Marperger, Paul Jacob: Beschreibung Des Hutmacher-Handwercks. Altenburg, 1719.Beschreibung bermahls zum hefftigsten beschweret, daß sie zu-wieder ihrer Handwercks-Ordnung, auch zuvor ertheilten unterschiedlichen Abschieden, sich mehr- mahls unterstanden, allerley Rauch-Waaren einzukauffen, und wieder zu verkauffen, zu ver- schneiden, zu verfüttern, zu verbrämen und zu verarbeiten, und daß sie auch überdiß allerhand gemachte Rauch-Waaren von gantzen Rauch- werck, als Müffe, Sonnen-Schleyer und der- gleichen, welches allein in das Kirschner-Hand- werck gehörte, öffentlich aushingen und verkauf- ten. Die Baret-Krämer auch solches nicht in Abrede seyn, aber eines und das andere darwie- der so schrifftlich als mündlich vorgeschützet; Als hat E. E. Hochweiser Rath beyde Partheyen hierüber nochmahls unterschiedlich, als am 26. Nov. 31. Dec. A. 1635. 25. Maji und 18. Junii dieses 1638. Jahres zur Genüge gehöret, und auff vorhergehende reiffe Cognition ihnen end- lich diesen Bescheid gegeben: Weil am 7. Martii A. 1598. zwischen den ne
Beſchreibung bermahls zum hefftigſten beſchweret, daß ſie zu-wieder ihrer Handwercks-Ordnung, auch zuvor ertheilten unterſchiedlichen Abſchieden, ſich mehr- mahls unterſtanden, allerley Rauch-Waaren einzukauffen, und wieder zu verkauffen, zu ver- ſchneiden, zu verfuͤttern, zu verbraͤmen und zu verarbeiten, und daß ſie auch uͤberdiß allerhand gemachte Rauch-Waaren von gantzen Rauch- werck, als Muͤffe, Sonnen-Schleyer und der- gleichen, welches allein in das Kirſchner-Hand- werck gehoͤrte, oͤffentlich aushingen und verkauf- ten. Die Baret-Kraͤmer auch ſolches nicht in Abrede ſeyn, aber eines und das andere darwie- der ſo ſchrifftlich als muͤndlich vorgeſchuͤtzet; Als hat E. E. Hochweiſer Rath beyde Partheyen hieruͤber nochmahls unterſchiedlich, als am 26. Nov. 31. Dec. A. 1635. 25. Maji und 18. Junii dieſes 1638. Jahres zur Genuͤge gehoͤret, und auff vorhergehende reiffe Cognition ihnen end- lich dieſen Beſcheid gegeben: Weil am 7. Martii A. 1598. zwiſchen den ne
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0158" n="152"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Beſchreibung</hi></fw><lb/> bermahls zum hefftigſten beſchweret, daß ſie zu-<lb/> wieder ihrer Handwercks-Ordnung, auch zuvor<lb/> ertheilten unterſchiedlichen Abſchieden, ſich mehr-<lb/> mahls unterſtanden, allerley Rauch-Waaren<lb/> einzukauffen, und wieder zu verkauffen, zu ver-<lb/> ſchneiden, zu verfuͤttern, zu verbraͤmen und zu<lb/> verarbeiten, und daß ſie auch uͤberdiß allerhand<lb/> gemachte Rauch-Waaren von gantzen Rauch-<lb/> werck, als Muͤffe, Sonnen-Schleyer und der-<lb/> gleichen, welches allein in das Kirſchner-Hand-<lb/> werck gehoͤrte, oͤffentlich aushingen und verkauf-<lb/> ten. Die Baret-Kraͤmer auch ſolches nicht in<lb/> Abrede ſeyn, aber eines und das andere darwie-<lb/> der ſo ſchrifftlich als muͤndlich vorgeſchuͤtzet; Als<lb/> hat E. E. Hochweiſer Rath beyde Partheyen<lb/> hieruͤber nochmahls unterſchiedlich, als am 26.<lb/><hi rendition="#aq">Nov. 31. Dec. A. 1635. 25. Maji</hi> und 18. <hi rendition="#aq">Junii</hi><lb/> dieſes 1638. Jahres zur Genuͤge gehoͤret, und<lb/> auff vorhergehende reiffe <hi rendition="#aq">Cognition</hi> ihnen end-<lb/> lich dieſen Beſcheid gegeben:</p><lb/> <p>Weil am 7. <hi rendition="#aq">Martii A.</hi> 1598. zwiſchen den<lb/> Kirſchnern und Baret-Kraͤmern allbereit verab-<lb/> ſchiedet worden, daß die Baret-Kraͤmer keine<lb/> Gebraͤhme noch Rauchwerck, wie ſolches Nah-<lb/> men haben mag, weder vor ſich ſelbſt, die ihrigen,<lb/> noch jemand anders zu feilen Kauff einkauffen,<lb/> verkauffen, verhandeln, verfuͤttern, ſondern in<lb/> ihren <hi rendition="#aq"><supplied>T</supplied>erminis</hi> bleiben, und dasjenige, ſo ſie zu<lb/> verbraͤmen und zu verſuͤttern haben, durch die<lb/> Kirſchner allhier verfertigen, und zurichten laſſen<lb/> ſolten, ſolcher Abſchied auch hernachmahls durch<lb/> andere noch zwey Beſcheide, unter welchen der ei-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ne</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [152/0158]
Beſchreibung
bermahls zum hefftigſten beſchweret, daß ſie zu-
wieder ihrer Handwercks-Ordnung, auch zuvor
ertheilten unterſchiedlichen Abſchieden, ſich mehr-
mahls unterſtanden, allerley Rauch-Waaren
einzukauffen, und wieder zu verkauffen, zu ver-
ſchneiden, zu verfuͤttern, zu verbraͤmen und zu
verarbeiten, und daß ſie auch uͤberdiß allerhand
gemachte Rauch-Waaren von gantzen Rauch-
werck, als Muͤffe, Sonnen-Schleyer und der-
gleichen, welches allein in das Kirſchner-Hand-
werck gehoͤrte, oͤffentlich aushingen und verkauf-
ten. Die Baret-Kraͤmer auch ſolches nicht in
Abrede ſeyn, aber eines und das andere darwie-
der ſo ſchrifftlich als muͤndlich vorgeſchuͤtzet; Als
hat E. E. Hochweiſer Rath beyde Partheyen
hieruͤber nochmahls unterſchiedlich, als am 26.
Nov. 31. Dec. A. 1635. 25. Maji und 18. Junii
dieſes 1638. Jahres zur Genuͤge gehoͤret, und
auff vorhergehende reiffe Cognition ihnen end-
lich dieſen Beſcheid gegeben:
Weil am 7. Martii A. 1598. zwiſchen den
Kirſchnern und Baret-Kraͤmern allbereit verab-
ſchiedet worden, daß die Baret-Kraͤmer keine
Gebraͤhme noch Rauchwerck, wie ſolches Nah-
men haben mag, weder vor ſich ſelbſt, die ihrigen,
noch jemand anders zu feilen Kauff einkauffen,
verkauffen, verhandeln, verfuͤttern, ſondern in
ihren Terminis bleiben, und dasjenige, ſo ſie zu
verbraͤmen und zu verſuͤttern haben, durch die
Kirſchner allhier verfertigen, und zurichten laſſen
ſolten, ſolcher Abſchied auch hernachmahls durch
andere noch zwey Beſcheide, unter welchen der ei-
ne
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |