Marperger, Paul Jacob: Beschreibung Des Hutmacher-Handwercks. Altenburg, 1719.des Hutmacher-Handwercks. ser denen Meß-Zeiten nicht zu führen befüget seyn,solches weiset nachfolgendes von dem Rath zu Cöthen A. 1655. gegebenes Decretum aus Jn Sachen der Kirschner-Jnnung allhier zu Cöthen, wieder den Hut-Schmücker Bernhard Treben daselbst, ist von wegen des Durchl. Fürsten und Herrns Johann Casimirs, Fürsten zu Anhalt, in Vormundschafft des auch Durchl. Fürsten und Herrn, Wilhelm Ludwigs, Fürsten zu An- halt, nach eingelangten Bericht von Amt und Rath zu Köthen, als Jnnungs-Inspectorem dieser Bescheid, daß die Kirschner-Jnnung bey ihren Articuls-Brieffen billich zu schützen/ und der Hutstaffirer des Einkauffens und Verarbei- tens zum feilen Kauff ausser den Jahrmärckten solche Waaren, so in der Kirschner Handthie- rung und Arbeit lauffen, sich zu enthalten, aller- maßen ihme solches hiermit untersaget wird. Amt und Rath aber ernstlich anbefohlen seyn soll, ge- dachte Jnnung bey ihren Briefen zu schützen, je- doch soll dem Hut-Schmücker dasjenige, was frembden Krämern in dem Jahrmarckt verstat- tet wird, hierdurch (nur daß darunter kein Miß- brauch oder Unterschleiff verspühret werde) nicht entzogen seyn. Signatum Köthen am 21. Febr. A. 1655. Hieher gehöret auch, was zwischen denen DEmnach sich das Kirschner-Handwerck ber- K 4
des Hutmacher-Handwercks. ſer denen Meß-Zeiten nicht zu fuͤhren befuͤget ſeyn,ſolches weiſet nachfolgendes von dem Rath zu Coͤthen A. 1655. gegebenes Decretum aus Jn Sachen der Kirſchner-Jnnung allhier zu Coͤthen, wieder den Hut-Schmuͤcker Bernhard Treben daſelbſt, iſt von wegen des Durchl. Fuͤrſten und Herrns Johann Caſimirs, Fuͤrſten zu Anhalt, in Vormundſchafft des auch Durchl. Fuͤrſten und Herrn, Wilhelm Ludwigs, Fuͤrſten zu An- halt, nach eingelangten Bericht von Amt und Rath zu Koͤthen, als Jnnungs-Inſpectorem dieſer Beſcheid, daß die Kirſchner-Jnnung bey ihren Articuls-Brieffen billich zu ſchuͤtzen/ und der Hutſtaffirer des Einkauffens und Verarbei- tens zum feilen Kauff auſſer den Jahrmaͤrckten ſolche Waaren, ſo in der Kirſchner Handthie- rung und Arbeit lauffen, ſich zu enthalten, aller- maßẽ ihme ſolches hiermit unterſaget wird. Amt und Rath aber ernſtlich anbefohlen ſeyn ſoll, ge- dachte Jnnung bey ihren Briefen zu ſchuͤtzen, je- doch ſoll dem Hut-Schmuͤcker dasjenige, was frembden Kraͤmern in dem Jahrmarckt verſtat- tet wird, hierdurch (nur daß darunter kein Miß- brauch oder Unterſchleiff verſpuͤhret werde) nicht entzogen ſeyn. Signatum Koͤthen am 21. Febr. A. 1655. Hieher gehoͤret auch, was zwiſchen denen DEmnach ſich das Kirſchner-Handwerck ber- K 4
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des Hutmacher-Handwercks.
ſer denen Meß-Zeiten nicht zu fuͤhren befuͤget ſeyn,
ſolches weiſet nachfolgendes von dem Rath zu
Coͤthen A. 1655. gegebenes Decretum aus Jn
Sachen der Kirſchner-Jnnung allhier zu Coͤthen,
wieder den Hut-Schmuͤcker Bernhard Treben
daſelbſt, iſt von wegen des Durchl. Fuͤrſten und
Herrns Johann Caſimirs, Fuͤrſten zu Anhalt,
in Vormundſchafft des auch Durchl. Fuͤrſten
und Herrn, Wilhelm Ludwigs, Fuͤrſten zu An-
halt, nach eingelangten Bericht von Amt und
Rath zu Koͤthen, als Jnnungs-Inſpectorem
dieſer Beſcheid, daß die Kirſchner-Jnnung bey
ihren Articuls-Brieffen billich zu ſchuͤtzen/ und
der Hutſtaffirer des Einkauffens und Verarbei-
tens zum feilen Kauff auſſer den Jahrmaͤrckten
ſolche Waaren, ſo in der Kirſchner Handthie-
rung und Arbeit lauffen, ſich zu enthalten, aller-
maßẽ ihme ſolches hiermit unterſaget wird. Amt
und Rath aber ernſtlich anbefohlen ſeyn ſoll, ge-
dachte Jnnung bey ihren Briefen zu ſchuͤtzen, je-
doch ſoll dem Hut-Schmuͤcker dasjenige, was
frembden Kraͤmern in dem Jahrmarckt verſtat-
tet wird, hierdurch (nur daß darunter kein Miß-
brauch oder Unterſchleiff verſpuͤhret werde) nicht
entzogen ſeyn. Signatum Koͤthen am 21. Febr.
A. 1655.
Hieher gehoͤret auch, was zwiſchen denen
Kirſchnern und Baretmachern vor dem
Rath zu Wittenberg folgender Maßen
verhandelt worden:
DEmnach ſich das Kirſchner-Handwerck
uͤber die Baret-Kraͤmer eine Zeit hero a-
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