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Marx, Karl: Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte. 2. Aufl. Hamburg, 1869.

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wieſen daß die Niederlage vom Juni 1848 ſie für Jahre kampfunfähig ge¬
macht und daß der geſchichtliche Prozeß zunächſt wieder über ihren
Köpfen vor ſich gehen müſſe. Was die kleinbürgerliche Demokratie betrifft,
die am 13. Juni geſchrien hatte, „aber wenn erſt das allgemeine Wahlrecht
angetaſtet wird, aber dann!“ — ſo tröſtete ſie ſich jetzt damit, daß der kontre¬
revolutionäre Schlag, der ſie getroffen, kein Schlag und das Geſetz vom
31. Mai kein Geſetz ſei. Am 2. Mai 1852 erſcheint jeder Franzoſe auf
dem Wahlplatze, in der einen Hand den Stimmzettel, in der andern das
Schwert. Mit dieſer Prophezeihung that ſie ſich ſelbſt Genüge. Die Armee
endlich wurde, wie für die Wahlen vom 29. Mai 1849, ſo für die vom März
und April 1850 von ihren Vorgeſetzten gezüchtigt. Diesmal ſagte ſie ſich
aber entſchieden: „die Revolution prellt uns nicht zum dritten Mal.“

Das Geſetz vom 31. Mai 1850 war der coup d'état der Bourgeoiſie.
Alle ihre bisherigen Eroberungen über die Revolution hatten einen nur
proviſoriſchen Charakter. Sie waren in Frage geſtellt, ſobald die jetzige
Nationalverſammlung von der Bühne abtrat. Sie hingen von dem Zufall
einer neuen allgemeinen Wahl ab und die Geſchichte der Wahlen ſeit 1848
bewies unwiderleglich, daß in demſelben Maße wie die faktiſche Herrſchaft
der Bourgeoiſie ſich entwickelte, ihre moraliſche Herrſchaft über die Volks¬
maſſen verloren ging. Das allgemeine Wahlrecht erklärte ſich am 10. März
direkt gegen die Herrſchaft der Bourgeoiſie, die Bourgeoiſie antwortete mit
der Aechtung des allgemeinen Wahlrechts. Das Geſetz vom 31. Mai war
alſo eine der Nothwendigkeiten des Klaſſenkampfes. Andrerſeits erheiſchte die
Konſtitution, damit die Wahl des Präſidenten der Republik gültig ſei, ein
Minimum von zwei Millionen Stimmen. Erhielt keiner der Präſidentſchafts¬
kandidaten dies Minimum, ſo ſollte die Nationalverſammlung unter den drei
Kandidaten, denen die meiſten Stimmen zufallen würden, den Präſidenten
wählen. Zur Zeit, wo die Konſtituante dies Geſetz machte, waren zehn
Millionen Wähler auf den Stimmliſten eingeſchrieben. In ihrem Sinne
reichte alſo ein Fünftel der Wahlberechtigten hin, um die Präſidentſchaftswahl
gültig zu machen. Das Geſetz vom 31. Mai ſtrich wenigſtens drei Millio¬
nen Stimmen von den Wahlliſten, reduzirte die Zahl der Wahlberechtigten
auf ſieben Millionen und behielt nichts deſto weniger das geſetzliche Minimum
von zwei Millionen für die Präſidentſchaftswahl bei. Es erhöhte alſo das
geſetzliche Minimum von ein Fünftel auf beinahe ein Drittel der wahlfähigen
Stimmen, d. h. es that Alles, um die Präſidentenwahl aus den Händen des

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte. 2. Aufl. Hamburg, 1869, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_bonaparte_1869/58>, abgerufen am 02.03.2025.