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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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oder Gerechtigkeit deß Wesens. In Summa / die Gütigkeit oder Gerechtigkeit sindt nicht vom Wesen deß Menschen / eygentlich zu reden / sonst were ein böser Mensch kein Mensch: Sondern sie sindt von dem Wesen eines guten Menschen. Das gute aber begreifft ein Ding / das Gütigkeit oder Gerechtigkeit in sich hat / welche von jhme können gescheiden werden.

Zum andern / daß kein wesentlicher Vnderscheidt vnter Christi vnd vnser Menschlichen Natur sey / ist droben mit Sprüchen der Heiligen Schrifft vnwidersprechlich dargethan. Da auch vnsere Menschliche Natur / deß Wesens halben / Christi angenommenen Menschlichen Natur vngleich / köndt er vnser Bruder nicht heissen. Wann er auch am Wesen vnser Natur vngleich / müst folgen / daß er vnser Natur / als die jhme am Wesen vngleich / nicht erlöset. Dann wie Nazianzenus recht redet: Was er nicht angenommen hat / das hat er auch nicht erlöset. Ist er vns nun am Wesen vngleich / so muß er vnser Fleisch vnd Blut nicht angenommen haben / vnd muß also auch vnser Fleisch vnd Blut nicht erlöset seyn. Ist es nicht erlöset / so sindt wir noch vnder der Sünde vnd Todt / vnd ist das Predigen vnd vnser gantzer Christlicher Glaube vergebens / 1. Cor. 15.

Die Verheissung deß Euangelij gehet vns auch gar nichts an / wo ferrn ein Vnderscheidt were zwischen Christi vnnd vnser Menschlichen Natur. Dann das Euangelion beut denen Gnadt an / welcher Fleisch vnd Blut Christus in seiner Menschwerdung angenommen / welcher Bruder er ist / Psalm. 22. Johan. 20. vnnd nicht jemandts anders.

Nie ist solche Lästerung in der Kirchen Christi von einigem reinen Lehrer gehöret worden / daß ein wesentlicher Vnderscheidt sey zwischen Christi vnnd vnser Menschlichen Natur / das Gegentheil kan es auch mit keinem beständigen Grunde darthun / daß die alte rechtgläubige Kirche / oder auch die reinen Lehrer zu vnser Zeit also gelehret haben solten / wie sie schwermen.

Die Verderbung / darauff das Gegentheil dringet / machet

oder Gerechtigkeit deß Wesens. In Summa / die Gütigkeit oder Gerechtigkeit sindt nicht vom Wesen deß Menschen / eygentlich zu reden / sonst were ein böser Mensch kein Mensch: Sondern sie sindt von dem Wesen eines guten Menschen. Das gute aber begreifft ein Ding / das Gütigkeit oder Gerechtigkeit in sich hat / welche von jhme können gescheiden werden.

Zum andern / daß kein wesentlicher Vnderscheidt vnter Christi vnd vnser Menschlichen Natur sey / ist droben mit Sprüchen der Heiligen Schrifft vnwidersprechlich dargethan. Da auch vnsere Menschliche Natur / deß Wesens halben / Christi angenommenen Menschlichen Natur vngleich / köndt er vnser Bruder nicht heissen. Wann er auch am Wesen vnser Natur vngleich / müst folgen / daß er vnser Natur / als die jhme am Wesen vngleich / nicht erlöset. Dañ wie Nazianzenus recht redet: Was er nicht angenommen hat / das hat er auch nicht erlöset. Ist er vns nun am Wesen vngleich / so muß er vnser Fleisch vnd Blut nicht angenommen haben / vnd muß also auch vnser Fleisch vnd Blut nicht erlöset seyn. Ist es nicht erlöset / so sindt wir noch vnder der Sünde vnd Todt / vnd ist das Predigen vnd vnser gantzer Christlicher Glaube vergebens / 1. Cor. 15.

Die Verheissung deß Euangelij gehet vns auch gar nichts an / wo ferrn ein Vnderscheidt were zwischen Christi vnnd vnser Menschlichen Natur. Dann das Euangelion beut denen Gnadt an / welcher Fleisch vnd Blut Christus in seiner Menschwerdung angenommen / welcher Bruder er ist / Psalm. 22. Johan. 20. vnnd nicht jemandts anders.

Nie ist solche Lästerung in der Kirchen Christi von einigem reinen Lehrer gehöret worden / daß ein wesentlicher Vnderscheidt sey zwischen Christi vnnd vnser Menschlichen Natur / das Gegentheil kan es auch mit keinem beständigen Grunde darthun / daß die alte rechtgläubige Kirche / oder auch die reinen Lehrer zu vnser Zeit also gelehret haben solten / wie sie schwermen.

Die Verderbung / darauff das Gegentheil dringet / machet

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[39/0089] oder Gerechtigkeit deß Wesens. In Summa / die Gütigkeit oder Gerechtigkeit sindt nicht vom Wesen deß Menschen / eygentlich zu reden / sonst were ein böser Mensch kein Mensch: Sondern sie sindt von dem Wesen eines guten Menschen. Das gute aber begreifft ein Ding / das Gütigkeit oder Gerechtigkeit in sich hat / welche von jhme können gescheiden werden. Zum andern / daß kein wesentlicher Vnderscheidt vnter Christi vnd vnser Menschlichen Natur sey / ist droben mit Sprüchen der Heiligen Schrifft vnwidersprechlich dargethan. Da auch vnsere Menschliche Natur / deß Wesens halben / Christi angenommenen Menschlichen Natur vngleich / köndt er vnser Bruder nicht heissen. Wann er auch am Wesen vnser Natur vngleich / müst folgen / daß er vnser Natur / als die jhme am Wesen vngleich / nicht erlöset. Dañ wie Nazianzenus recht redet: Was er nicht angenommen hat / das hat er auch nicht erlöset. Ist er vns nun am Wesen vngleich / so muß er vnser Fleisch vnd Blut nicht angenommen haben / vnd muß also auch vnser Fleisch vnd Blut nicht erlöset seyn. Ist es nicht erlöset / so sindt wir noch vnder der Sünde vnd Todt / vnd ist das Predigen vnd vnser gantzer Christlicher Glaube vergebens / 1. Cor. 15. Die Verheissung deß Euangelij gehet vns auch gar nichts an / wo ferrn ein Vnderscheidt were zwischen Christi vnnd vnser Menschlichen Natur. Dann das Euangelion beut denen Gnadt an / welcher Fleisch vnd Blut Christus in seiner Menschwerdung angenommen / welcher Bruder er ist / Psalm. 22. Johan. 20. vnnd nicht jemandts anders. Nie ist solche Lästerung in der Kirchen Christi von einigem reinen Lehrer gehöret worden / daß ein wesentlicher Vnderscheidt sey zwischen Christi vnnd vnser Menschlichen Natur / das Gegentheil kan es auch mit keinem beständigen Grunde darthun / daß die alte rechtgläubige Kirche / oder auch die reinen Lehrer zu vnser Zeit also gelehret haben solten / wie sie schwermen. Die Verderbung / darauff das Gegentheil dringet / machet

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/89>, abgerufen am 21.11.2024.