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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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nicht stehet das Wörtlein [fremdsprachliches Material], sondern [fremdsprachliches Material], wie das der Text Pauli selbst gibt. Vnd ist sich nicht wenig vber solcher mutwilliger Verfälschung der Wort deß Apostels / welcher sich Gegentheil hie gebrauchet / zu verwundern.

Daß allen rechtschaffenen Theologen vnnd Luthero diese Reden gleich gelten sollen: Die Erbsünde ist die Verderbung der Natur / vnd: Die Erbsünde ist die verderbte Natur deß Menschen selbst / deß wirdt sich niemandt bereden lassen / dann der von diesen Leuten vnnd jhrem schädlichen Schwarm Geist schändtlich bezaubert vnd eingenommen ist. Dann die erste Rede leßt den Vnderscheid zwischen der Sünde / vnnd zwischen der verderbten Natur bleiben. Die ander Rede aber hebet denselben / Gottes Wort vnd Lutheri Lehr zuwider / gantz vnd gar auff.

A A. ij. fac. 2.

Daß sie auch mit prächtigen Worten fürgeben / wann wir nicht zulassen wollen / daß die Erbsünde die verderbte Natur selbst sey / so sollen wir jhnen sagen / was dann die Erbsünde eigentlich sey. Sagen wir / sie sey ein Accidens oder böser Zufall / so lauffe die gemeine Beschreibung deß Accidentis darwider. Sagen wir aber / sie sey etwas wesentliches / so stecke ein Manicheer in vnsern Hertzen. Darauff antworten wir richtig / die Erbsünde sey eine tieffe Verderbung der gantzen Natur / vnd nicht die verderbte Natur selbst / vnd sey also ein böser Zufall in der Natur / vnd lauffe doch vnser Lehre nicht wider die gemeine Beschreibung / was Accidens sey / nemblich das ohne Verderbung deß / darinnen es ist / könne darbey oder daruon abe seyn. Dann wir nemmen das Wörtlein Verderbung in dem Verstande / da es nicht heißt eine gantze Zerstörung / wie es in Physicis gebraucht wirdt / sondern eine solche Verderbung / die zwar die gantze Menschliche Natur an Leib vnnd Seel hart verderbt hat / aber doch die Natur Leibs vnd der Seelen nicht baldt gantz abgetilget vnnd in ein newes Wesen verwandelt / sondern bleiben lassen also / daß verderbte Natur vnd Verderbung nicht ohne Vnderscheid ein Ding sindt.

nicht stehet das Wörtlein [fremdsprachliches Material], sondern [fremdsprachliches Material], wie das der Text Pauli selbst gibt. Vnd ist sich nicht wenig vber solcher mutwilliger Verfälschung der Wort deß Apostels / welcher sich Gegentheil hie gebrauchet / zu verwundern.

Daß allen rechtschaffenen Theologen vnnd Luthero diese Reden gleich gelten sollen: Die Erbsünde ist die Verderbung der Natur / vnd: Die Erbsünde ist die verderbte Natur deß Menschen selbst / deß wirdt sich niemandt bereden lassen / dann der von diesen Leuten vnnd jhrem schädlichen Schwarm Geist schändtlich bezaubert vnd eingenommen ist. Dann die erste Rede leßt den Vnderscheid zwischen der Sünde / vnnd zwischen der verderbten Natur bleiben. Die ander Rede aber hebet denselben / Gottes Wort vnd Lutheri Lehr zuwider / gantz vnd gar auff.

A A. ij. fac. 2.

Daß sie auch mit prächtigen Worten fürgeben / wann wir nicht zulassen wollen / daß die Erbsünde die verderbte Natur selbst sey / so sollen wir jhnen sagen / was dann die Erbsünde eigentlich sey. Sagen wir / sie sey ein Accidens oder böser Zufall / so lauffe die gemeine Beschreibung deß Accidentis darwider. Sagen wir aber / sie sey etwas wesentliches / so stecke ein Manicheer in vnsern Hertzen. Darauff antworten wir richtig / die Erbsünde sey eine tieffe Verderbung der gantzen Natur / vnd nicht die verderbte Natur selbst / vnd sey also ein böser Zufall in der Natur / vnd lauffe doch vnser Lehre nicht wider die gemeine Beschreibung / was Accidens sey / nemblich das ohne Verderbung deß / darinnen es ist / könne darbey oder daruon abe seyn. Dann wir nemmen das Wörtlein Verderbung in dem Verstande / da es nicht heißt eine gantze Zerstörung / wie es in Physicis gebraucht wirdt / sondern eine solche Verderbung / die zwar die gantze Menschliche Natur an Leib vnnd Seel hart verderbt hat / aber doch die Natur Leibs vnd der Seelen nicht baldt gantz abgetilget vnnd in ein newes Wesen verwandelt / sondern bleiben lassen also / daß verderbte Natur vnd Verderbung nicht ohne Vnderscheid ein Ding sindt.

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[0256] nicht stehet das Wörtlein _ , sondern _ , wie das der Text Pauli selbst gibt. Vnd ist sich nicht wenig vber solcher mutwilliger Verfälschung der Wort deß Apostels / welcher sich Gegentheil hie gebrauchet / zu verwundern. Daß allen rechtschaffenen Theologen vnnd Luthero diese Reden gleich gelten sollen: Die Erbsünde ist die Verderbung der Natur / vnd: Die Erbsünde ist die verderbte Natur deß Menschen selbst / deß wirdt sich niemandt bereden lassen / dann der von diesen Leuten vnnd jhrem schädlichen Schwarm Geist schändtlich bezaubert vnd eingenommen ist. Dann die erste Rede leßt den Vnderscheid zwischen der Sünde / vnnd zwischen der verderbten Natur bleiben. Die ander Rede aber hebet denselben / Gottes Wort vnd Lutheri Lehr zuwider / gantz vnd gar auff. Daß sie auch mit prächtigen Worten fürgeben / wann wir nicht zulassen wollen / daß die Erbsünde die verderbte Natur selbst sey / so sollen wir jhnen sagen / was dann die Erbsünde eigentlich sey. Sagen wir / sie sey ein Accidens oder böser Zufall / so lauffe die gemeine Beschreibung deß Accidentis darwider. Sagen wir aber / sie sey etwas wesentliches / so stecke ein Manicheer in vnsern Hertzen. Darauff antworten wir richtig / die Erbsünde sey eine tieffe Verderbung der gantzen Natur / vnd nicht die verderbte Natur selbst / vnd sey also ein böser Zufall in der Natur / vnd lauffe doch vnser Lehre nicht wider die gemeine Beschreibung / was Accidens sey / nemblich das ohne Verderbung deß / darinnen es ist / könne darbey oder daruon abe seyn. Dann wir nemmen das Wörtlein Verderbung in dem Verstande / da es nicht heißt eine gantze Zerstörung / wie es in Physicis gebraucht wirdt / sondern eine solche Verderbung / die zwar die gantze Menschliche Natur an Leib vnnd Seel hart verderbt hat / aber doch die Natur Leibs vnd der Seelen nicht baldt gantz abgetilget vnnd in ein newes Wesen verwandelt / sondern bleiben lassen also / daß verderbte Natur vnd Verderbung nicht ohne Vnderscheid ein Ding sindt.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/256>, abgerufen am 22.11.2024.