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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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keinen Vnderscheidt zwischen dem Wesen Christi vnnd vnserer Menschlichen Natur: Sondern gehet nur allein auff die Gerechtigkeit / Heiligkeit / Reinigkeit vnd Gütigkeit / daß nemmlich Christi Menschliche Natur ohne Vngerechtigkeit / Vnreinigkeit / Vnheiligkeit vnd Boßheit empfangen / Vnsere aber hergegen in der Sünde / Vngerechtigkeit vnd Vnheiligkeit / wie hiebevor auch gemeldet worden. Solches aber vnderscheidet die Naturen nach dem Wesen nicht / sondern nach den Gaben / vnd nach den Mängeln vnnd Gebrechen.

Daß der Engel Luce 1. nicht spricht: Das accidens, so auß dir geboren / soll heilig seyn / etc. Sonder der gantze Christus mit Leib vnd Seel soll heilig vnd gerecht seyn / beweiset nichts in dieser Sachen. Dann hie wirdt nicht gestritten / ob Christus nach seiner Menschlichen Natur gantz heilig vnd gerecht sey / das alle fromme Hertzen bekennen: Sondern darvon: Obs wahr sey / daß Christi Menschliche Natur vnserer Natur / dem Wesen nach / vngleich sey / darvon deß Engels Spruch / Luc. 1. kein Wort sagt.

Daß Christus ein gerecht Gewächs Dauids / von wegen seiner wesentlichen guten gerechten Natur / etc. Jerem. 23. genandt / beweiset zum theil den Vnderscheidt nicht / welchen das Gegentheil zu erweisen fürgenommen / zum theil ist es auch nicht recht oder proprie geredt / daß Christi Menschliche Natur wesentlich gerecht sey. Dann / wie droben vernommen / gehöret / wesentlich gerecht seyn / allein der Gottheit zu / vnnd sonst keiner Creatur. Gerecht ist die Menschliche Natur Christi oder hat Gerechtigkeit: Per essentiam aber / oder wesentlich gerecht ist sie nicht / sonst müst sie die Gerechtigkeit selbst wesentlich / vnnd also Gott selbst seyn.

Der Spruch Augustini contra 2. Epistolas Pelagianorum, cap. 2. welchen das Gegentheil hie wider vnsere Lehre eynführet / nemmlich: Manichaei carnem Christi exhonorant, partum virginis blasphemando: Pelagiani autem carnem redimendo-

keinen Vnderscheidt zwischen dem Wesen Christi vnnd vnserer Menschlichen Natur: Sondern gehet nur allein auff die Gerechtigkeit / Heiligkeit / Reinigkeit vnd Gütigkeit / daß nem̃lich Christi Menschliche Natur ohne Vngerechtigkeit / Vnreinigkeit / Vnheiligkeit vnd Boßheit empfangen / Vnsere aber hergegen in der Sünde / Vngerechtigkeit vnd Vnheiligkeit / wie hiebevor auch gemeldet worden. Solches aber vnderscheidet die Naturen nach dem Wesen nicht / sondern nach den Gaben / vnd nach den Mängeln vnnd Gebrechen.

Daß der Engel Luce 1. nicht spricht: Das accidens, so auß dir geboren / soll heilig seyn / etc. Sonder der gantze Christus mit Leib vñ Seel soll heilig vnd gerecht seyn / beweiset nichts in dieser Sachen. Dann hie wirdt nicht gestritten / ob Christus nach seiner Menschlichen Natur gantz heilig vnd gerecht sey / das alle fromme Hertzen bekennen: Sondern darvon: Obs wahr sey / daß Christi Menschliche Natur vnserer Natur / dem Wesen nach / vngleich sey / darvon deß Engels Spruch / Luc. 1. kein Wort sagt.

Daß Christus ein gerecht Gewächs Dauids / von wegen seiner wesentlichen guten gerechten Natur / etc. Jerem. 23. genandt / beweiset zum theil den Vnderscheidt nicht / welchen das Gegentheil zu erweisen fürgenommen / zum theil ist es auch nicht recht oder propriè geredt / daß Christi Menschliche Natur wesentlich gerecht sey. Dann / wie droben vernommen / gehöret / wesentlich gerecht seyn / allein der Gottheit zu / vnnd sonst keiner Creatur. Gerecht ist die Menschliche Natur Christi oder hat Gerechtigkeit: Per essentiam aber / oder wesentlich gerecht ist sie nicht / sonst müst sie die Gerechtigkeit selbst wesentlich / vnnd also Gott selbst seyn.

Der Spruch Augustini contra 2. Epistolas Pelagianorum, cap. 2. welchen das Gegentheil hie wider vnsere Lehre eynführet / nem̃lich: Manichaei carnem Christi exhonorant, partum virginis blasphemando: Pelagiani autem carnem redimendo-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/90>, abgerufen am 19.05.2024.