischen Glossen ist an seinem Ort Bericht geschehen / reimet sich im Grunde zu dieser Sache nichts / alleine daß dieser Meister es dafür hält / wann er nur ein Ding vielmahl repetiert / vnnd grosse Bücher voll klickt / so habe er schon gewonnen.

Sie wollen sich das Wort Substantz in diesem Streit / welchs doch / wie zum offtermal erwiesen / voller Gottslästerung steckt / nicht nehmen lassen / so werden wir vns die Wort: Zufall / Schaden / Vnart / Gebrechen / Mangel / Verderbung / vnnd was dergleichen sind / die in Gottes Wort so starck gegründet / durch jhr Geschrey noch viel weniger auß den Händen reissen vnnd abschwetzen lassen.

Wir brauchen vns auch keiner Glossen vnd Spitzbübischen Deuteleyen / dawider Lutherus in seinem seruo arbitrio geschrieben / haben auch mit dem Interim oder andern nichts gemein / sondern haben vnsere Lehre mit starcken guten Gründen Göttliches Worts / auß den dreyen Symbolen vnd andern reinen Schrifften dargethan / lassen vns auch dieselbige durch jhr erdichtes Plauderwerck nicht zu Wasser machen / da ist dencken an verloren. Wöllen sie zur Warheit tretten / gut / wo nicht / mögen sie auff jhr Ebenthewr jmmer hin fahren / doch jam̃ert vns jhr Verderben / woltens auch gerne wenden / wann wirs nur köndten. GOTT bekehre sie / Amen.

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[120/0251] Natur deß Menschen / vnnd aber sich die Lehre / in Gottes Wort hieruon fürgeschrieben / gar fein mit dem vblichen Schulwort Accidens, Zufall / etc. vergleichet / daß mans derhalben sicherlich vnd gar wol in diesem Streit brauchen könne vnd möge. Vnd wöllen zusehen / wer vns solche Maximam nehmen solle. Möchten doch diese schwärmerische Köpffe noch wol mehr auff daß Christliche Concordi Buch dichten / müst es darumb als baldt eitel Warheit vnd lauter Euangelium seyn? Von Arrianischen Glossen ist an seinem Ort Bericht geschehen / reimet sich im Grunde zu dieser Sache nichts / alleine daß dieser Meister es dafür hält / wann er nur ein Ding vielmahl repetiert / vnnd grosse Bücher voll klickt / so habe er schon gewonnen. Sie wollen sich das Wort Substantz in diesem Streit / welchs doch / wie zum offtermal erwiesen / voller Gottslästerung steckt / nicht nehmen lassen / so werden wir vns die Wort: Zufall / Schaden / Vnart / Gebrechen / Mangel / Verderbung / vnnd was dergleichen sind / die in Gottes Wort so starck gegründet / durch jhr Geschrey noch viel weniger auß den Händen reissen vnnd abschwetzen lassen. Wir brauchen vns auch keiner Glossen vnd Spitzbübischen Deuteleyen / dawider Lutherus in seinem seruo arbitrio geschrieben / haben auch mit dem Interim oder andern nichts gemein / sondern haben vnsere Lehre mit starcken guten Gründen Göttliches Worts / auß den dreyen Symbolen vnd andern reinen Schrifften dargethan / lassen vns auch dieselbige durch jhr erdichtes Plauderwerck nicht zu Wasser machen / da ist dencken an verloren. Wöllen sie zur Warheit tretten / gut / wo nicht / mögen sie auff jhr Ebenthewr jmmer hin fahren / doch jam̃ert vns jhr Verderben / woltens auch gerne wenden / wann wirs nur köndten. GOTT bekehre sie / Amen.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/251>, abgerufen am 22.11.2024.