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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Zum andern / ob wol Lutherus Genes. 3. darauß diese Wort genommen / von der Euaredet / wie sie durch deß Teuffels Verführung betrogen vnd gesündiget hat / so accommodiert ers doch auch auff vns / vnd spricht: Es sey nicht wunder / daß mit vns dergleichen geschehe / wie mit der Heua / als die wir mit dem Gifft der Erbsünde von der Fußsohlen an biß auff den Scheytel vergifftet sind. Welche Wort / wie menniglich verstehet / eigentlich von der Erbsünde geredet sind / vnd nicht von wircklichen Sünden. Derowegen auch recht vom Concordi Buch drauff angezogen vnnd drauß erwiesen / daß die Erbsünde nicht die verderbte Natur selbst sey / sondern sie sey durch dieselbige durchgifftet oder verderbet. Ist sie nun nicht die verderbte Natur selbst / sondern ist eine Vergifftung der Natur / von der Fußsohlen an biß auff die Scheytel / wie Lutherus hie recht schreibet / so muß sie ja ein zufälligerböser Schade / Gifft oder Verderbung seyn / wann die Schwarmgeister auch noch so hefftig darwider tobeten.

Zum dritten / ist es eine greiffliche Vnwarheit / daß wir das Wort / Gifft / für einen besondern Gifft oder etwas / so als deß Teuffels Werck in den Menschen kommen vnnd den Menschen verderbt / verstehen solten / kan auch in Ewigkeit auff vns nicht erwiesen werden. Dieweil aber droben auff diese Calumniam außführlich geantwortet / wirdt es der Christliche Leser daselbs zu suchen wissen.

Daß Lutherus durchs Wort (Gifft) an diesem Ort solle deß Teuffels Persuasion oder Lügenwort verstehen / dadurch er einen verführet / widerlegt sichs selbs. Dann Lutherus in ermeldten Worten nicht mehr von Heuae Verführung oder Sünde redet (dann das hat er zuvor vnd in vorgehenden Worten gethan) sondern von vns Menschen / die wir Heuae Kinder seyn / vnnd mit außdrücklichen Worten die Erbsünde meldet vnnd nennet / damit wir alle miteinander vergifftet sind.

Zum andern / ob wol Lutherus Genes. 3. darauß diese Wort genommen / von der Euaredet / wie sie durch deß Teuffels Verführung betrogen vñ gesündiget hat / so accom̃odiert ers doch auch auff vns / vnd spricht: Es sey nicht wunder / daß mit vns dergleichen geschehe / wie mit der Heua / als die wir mit dem Gifft der Erbsünde von der Fußsohlen an biß auff den Scheytel vergifftet sind. Welche Wort / wie meñiglich verstehet / eigentlich von der Erbsünde geredet sind / vnd nicht von wircklichen Sünden. Derowegen auch recht vom Concordi Buch drauff angezogen vnnd drauß erwiesen / daß die Erbsünde nicht die verderbte Natur selbst sey / sondern sie sey durch dieselbige durchgifftet oder verderbet. Ist sie nun nicht die verderbte Natur selbst / sondern ist eine Vergifftung der Natur / von der Fußsohlẽ an biß auff die Scheytel / wie Lutherus hie recht schreibet / so muß sie ja ein zufälligerböser Schade / Gifft oder Verderbung seyn / wann die Schwarmgeister auch noch so hefftig darwider tobeten.

Zum dritten / ist es eine greiffliche Vnwarheit / daß wir das Wort / Gifft / für einen besondern Gifft oder etwas / so als deß Teuffels Werck in den Menschen kommen vnnd den Menschen verderbt / verstehen solten / kan auch in Ewigkeit auff vns nicht erwiesen werden. Dieweil aber droben auff diese Calumniam außführlich geantwortet / wirdt es der Christliche Leser daselbs zu suchen wissen.

Daß Lutherus durchs Wort (Gifft) an diesem Ort solle deß Teuffels Persuasion oder Lügenwort verstehen / dadurch er einen verführet / widerlegt sichs selbs. Dañ Lutherus in ermeldten Worten nicht mehr von Heuae Verführung oder Sünde redet (dañ das hat er zuvor vnd in vorgehenden Worten gethan) sondern von vns Menschen / die wir Heuae Kinder seyn / vnnd mit außdrücklichen Worten die Erbsünde meldet vnnd nennet / damit wir alle miteinander vergifftet sind.

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[130/0271] Zum andern / ob wol Lutherus Genes. 3. darauß diese Wort genommen / von der Euaredet / wie sie durch deß Teuffels Verführung betrogen vñ gesündiget hat / so accom̃odiert ers doch auch auff vns / vnd spricht: Es sey nicht wunder / daß mit vns dergleichen geschehe / wie mit der Heua / als die wir mit dem Gifft der Erbsünde von der Fußsohlen an biß auff den Scheytel vergifftet sind. Welche Wort / wie meñiglich verstehet / eigentlich von der Erbsünde geredet sind / vnd nicht von wircklichen Sünden. Derowegen auch recht vom Concordi Buch drauff angezogen vnnd drauß erwiesen / daß die Erbsünde nicht die verderbte Natur selbst sey / sondern sie sey durch dieselbige durchgifftet oder verderbet. Ist sie nun nicht die verderbte Natur selbst / sondern ist eine Vergifftung der Natur / von der Fußsohlẽ an biß auff die Scheytel / wie Lutherus hie recht schreibet / so muß sie ja ein zufälligerböser Schade / Gifft oder Verderbung seyn / wann die Schwarmgeister auch noch so hefftig darwider tobeten. Zum dritten / ist es eine greiffliche Vnwarheit / daß wir das Wort / Gifft / für einen besondern Gifft oder etwas / so als deß Teuffels Werck in den Menschen kommen vnnd den Menschen verderbt / verstehen solten / kan auch in Ewigkeit auff vns nicht erwiesen werden. Dieweil aber droben auff diese Calumniam außführlich geantwortet / wirdt es der Christliche Leser daselbs zu suchen wissen. Daß Lutherus durchs Wort (Gifft) an diesem Ort solle deß Teuffels Persuasion oder Lügenwort verstehen / dadurch er einen verführet / widerlegt sichs selbs. Dañ Lutherus in ermeldten Worten nicht mehr von Heuae Verführung oder Sünde redet (dañ das hat er zuvor vnd in vorgehenden Worten gethan) sondern von vns Menschen / die wir Heuae Kinder seyn / vnnd mit außdrücklichen Worten die Erbsünde meldet vnnd nennet / damit wir alle miteinander vergifftet sind.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 130. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/271>, abgerufen am 22.11.2024.